Friedrich Krall - aus Kufstein, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Friedrich Krall

Rechtsanwalt Friedrich Krall ist insbesondere im Zivilrecht erfahren – sowohl beim Vertragsabschluss, einer Ehescheidung, nachbarschaftlicher Streitigkeit, Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO), Mängeln bei Bauvorhaben und einer Mieterhöhung hilft er Ihnen weiter.

Die Motivation, als Rechtsanwalt zu arbeiten, beruht letztlich darauf, dass Herr Krall seinen Mandanten helfen möchte, ihr Recht durchzusetzen und sich auch durch die Instanzen zu kämpfen, wenn ausreichend Erfolgsaussichten gegeben sind.

Er spricht neben Deutsch auch Englisch und Italienisch.
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Friedrich Krall - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Baurecht öffentlich (Liegenschaftsrecht) 50
  • Eherecht
  • Verkehrsrecht
  • Vertragsrecht
  • Wettbewerbsrecht

Familienrecht

Das Eherecht ist ein wichtiger Teil des Familienrechts. Auf der Ehe als Institution für die Familie baut letztlich unsere Gesellschaft auf. Dementsprechend lässt der Gesetzgeber der Ehe einen besonderen Schutz zukommen und wurden gesetzliche Regelungen erlassen, die zwingendes Recht darstellen und sohin durch Parteienvereinbarung nicht abgeändert werden können.

Bereits bei Abschluss des Ehevertrages sollten aber die gesetzlich eingeräumten Möglichkeiten für die Gestaltung des Ehegüterrechts (Gütertrennung oder Gütergemeinschaft) wahrgenommen werden. Da die gegenseitigen Ansprüche im Falle einer Scheidung, Nichtigerklärung oder Aufhebung einer Ehe weit in die Zukunft hineinwirken, müssen diese sorgfältigst geprüft werden. Dies betrifft in erster Linie natürlich die Obsorge und den Unterhalt für die Kinder, den nachehelichen Unterhalt der Ehegatten (Unterhaltsanspruch der Frau gegenüber dem Mann bzw. Unterhaltsanspruch des Mannes gegenüber der Frau) die Aufteilung des in der Ehe geschaffenen Vermögens, die Aufteilung der Ehewohnung und des ehelichen Hausrats und auch die Aufteilung der in der Ehe eingegangenen Verbindlichkeiten. Rechtsanwalt Krall konnte in seiner mehr als 30-jährigen anwaltlichen Tätigkeit in Kufstein eine enorme Erfahrung im Scheidungsrecht sammeln und hilft seinen Mandanten daher gerne, die Scheidung anständig zu regeln und deren Recht durchzusetzen.

Bau- und Liegenschaftsrecht

Rechtsanwalt Krall berät Sie auch kompetent in Sachen Baurecht und Liegenschaftsrecht. Das Baurecht umfasst wichtige Normen, welche die Sicherheit eines Bauwerks und die hygienische und sanitäre Korrektheit des Gebäudes gewährleisten sollen. Diese Bestimmungen sind vom Architekten bzw. Planverfasser zu berücksichtigen. Aufgabe des Rechtsanwalts ist dann die Vertretung der Partei im Zuge des Bauverfahrens – sei es als Vertreter des Antragstellers oder als Vertreter des betroffenen Anrainers, der durch das geplante Bauvorhaben eventuell in seinen Rechten (Einhaltung des Bauabstands, Verletzung von grundbücherlich sichergestellten oder auch außerbücherlich ersessenen Nutzungsrechten, etc.) verletzt wird. Oft ist auch die Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens zur Feststellung des Zustands der Bausubstanz geboten, um allenfalls durch die Bauführung entstandene Schäden an der eigenen Bausubstanz gegenüber dem Bauführer geltend machen zu können. In einigen Fällen empfiehlt es sich auch mit dem Anrainer eine Regelung betreffend die Nutzung seines Grundes während der Bauphase zu treffen.

Auch beim Erwerb von Liegenschaften und Eintragungen ins Grundbuch steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Friedrich Krall beratend zur Seite. Dabei geht es in erster Linie natürlich um eine ausgefeilte Vertragsgestaltung, die zur Vermeidung künftiger Streitigkeiten und vor allem auch zur Vermeidung eines wirtschaftlichen Nachteils unerlässlich ist. Aufgrund seiner langjährigen Prozesserfahrung, welche Probleme mit der Auslegung von einzelnen Vertragsbestimmungen entstehen können, wird er den Vertrag so formulieren, dass derartige Probleme und damit verbundene Streitigkeiten gar nicht erst entstehen können.

Mietrecht

Das Mietrecht und Wohnrecht bewegt viele Menschen. Was darf ich als Mieter oder Vermieter, und was darf ich nicht, was ist mein Recht und was meine Pflicht? Dr. Friedrich Krall wird mit Ihnen als Mieter oder Vermieter, Ihre Probleme bei der Miete oder Vermietung einer Wohnung lösen. Dazu gehören etwa Kaution, Ruhestörung, Kündigung, Reparaturen, Mietzinsminderung und Mieterhöhung, Mängel und Zwangsräumung (Delogierung). Ohne die sachgerechte Klärung solcher Probleme sind Streitigkeiten und eine damit verbundene unangenehme Wohnsituation oft unvermeidlich und führen zu Unzufriedenheit beim Mieter oder Vermieter.

Nachbarrecht

Wichtig für ein angenehmes Zusammenleben ist auch die Nachbarschaft, also dass Sie und Ihr Nachbar ein Verhältnis pflegen, das von gegenseitigem Respekt und Rücksicht geprägt ist. Leider funktioniert das nicht immer, und so entsteht Streit wegen Lärm, Abwasser, Geruch, Pflanzen, Bäumen, Gasen, Rauch, Wärme, Erschütterung, welche von außen auf Ihr Grundstück einwirken. Diese vom Nachbarrecht (Nachbarschaftsrecht) umfassten Immissionen können Ihr Grundstück und damit Ihre Lebensqualität beeinträchtigen. Benötigen Sie Klärung in einem Nachbarschaftsstreit, dann bietet Ihnen Rechtsanwalt Dr. Friedrich rechtlichen Beistand.

Vertragsrecht

Heute werden in allen Bereichen unserer Gesellschaft Verträge geschlossen. Ob Arbeitsvertrag, Kaufvertrag, Leasing, Ehevertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Schenkungsvertrag – Herr Krall hat sich in über drei Jahrzehnten als Rechtsanwalt mit unzähligen Vertragstypen auseinandergesetzt und kann Ihnen bei der Gestaltung, Durchsetzung, Stilllegung oder Aufkündigung solcher Verträge als Fachmann zur Seite stehen. Auch hilft er Ihnen, Ihre Ansprüche auf Schadensersatz oder Gewährleistung zum Beispiel bei Baumängeln durchzusetzen.

Verkehrsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der Kanzlei Dr. Krall ist das Verkehrsrecht – dort insbesondere die Straßenverkehrsordnung (StVO). Es gibt kaum einen Kraftfahrzeuglenker, der nicht schon mit einem auf den Bestimmungen der StVO basierenden Strafverfahren konfrontiert wurde, sei es zu Recht oder zu Unrecht. Dabei geht es insbesondere um Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überholen trotz Überholverbot, Telefonieren ohne Freisprechanlage, Lenken eines Kraftfahrzeuges in alkoholbeeinträchtigtem Zustand. Rechtsanwalt Dr. Krall arbeitet seit Jahrzehnten mit den führenden Rechtsschutzversicherungen zusammen und konnte daher auch auf diesem Gebiet eine enorme Berufserfahrung in der Vertretung vor den Verwaltungsstrafbehörden, vor den Strafgerichten und auch in der Vertretung bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei Prozessen aus Verkehrsunfällen sammeln. Natürlich hilft Dr. Krall auch bei der im Regelfall vorzuziehenden außergerichtlichen Abwicklung von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen. Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass Aussagen vor der Polizei direkt am Unfallort überhaupt vermieden und generell nur nach Rücksprache mit dem Rechtsanwalt gemacht werden sollten. Dr. Krall berät und vertritt Sie auch kompetent, wenn Ihnen die Entziehung der Lenkerberechtigung droht.

Wettbewerbsrecht

Sie führen ein Unternehmen und haben Probleme mit einem Wettbewerber? Bestimmte Handlungen wie aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken, vergleichende Werbung oder Bestechung von Angestellten oder Bediensteten können gegen das Verbot von unlauterem Wettbewerb verstoßen, welches im UWG formuliert ist. Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Dr. Krall beraten, wie Sie gegen derartige Geschäftspraktiken vorgehen können.

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Vita

Friedrich Krall wurde 1945 in Kreckelmoos geboren und absolvierte sein Studium der Rechte (Jura) in Insbruck. Nach seinem Referendariat in Kufstein wurde er 1976 zum Rechtsanwalt zugelassen. Seither ist er in Kufstein als Anwalt tätig, zunächst in Kanzleigemeinschaft mit Herrn Dr. Meder (U), ab 1985 in seiner eigenen Kanzlei. Rechtsanwalt Dr. Friedrich Krall machte sich durch einen Prozess vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Namen über Tirol und die Landesgrenzen von Österreich hinaus. Er setzte 1986 im Fall Unterpertinger gegen Österreich, auch bekannt als Case Unterpertinger oder Affaire Unterpertinger, eine Beschwerde (Individualbeschwerde) auf ein faires Verfahren nach Artikel 1, Absatz 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) durch. Die Konvention genießt in Österreich Verfassungsrang. In einem langwierigen Prozess gelang es Herrn Krall, die Verurteilung der Republik Österreich wegen der Verletzung eines Menschenrechts seines Mandanten vor dem höchsten Europäischen Gericht und somit in der letzten Instanz zu erwirken. Tatsächlich musste die Republik Österreich dann auch eine entsprechende Haftentschädigung für seinen Mandanten bezahlen.  

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Friedrich Krall

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