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Anton Henninger, LL.M.

Anwalt Dr. Henninger bearbeitet Fälle, die mit dem Bauvertrag, Baumängeln sowie dem freien Wettbewerb zusammenhängen.

Dr. Anton Henninger korrespondiert schriftlich und mündlich fließend in Französisch, Englisch und Deutsch.

Dr. Henninger liebt am Rechtsanwaltsberuf die Tatsache, immer wieder mit unterschiedlichen Sachverhalten konfrontiert zu sein und täglich vor der Herausforderung zu stehen, sich mit seiner Erfahrung und den juristischen Kompetenzen im Sinne einer bestmöglichen Lösung für den Mandanten einzusetzen und die für diesen günstigste Lösung zu finden. Als seine größte juristische Stärke sieht er die Verknüpfung seiner ausgeprägten Kenntnis der Rechtsprechung im Baurecht mit seinem technischen Know-how.

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Anton Henninger, LL.M. - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Architektenrecht 50
  • Baurecht öffentlich
  • Baurecht privat
  • Vergaberecht

Privatrecht und öffentliches Recht

Rechtsanwalt Dr. Anton Henninger bearbeitet hauptsächlich Mandate aus den Bereichen Privatrecht und öffentliches Recht. Insbesondere hat er sich auf das private und öffentliche Baurecht, auf das Architektenrecht und das Vergaberecht spezialisiert. Für die Mandatsbearbeitung greift Rechtsanwalt Anton Henninger bei Bedarf auf ein Netzwerk mit engen Kontakten zur Universität Freiburg (Schweiz) zurück und verfügt zudem aufgrund seiner Bekanntheit durch Publikationen und Vorträge über ein funktionierendes Netzwerk zur Baubranche.

Baurecht

Der Begriff Baurecht steht für die Vielzahl der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen. Das Baurecht ist zum Beispiel einschlägig, wenn ein Haus oder ein Parkplatz gebaut werden sollen, aber auch eine einfache Tränke auf einem Feld unterliegt baurechtlichen Vorschriften. Zu unterscheiden sind das Bauplanungsrecht, bei dem es um die Frage geht, ob und in welcher Form ein bestimmtes Bauvorhaben zulässig ist und das Bauordnungsrecht. Letzteres regelt die Modalitäten eines grundsätzlich zulässigen Bauvorhabens; dazu gehört etwa die Frage, wie viele Parkplätze bei einem Gebäude zu errichten sind oder welche Feuerschutzvorkehrungen ein Bauherr zu treffen hat. Etwa durch Bauverträge, Mehrwertnachforderungen, Bauverzögerungsansprüche und Bestellungsänderungen ist das Baurecht als Teilgebiet des öffentlichen Rechts eng mit dem Privatrecht verbunden.

Insofern man von privatem Baurecht spricht, handelt es sich dabei insbesondere um das Werkvertragsrecht, das in Bezug auf das Bauen die vertraglichen Rechte und Pflichten von Bauherren und Bauunternehmern regelt. Das Werkvertragsrecht hält insoweit auch spezifische Institute wie die etwa so genannte Bauhandwerkersicherungshypothek nach § 647 BGB bereit.

Architektenrecht

Das Architektenrecht seinerseits ist eng mit dem Baurecht verknüpft. Insbesondere regelt es die speziellen Rechte und Pflichten eines Architekten, insbesondere auch Fragen zu dessen Haftung für den Fall, dass die Baustelle entweder bereits fehlerhaft verlassen wird oder später Probleme auftreten. Zum Beispiel für die Frage, was ein Architekt zu vertreten hat und wie Sie ihn in für Mängel in Anspruch nehmen können, ist Dr. Henninger Ihr Ansprechpartner.

Vergaberecht

Das Vergaberecht hält Regelungen in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge bereit. So geht es etwa um die Frage, was im Rahmen einer Bauausschreibung durch die öffentliche Hand zu beachten ist. Prinzipiell ist das Vergaberecht eng verknüpft mit dem Wettbewerbsrecht, da der verfolgte Zweck nicht zuletzt die Chancengleichheit aller Bauunternehmen und ein freier Wettbewerb in Bezug auf ein umzusetzendes Projekt ist.

 

Von Dr. Anton Henninger, LL.M., liegen nach eigenen Angaben die folgenden wissenschaftlichen Publikationen und Arbeiten vor.

 

1.      Lizentiatsarbeit 

1983
Henninger Anton, Die Rechtsmittel des Bundes und der Kantone im öffentlichen Baurecht, Lizentiatsarbeit bei Prof. L. Schürmann, Universität Freiburg 1983.

2.      Dissertation

1989
Henninger Anton, Der außerordentliche Güterstand im neuen Eherecht, Freiburg 1989.

3.      LL.M. Thesis

1989
Henninger Anton, The EEC Directive on Product Liability and its relation to Switzerland, Universität Cambridge 1989.

4.      Sammelband EG-Baurecht

1991 Henninger Anton, Euro-Bau, Rechtsquellen zum Europäischen Baurecht, Zürich 1991.

5.      Buchbeiträge

1993
Henninger Anton, Das Europäische Bauvergabewesen, in: Das private Baurecht der Schweiz, Zürich 1993. 

6.      Vortragsunterlagen und Aufsätze

1991
Henninger Anton, Das Europäische Baurecht, in: Vortragsunterlage Baurechtstagung Freiburg 1991, Bd. 2, S. 43-64;

Henninger Anton, Baurechtshaftung und EG, in: Unterlage Baurechtskurs SIA, Zürich 1991;

Henninger Anton, Die Ordnungen des SIA im Lichte der europäischen Richtlinien, in: Vortragsunterlage der SIA-Informationstagung Europa und der Planer, Zürich 1991;

1992
Henninger Anton, Eurobau: Grundlagen, Vergabe, Produkte, in: Kursunterlagen, Seminar für Schweizerisches Baurecht, Freiburg 1992;

Henninger Anton, Bauprodukten-  und   Produktehaftungsrichtlinie, in: Vortragsunterlage, SIA-Dokument DO 86, S. 39-49;

1993
Henninger Anton, Die Grundzüge der Europäischen Bauvergabe, in: Vortragsunterlage Baurechtstagung Freiburg 1993, Bd. 2, S. 76-93;

1994
Henninger Anton, Öffentliches Auftragswesen in der Schweiz, in: SBI, Jahresbericht der Gruppe der Schweizer Bauindustrie 1994, S. 5 ff.;

Henninger Anton, Les marchés publics en Suisse, in: SBI, le rapport annuel du groupe de l’industrie Suisse de la construction 1994, S. 5 ff.;

1995
Henninger Anton, Die Qualitätssicherung beim Bauen, in: Vortragsunterlage Baurechtstagung Freiburg 1995, Bd. 2, S. 44-71;

1997
Henninger Anton, Vergabe von öffentlichen Aufträgen, Vergabetagung 1997 in Freiburg.

2003
Henninger Anton, Häufige Vertragsfehler – und wie man sie vermeidet, in: Vortragsunterlagen Baurechtstagung Freiburg 2003;

2005
Henninger Anton, Bauverzögerung und ihre Folgen, in: Vortragsunterlagen Baurechtstagung Freiburg 2005, S. 237-267;

2007
Henninger Anton, Kalkulation und Teuerungsabrechnung nach der SIA 118 (in Zusammenarbeit mit Jörg Bucher), in: Vortragsunterlagen Baurechtstagung Freiburg 2007, S. 161-208 und Anhang 1-9;

2009
Henninger Anton, Die Anzeige- und Abmahnungspflicht des Unternehmers, in: Vortragsunterlagen Baurechtstagung Freiburg 2009, S. 63-101;

2010
Henninger Anton, Die Pflicht zur Hilfeleistung bei Verkehrsunfällen, in: Vortragsunterlagen Straßenverkehrsrechts-Tagung Freiburg 2010, S. 123-195;

Seit 1990 wurden jährlich zwischen 5 – 7 Vorträge für den SBV, SFGU, SIA, etc. mit Schwergewicht in den Bereichen Baurecht und Vergaberecht gehalten. Zu diesen Vorträgen bestehen entsprechende Unterlagen in Buchform mit einer Auflagenzahl von 70 bis 500 Exemplaren.

7.      Kurzaufsätze

1990
Henninger Anton, Euro-Bau, in: Baurecht 1990, S. 55;
Henninger Anton, Die Bauproduktenrichtlinie, in: Baurecht 1990, S. 111;

1991
Henninger Anton, Die Sektorenrichtlinie, in: Baurecht 1991, S. 51;
Henninger Anton, Die Rechtsmittelrichtlinie, in: Baurecht 1991, S. 107;

1992
Henninger Anton, Die Sektorenrechtsmittelrichtlinie, in: Baurecht 1992, S. 50;
Henninger Anton, Die Dienstleistungsrichtlinie, in: Baurecht 1992, S. 111;

1993
Henninger Anton, Die Liberalisierung der öffentlichen Märkte durch das GATT, in: Baurecht, 1993, S. 111;

1994 Henninger Anton, Entwicklungen im Bauproduktebereich, in: Baurecht 1994, S. 63;

2002 Henninger Anton, Vom Umgang mit AGB, in: Baurecht 2002, S. 133.

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  • Englisch
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Vita

Dr. Anton Henninger wurde 1957 in Gurmels (Schweiz) geboren und besitzt die schweizerische Staatsangehörigkeit. Auf seine Unabhängigkeit legt der Jurist großen Wert und hat daher kein politisches Mandat inne. Dr. Henninger ist seit dem Jahr 1987 eingetragener Rechtsanwalt. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte er an den juristischen Fakultäten der Universitäten Freiburg (Schweiz) und Cambridge in England. In Cambridge absolvierte er ein Masterstudium zum Master of Laws (LL.M.). In seiner Dissertation beschäftigte sich Dr. Anton Henninger mit dem außerordentlichen Güterstand im Eherecht. Darüber hinaus publizierte er insbesondere eine Vielzahl Vortragsunterlagen und Aufsätze und ist als Referent auf Baurechtstagungen gefragt.
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3. September 2019

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Christian Schebitz

Anton Henninger, LL.M.