Dr. Marlene Klein - aus Wien, Österreich auf rechtsanwalt.com
Quellenstraße 137/2/5/31
1100 Wien
Österreich
Auf Karte anzeigen

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
rechtsanwalt.com Rating:
4.54
Kanzlei Dr. Marlene Klein Zum Kanzleiprofil

Dr. Marlene Klein

Rechtsanwältin Dr. Marlene Klein berät ihre Mandanten in den Bereichen Familienrecht, Mietrecht, Wohnungsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht, insbesondere im Gewährleistungsrecht und Schadensrecht.

Sie verfügt über gute Kenntnisse in Englisch und Französisch.

Rated 0,0 out of 5
0,0/5 (0)
4.54/ 10 rechtsanwalt.com Rating

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Mietrecht 0
  • Strafrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Wohnungseigentumsrecht 0

Familienrecht

Rechtsanwältin Dr. Klein hat sich insbesondere auf das Familienrecht spezialisiert. Dies bildet auch ihren persönlichen Interessenschwerpunkt. Dies umfasst vorwiegend das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen. Zum Scheidungsrecht gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Bei allen Problemen, die mit einem Scheidungsverfahren einhergehen, bei Fragen des Unterhalts- oder des Kindschaftsrechts, werden Sie von Dr. Klein mit Sorgfalt betreut. Gerade im Familienrecht ist es ihr äußerst wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Oft steht nicht nur die juristische Arbeit im Vordergrund, sondern auch ein Stück Seelsorge.

Mietrecht

Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Klein liegt im Mietrecht. Darin geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen im privaten und gewerblichen Mietrecht sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Frau Dr. Klein prüft eine Mieterhöhung, berät zu Kündigung und Räumung, bei Problemen mit der Zahlung des Mietzinses und zum Thema Betriebskostenabrechnung. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig anschaulich und greifbar sind zuweilen die Urteile. Nur wer vorbeugt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite. Rechtsanwältin Dr. Klein vertritt sowohl die Mieter- als auch die Vermieterseite. Allen Problemen, die im Rahmen eines Mietverhältnisses auftreten können, von Fragen der Mietzinszahlungen bis hin zu Räumungssachen, nimmt sie sich an. Die Beratungstätigkeit von Dr. Klein bezieht sich aber nicht nur auf den Kern des jeweiligen Falles, sondern auch auf angrenzende Fragen.

Wohnungseigentumsrecht

Die Kanzlei Dr. Klein berät Sie auch professionell und individuell auf dem Gebiet des Wohnungsrechts. Das Wohnungsrecht ist das Recht zum Gebrauch einer Wohnung. Die Berechtigten dürfen diese, soweit dies ihre persönlichen Bedürfnisse verlangen, benützen wobei immer auf eine schonende Nutzung geachtet werden muss. Der Umfang des Wohnungsrechtes wird üblicherweise in Verträgen detailliert beschrieben. Der Berechtigte kann ohne Gestattung durch den Eigentümer zwar Familienangehörige oder Lebensgefährten aufnehmen. Die Überlassung an Dritte ist aber nur mit Gestattung des Eigentümers möglich. Wiederholt treten dabei Probleme auf. Das fängt bei der Nicht-Zahlung der laufenden Wohngelder an, geht über die Anbringung von Antennenanlagen am Gebäude bis hin zu Umbauten. Durch die jahrelange Vertretung von Eigentümern, Verwaltern als auch Mietern sind Frau Dr. Klein die meisten auftretenden Probleme bekannt. Falls Sie Fragen zu diesem Gebiet haben, so vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit der Kanzlei Dr. Klein.

Strafrecht

Ein weiteres Beratungsfeld von Rechtsanwältin Dr. Klein ist das Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, d.h. die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, so z.B. Diebstahl, Körperverletzung usw. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, so. z.B. Raub, Totschlag, Mord usw. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als „Normalbürger“ können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zuviel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es dann Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein annehmbares Maß reduziert werden. Bei Rechtsanwältin Dr. Klein werden Sie umfassend und fachkundig beraten, denn Ihre Interessen stehen im Vordergrund.

Verkehrsrecht

Ein zusätzlicher Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Klein ist das Verkehrsrecht. Für den Betroffenen stehen dabei zahlreiche Fragen im Vordergrund. Insbesondere wird häufig das Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall nicht gezahlt, es gibt Ärger mit der Autowerkstatt, das gekaufte Gebrauchtfahrzeug hatte einen Vorschaden oder ein Bußgeldbescheid erscheint ungerechtfertigt. Das Verkehrsrecht erstreckt sich überwiegend auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Es geht dabei hauptsächlich im zivilrechtlichen Bereich um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Im Falle eines Unfalls übernimmt Rechtsanwältin Dr. Klein nicht nur dessen Regulierung, sondern steht auch mit Rechtsrat zur Seite, wenn bei der Beschaffung eines Ersatzwagens etwas schief gehen sollte. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und speziell bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Unfallregulierungen gehört bei der Kanzlei Dr. Klein ebenso zum Alltagsgeschäft wie Strafverteidigungen im Verkehrsstrafrecht und Bußgeldverfahren.

Sprachen:

  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch

Vita

Dr. Marlene Klein wurde 1964 in Wien geboren. Nach der Matura studierte sie an der Universität Wien Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtspraktikum absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Wien. Im März 1992 promovierte sie an der Universität Wien. Rechtsanwältin Dr. Klein ist seit 1997 als Volljuristin zugelassen.

Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!

Dr. Marlene Klein

Quellenstraße 137/2/5/31
1100 Wien
Österreich