Ludwig Beurle - aus Linz, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Privat: Beurle, Oberndorfer, Mitterlehner Zum Kanzleiprofil

Ludwig Beurle

Rechtsanwalt Dr. Ludwig Beurle betreut seine Klienten insbesondere im Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Handelsrecht (Unternehmensrecht), Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Enteignungsrecht und Immobilienrecht.

Dabei kann der Mandant auf eine effiziente Verhandlungsführung und auf die Hartnäckigkeit des Juristen vertrauen.

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Ludwig Beurle - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Gewerberecht & Gaststättenrecht
  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Allgemeines Zivilrecht

Ein Schwerpunkt von Dr. Ludwig Beurle liegt im Allgemeinen Zivilrecht. Das Zivilrecht behandelt eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist in Österreich maßgeblich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragsgestaltung und die Folgen von Vertragsverletzungen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die rechtlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Dr. Beurle hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Wirtschaftsrecht

Dr. Ludwig Beurle berät Sie im Wirtschaftsrecht, welches die Rechtsbeziehungen zwischen den am Wirtschaftsleben Teilnehmenden regelt. Dazu zählen etwa verwaltungsrechtliche, privatrechtliche oder strafrechtliche Normen, die die freie Wirtschaft regulieren, um so allgemein nachteiligen Entwicklungen vorzubeugen. So werden etwa Wirtschafsdelikte wie Untreue oder Betrug geahndet. Auch der gewerbliche Rechtsschutz mit seinen urheberrechtlichen, markenrechtlichen und patentrechtlichen Bestimmungen ist ein Bestandteil des Wirtschafsrechts, durch den der Staat in die marktwirtschaftlichen Geschehnisse eingreift. Dr. Beurle bietet Ihnen eine umfassende wirtschaftsrechtliche Beratung und Vertretung.

Handelsrecht

Im Handelsrecht bearbeitet Dr. Ludwig Beurle insbesondere Themen wie HandelskaufWerkvertrag, Werklieferungsvertrag, Handelsvertreter und Franchisevertrag. Vor allem im vertraglichen Bereich ist er hier aktiv, etwa bei der Gestaltung oder Prüfung eines Vertrages oder bei der Auslegung oder der Durchsetzung eines vertraglichen Anspruches. Hierbei können etwa Fragen zu Schadensersatz, Irrtum, Rücktritt vom Vertrag oder Fragen zu anderen Gewaährleistungsansprüchen auftreten. Das Handelsrecht ist sehr eng mit dem Wirtschafstrecht verbunden.

Gesellschaftsrecht

Die Vertretung und Beratung der Mandanten im Gesellschaftsrecht durch Dr. Beurle umfasst die Unterstützung bei einer Unternehmensgründung oder -auflösung, der Rechtsformwahl oder der Schlichtung von unternehmensinternen Streitigkeiten. Dr. Beurle ist Ihnen etwa behilflich, wenn sie eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft gründen wollen. Gern ist er Ihr Ansprechpartner, wenn Sie sich noch nicht sicher sind, welche Rechtsform am ehesten zu Ihren unternehmerischen Tätigkeiten und Zielen passt. Wünschen Sie die Auflösung Ihres Unternehmens beziehungsweise Ihrer Gesellschaft, steht Ihnen der Jurist als rechtlicher Beistand zur Verfügung.

Erbrecht

Zum unantastbaren Wesensgehalt des Erbrechts gehören die Grundprinzipien der Privaterbfolge und der Testierfreiheit, diese allerdings ist begrenzt durch die Regelungen des Pflichtteilsrechts. Grundsätzlich soll der Erblasser verfügen dürfen, an wen sein Privateigentum übertragen wird. Sofern der Erblasser seine Befugnis nicht nutzt und nicht über sein Vermögen verfügt, geht dieses nach dem Gesetz auf seine Familie über, also den Ehegatten und die nächsten Verwandten. Das Erbrecht regelt aber auch den Schutz des Erben. Dieser hat zum Beispiel das Recht, das Erbe auszuschlagen. Mit dem Eintritt eines Erbfalls ist daher zunächst ein Vermögensverzeichnis zu erstellen. Angesichts der weitreichenden Folgen empfiehlt sich bereits frühzeitig eine anwaltliche Beratung, um spätere Rechtsstreitigkeiten der Erben zu vermeiden. Auch für den Fall einer Erbschaft steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ludwig Beurle in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung.

Immobilienrecht

Bei Veräußerung, Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Ludwig Beurle mit Rat und Tat zur Seite. Hauseigentümer, Wohnungseigentümer, Vermieter und Hausverwalter wissen seinen Rat zu schätzen. Durch das Immobilienrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Liegenschaften, das bedeutet an Grundstück, Wohnhaus, Eigentumswohnung und dergleichen geregelt. Die nach dem Liegenschaftsrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Herrn Beurle vorbereitet. Für Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit Liegenschaften sowie für das Wohnungseigentum gelten spezielle Bestimmungen. Größte Bedeutung kommt dem Grundbuch zu. Wenn Sie ein immobilienrechtliches Problem haben, setzen Sie sich mit Rechtsanwalt Dr. Beurle in Verbindung.

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Vita

Dr. Ludwig Beurle wurde 1985 als Rechtsanwalt eingetragen. Ludwig Beurle wurde 1957 in Linz geboren. Nach dem Studium der Rechte an den Universitäten Wien und Innsbruck absolvierte er die anschließende Gerichtspraxis in Innsbruck und Linz. Darauf folgte die Rechtsanwaltsausbildung in dieser Kanzlei in Linz und in einer führenden Wirtschaftskanzlei in Wien. Der Jurist spricht fließend Englisch.

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Ludwig Beurle

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