Dr. Karin Schwegler - aus Erlangen, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Dr. Karin Schwegler

Rechtsanwältin Dr. Karin Schwegler ist Fachanwältin für Familienrecht sowie Fachanwältin für Erbrecht und berät ihre Mandanten umfassend in diesen Bereichen.

Die Juristin verfügt über Grundkenntnisse in Englisch.

Die Anwältin unterhält folgende Mitgliedschaften:

  • Arbeitsgemeinschaft Familien im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge
  • Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
  • Deutsche Gesellschaft für Erbrechtskunde
  • Fränkische Gesellschaft für Erbrecht
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Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht 0

Fachanwalt Familienrecht

Als Fachanwältin für Familienrecht berät und vertritt Sie Dr. Karin Schwegler in allen Fragen rund um die Familie, Ehe und Partnerschaft, gerichtlich wie außergerichtlich. Das Familienrecht regelt unter anderem die Ehescheidung und angrenzende Rechtsfragen, Trennungsvereinbarung, Scheidungsvereinbarung und die Vorbereitung zum Ehevertrag. Partnerschaft und Familie sind für viele von uns das Wichtigste im Leben. Wenn in diesem Bereich Schwierigkeiten auftreten, ist nicht nur juristische Fachkenntnis, sondern auch menschliches Verständnis und Feingefühl gefragt. Hier ist es das besondere Anliegen von Dr. Schwegler, neben den anstehenden rechtlichen Problemen immer auch das persönliche, menschliche Schicksal im Auge zu behalten und gemeinsam mit dem Klienten erfolgsorientiert zu arbeiten. Ihr Ziel ist es, ausgleichend zu wirken.

Fachanwalt Erbrecht

Die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Erbrecht werden jederzeit in die familienrechtliche Betrachtung einbezogen. Im Erbrecht sind juristische Probleme so vielgestaltig wie deren Lösungen. Dr. Karin Schwegler wurde im September 2005 als erste in Erlangen ansässige Rechtsanwältin befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Erbrecht” zu führen.

Das Erbrecht bildet einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin. Es regelt die Frage, wem das Vermögen einer Person nach ihrem Tode zufällt, was damit zu geschehen hat und wer für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Ausgangspunkt ist hier das Prinzip der Testierfreiheit. Der Erblasser kann also grundsätzlich nach seinem Belieben über sein Vermögen verfügen. Er kann dies jedoch nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Formen tun, nämlich durch Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag. Ihre Schranken findet die Testierfreiheit vor allem im Pflichtteilsrecht. Wenn der Erblasser andere Personen als seine unmittelbaren Angehörigen als Erben eingesetzt hat, können jene dennoch den Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils ausmacht. Hat der Erblasser nicht oder nicht wirksam testiert, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Es erben also der Ehegatte oder Lebenspartner und die Verwandten.

Der Erblasser kann jedoch auf das Schicksal seines Vermögens nach seinem Tode durch Anordnung der Testamentsvollstreckung Einfluss nehmen. Für die Klärung von Rechtsfragen oder Verwaltungsfragen im Zusammenhang mit der Erbfolge ist das Nachlassgericht zuständig. Es erteilt zum Beispiel dem Erben einen Erbschein als beweiskräftiges Zeugnis seiner Erbenstellung. Rechtsanwältin Dr. Karin Schwegler berät Sie umfassend bei der Ausarbeitung einer Verfügung von Todes wegen, insbesondere hinsichtlich der Gestaltungsvarianten: Berliner Testament, Vorerbfolge und Nacherbfolge, Vermächtnisanordnung, Gestaltungsproblematik beim Vorhandensein minderjähriger Kinder, Wiederverheiratungsklausel, Berücksichtigung von Auslandsvermögen — insbesondere Auslandskonten —, Depots oder Immobilien sowie Testamentsvollstreckung. Aber auch dann, wenn der Erbfall eingetreten ist und es um die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft geht oder Unstimmigkeiten mit einem vom Erblasser eingesetzten Testamentsvollstrecker geht, finden Sie in Rechtsanwältin Dr. Schwegler einen kompetenten Ansprechpartner.

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Vita

Karin Schwegler wurde 1960 in Sulzbach-Rosenberg geboren. Sie absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften sowie das darauf folgende Rechtsreferendariat in Regensburg. In der Zeit von 1994 bis 1997 promovierte sie zum Doktor der Rechte an der Universität Regensburg zu einem Thema aus dem Strafrecht. Frau Dr. Schwegler, im Februar 1995 zur Anwaltschaft zugelassen. Nach erfolgreicher Qualifikation wurde Dr. Karin Schwegler 1998 von der zuständigen Rechtsanwaltskammer befugt, die Bezeichnung “Fachanwältin für Familienrecht” zu führen.

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