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Dr. Michael Kull

Rechtsanwalt Dr. Michael Kull berät und vertritt seine Klienten vorwiegend im Wirtschaftsrecht und Handelsrecht, Vertriebsrecht und Franchiserecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht 0
  • Familienrecht 0
  • Handelsrecht 0
  • Vertragsrecht 0
  • Wirtschaftsrecht 0

Vertriebsrecht und Franchiserecht

Der Jurist berät und unterstützt Sie im Vertriebsrecht und Franchiserecht. Das Franchiserecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, da der Franchisevertrag in der Schweiz nicht spezialgesetzlich geregelt ist. Die Rechte und Pflichten des Franchisenehmers und des Franchisegebers leiten sich daher aus einer Vielzahl von Gesetzen ab. Mittels Franchising wird vom Franchisegeber dem Franchisenehmer ein Konzept überlassen, unter dessen Verwendung der Franchisenehmer sein Geschäft zu betreiben hat. Dabei wird der Franchisenehmer durch die Lieferung von Waren, Technik oder Know-how vom Franchisegeber unterstützt. Beratungsbedarf besteht vor allem vor Abschluss eines Franchisevertrages. Herr Kull prüft die ausgehandelten Vertragsbestandteile sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und macht Sie auf unangemessene Passagen und nachteilige Formulierungen aufmerksam. Nach Abschluss des Vertrages ergeben sich rechtliche Probleme überwiegend dann, wenn ein Franchisevertrag nicht ordnungsgemäß erfüllt wird, also Vertragsverletzungen vorliegen, die dann gar bis zur Kündigung oder Auflösung des Franchisevertrages führen können. Der Jurist prüft dabei auch, inwieweit ein Rückzahlungsanspruch besteht.

Familienrecht

Der Bereich Familienrecht umfasst eine Vielzahl von Beratungsmöglichkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten. Zu den Schwerpunkten der anwaltlichen Tätigkeit von Michael Kull innerhalb des Familienrechts gehören Ehescheidung, Sorgerecht für ein gemeinschaftliches Kind, Umgangsrecht des nichtbetreuenden Elternteils, Kindesunterhalt (Alimente), Vermögensauseinandersetzung, Lebenspartnerschaftsrecht, Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich, Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht, Abstammung, Vaterschaftsanfechtung, vertragliche Gestaltungen, Verknüpfungen zum Gesellschaftsrecht und Steuerrecht. Daneben stellt das Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft ein umfassendes Betätigungsfeld für den Rechtsanwalt dar. Viele Paare einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft wollen vorab ihre gemeinsamen Lebensbereiche umfassend regeln, zum Beispiel durch einen gemeinsamen Mietvertrag, gegenseitige Vollmachten, Auskunftsrecht bei ärztlicher Behandlung, erbrechtliche Absicherung, vertragliche Regelung bei gemeinsamen Darlehen.

Erbrecht

Rechtsanwalt Kull ist zudem im Erbrecht tätig. In den nächsten Jahren wird in der Schweiz ein Milliardenvermögen vererbt werden. Statistisch gesehen erstellt nur jeder fünfte Schweizer überhaupt ein Testament oder Legat (Vermächtnis). Von diesen Testamenten sind nahezu 75 Prozent rechtlich bereits aufgrund von Formfehlern nichtig. Weitere 20 Prozent sind rechtlich und steuerlich unausgewogen und schöpfen bei weitem nicht die Möglichkeiten aus, die das Rechtssystem und Steuersystem bietet. Deshalb berät und betreut Sie Herr Kull umfassend in erbrechtlichen und erbschaftssteuerrechtlichen Angelegenheiten, sei es vor oder nach dem Erbfall. Auch wenn es nach Eintritt des Erbfalls zur gerichtlichen Auseinandersetzung kommen sollte, steht Ihnen der Jurist zur Seite. Michael Kull ist gegenüber den Mandanten sehr offen. Der Jurist hat immer ein aufmerksames Ohr für deren Probleme und geht gern auf diese ein.

Vertragsrecht und Vertriebsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt ist das gesamte Vertragsrecht und Vertriebsrecht. Verträge sind die juristische Grundlage der Wirtschaft. Durch eine sachgerechte und ausgewogene Vertragsgestaltung können langfristige Geschäftsbeziehungen geschaffen werden. Aus dieser Überzeugung setzt Rechtsanwalt Dr. Michael Kull ein besonderes Gewicht auf die Suche praktikabler Lösungen aus der Sicht aller Vertragsparteien. Er berät seine Klienten in allen nationalen und internationalen Angelegenheiten, namentlich bezüglich Zusammenarbeitsvertrag, Finanzierungsvertrag, Nutzungsvertrag für Immaterialgüter und Vertriebsvertrag, Kaufvertrag und Verkaufsvertrag. Seine Praxis reicht dabei von der Beurteilung einzelner Abmachungen bis zur Ausformulierung komplexer Vertragswerke.

Im Vertragsrecht setzt Herr Kull Verträge aller Art für Sie auf und berät Sie auch bei der weiteren Vertragsgestaltung mit Ihren Geschäftspartnern. Egal ob Sie im Arbeitsrecht Anregungen für Verträge mit Arbeitnehmern suchen oder Sie eine gezielte Prüfung von Verträgen auf Ungereimtheiten wünschen: Für Rechtsanwalt Kull steht zu jedem Zeitpunkt des Mandats Ihre nachhaltige Zufriedenheit im Vordergrund.

Im Vertriebsrecht berät und vertritt Herr Kull Sie unter anderem bei der Wahl des passenden Vertriebssystems (Handelsvertreter, Vertragshändler, Kommissionsagent, Franchising, Lizenzen et cetera). Ferner unterstützt er Sie bei der Optimierung vorhandener Systeme in Ihrem Unternehmen. In diesem Bereich ist er sowohl auf Seiten einzelner Absatzmittler als auch auf der Seite einer Vielzahl von Großhändlern und Produzenten von Markenartikeln tätig. Seine Dienstleistung reicht von der Vertragsgestaltung und Vertragsverhandlung bis hin zur Vertretung in streitigen Auseinandersetzungen.

Wirtschaftsrecht und Handelsrecht

Ein zusätzlicher Schwerpunkt des Juristen liegt im Wirtschaftsrecht, Handelsrecht und Wirtschaftsstrafrecht. Das Wirtschaftsrecht regelt die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat. Es ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik im Allgemeinen. Ziel ist eine Lenkung selbständiger Erwerbstätigkeit in Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft, Verkehr und den freien Berufen. Zahlreiche Gesetze und Verordnungen spielen hierbei eine Rolle.

Einen Unterfall des Wirtschaftsrechts bildet das Wettbewerbsrecht. Dieses umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot).

Das Wirtschaftsstrafrecht ist der Innbegriff für alle Strafvorschriften, die im Bereich der Wirtschaft liegende Tatbestände unter Strafe stellen. Es handelt sich dabei um die staatliche Reaktion auf die Wirtschaftskriminalität und dient dem Schutz der Struktur der Wirtschaftsverfassung. Rechtsanwalt Dr. Michael Kull berät und vertritt Sie zu Themen wie beispielsweise Außenwirtschaftstrafrecht, Bilanzstrafrecht, Umweltstrafrecht und Insolvenzstrafrecht bis zur Strafverfolgung wegen betrügerischer Erlangung einer Subvention.

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Vita

1969 in Basel geboren, studierte Dr. Michael Kull an der Universität Basel Jura, absolvierte im Jahre 1997 sein Advokaturexamen und dissertierte 1999 zum Thema „Die zivilrechtliche Haftung des Anwalts gegenüber dem Mandanten der Gegenpartei und Dritten“.

Dr. Michael Kull spricht und korrespondiert in Deutsch, Französisch und Englisch.

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