Esther Pomella - aus Bozen, Italien auf rechtsanwalt.com
Mustergasse 3 - Via Mostra 3
39100 Bozen
Italien
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Esther Pomella

Esther Pomella ist italienische Rechtsanwältin, die im Handelsrecht und Wirtschaftsrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht sowie Baurecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Patentrecht tätig ist.

Die deutschsprachige Anwältin arbeitet effizient, zuverlässig und problemlösungsorientiert. Außerdem legt Frau Pomella großen Wert auf eine schnelle Bearbeitung und gute Erreichbarkeit.

Die Kanzlei

LBFP Rechtsanwälte ist eine breit aufgestellte Kanzlei mit den Tätigkeitsschwerpunkten Wirtschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht und Steuerstrafrecht, Vertragsrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Baurecht und Gewerblicher Rechtsschutz, sowie Erbrecht und Familienrecht.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei betreuen mittelständische und große Unternehmen, darunter auch internationale Konzerne sowie Versicherungen, Gesellschaften und Privatpersonen. Dabei arbeiten sie getreu ihrem Leitbild stets diskret, kompetent und zuverlässig.

Gegründet wurde die Kanzlei im Jahr 1968 von Dr. Arnaldo Loner. Mittlerweile besteht die Sozietät aus vier Partnern und acht Mitarbeitern. Neben dem Sitz in Bozen existiert eine weitere Niederlassung in Mailand. Die Bozener Büroräume der Kanzlei LBFP befinden sich in sehr zentraler Lage in der Nähe des Waltherplatzes, nur etwa fünf Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt, und sind gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Für Autofahrer gibt es in der unmittelbaren Umgebung ein Parkhaus.

Beratungstermine können sowohl telefonisch, täglich von 8.30 bis 13 Uhr und 14 bis 18.30 Uhr, als auch per E-Mail mit dem Sekretariat oder den Rechtsanwälten vereinbart werden.

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Esther Pomella - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Architektenrecht 50
  • Baurecht öffentlich
  • Baurecht privat
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Patentrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht

Handelsrecht und Wirtschaftsrecht

Rechtsanwältin Pomella berät Unternehmen, italienische und deutsche Gesellschaften in handelsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Belangen. Zu ihren Aufgaben in diesem Bereich gehört es, Rechtsgutachten zu erstellen und die Mandanten in allen Bereichen in Bezug auf Liefervertrag und Werkvertrag sowie allgemein im Vertragsrecht und beim Vertragsabschluss zu unterstützen. Frau Pomella überprüft und entwirft für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und steht ihren Mandanten bei jeglichen geschäftlichen Angelegenheiten, sei es mit dem Kunden oder einem Lieferanten, beratend zur Seite. Lassen Sie sich von Frau Pomella auch umfassend in Bezug auf Ihre internationalen Lieferbeziehungen und das internationale Privatrecht sowie internationale Kaufverträge (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) beraten. Auch bei Streitigkeiten mit einem Geschäftspartner können Sie sich vertrauensvoll an Esther Pomella wenden.

Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht

Die italienische Anwältin ist des Weiteren in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht tätig und übernimmt die Vertretung von Unternehmen vor Gericht bei Strafverfahren. Wird Ihnen ein betrügerischer Bankrott, ein Steuerdelikt, ein Umweltdelikt, die Bestechung einer Amtsperson (Antikorruptionsgesetz), die Verletzung der Arbeitssicherheit oder eine sonstige Straftat vorgeworfen, so wenden Sie sich vertrauensvoll an Frau Pomella.

Frau Pomella ist den Gesellschaften auch dabei behilflich, die gesetzlichen Anforderungen an den Gesundheitsschutz, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz umzusetzen. In diesem Rahmen ist auch die Haftung des Arbeitgebers beziehungsweise des Unternehmens von Bedeutung, womit sich Anwältin Pomella ebenfalls bestens auskennt.

Baurecht

Esther Pomella leistet außerdem Rechtsberatung für Unternehmen in Italien im Baurecht und bei der Raumordnung und vertritt auf diesen Gebieten Mandanten zum Beispiel vor dem Verwaltungsgerichtshof sowie vor öffentlichen Behörden.

Umfassende Beratung erhalten Sie auch bei Bauvorhaben. Bei der Errichtung von Gebäuden müssen bestimmte Abstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Vorschriften zum Grenzabstand und zum Gebäudeabstand finden sich im Zivilgesetzbuch der Landesbauordnung, der Gemeindebauordnung und in den Bauauflagen der Baubehörde.

Neben dem zivilrechtlichen Nachbarrecht und privaten Baurecht spielt auch das öffentliche Baurecht eine wichtige Rolle. Sie wollen sich um öffentliche Aufträge (Bauaufträgen, Bauarbeiten, Lieferungen) bewerben? Frau Pomella kennt sich im Bereich der öffentlichen Ausschreibungen und Verfahren bestens aus und berät Sie bei der richtigen Auslegung und Anwendung der Vergabe- und Vertragsbedingungen.

Steuerrecht und Gesellschaftsrecht

Eine vollständige rechtliche Beratung auf dem Gebiet Steuern und Gesellschaftsführung wird für nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften immer wichtiger. Frau Pomella ist der richtige Ansprechpartner in diesem Bereich.

Frau Pomella unterstützt Sie bei der Erstellung und Anpassung Ihrer Corporate Governance, damit die Organisation und Unternehmensstruktur Ihrer Gesellschaft dem italienischen Recht entspricht. Besonderes Augenmerkt gilt der Gesetzgebung auf den Gebieten Arbeitssicherheit (GvD 81/2008) und Umweltschutz (GvD 152/2006). Dazu gehört auch die Überprüfung der Risikobewertung und Gefährdungsanalyse sowie im Allgemeinen der Arbeitssicherheits-Dokumentation (DVR, DUVRI, POS, Sicherheitsdatenblatt, usw.). Durch die richtige Regelung und Übertragung der Befugnisse vom Arbeitgeber auf die Führungskraft kann das Risiko minimiert und die Haftung des Arbeitgebers bei einem Arbeitsunfall eingeschränkt werden.

Mit dem GvD 231/2001 wurde die Haftung für Straftaten auf die Körperschaft (Gesellschaft, Genossenschaft, Konsortium, Verein, und so weiter) ausgedehnt. Das Unternehmen kann sich jedoch schützen und eine strafrechtliche Verfolgung vermeiden, indem ein sogenanntes Organisationsmodell (modello di organizzazione di gestione e di controllo) nach GvD 231/2001 eingeführt wird.

Ein geeignetes Organisationsmodell dokumentiert und regelt anhand von dokumentierten Abläufen (zum Beispiel Prozessbeschreibung, Arbeitsanweisung, Stellenbeschreibung, Vollmacht, Unterschriftenregelung) die Betriebsorganisation, wodurch die Rechtskonformität und die Rechtssicherheit und folglich der Haftungsausschluss des Unternehmens gewährleistet werden kann.

Frau Pomella unterstützt und berät Sie bei der Einführung eines Organisationsmodells, wobei sie besonderen Wert darauf legt bestehende Strukturen und Managementsysteme (beispielsweise Umweltmanagementsystem, Arbeitssicherheitsmanagementsystem, Qualitätsmanagementsystem) optimal zu nutzen. In diesem Rahmen ist Frau Pomella auch als Mitglied von Aufsichtsstellen (Organismo di Vigilanza – OdV) tätig.

Zu den Kompetenzbereichen der Anwältin zählt außerdem die Überprüfung, Abfassung und Vorbereitung gesellschaftsrechtlicher Dokumente, wie zum Beispiel:  Gesellschaftervereinbarung, Aktionärsvereinbarung, Corporate Governance, Betriebspachtvertrag, Beschluss der Gesellschafterversammlung oder des Verwaltungsrats, Handlungsvollmacht, Rahmenvertrag, Liefervertrag, Werkvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag und so weiter.

Die Vertretung des Arbeitgebers sowie der Gesellschaft im Strafverfahren wegen Körperverletzung aufgrund der Verletzung der Bestimmungen über die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zählt zu ebenso zu den Aufgaben der Rechtsanwältin, wie die Vertretung der Gesellschaft im Strafverfahren wegen einer Straftat (reato presupposto) laut GvD 231/2001.

Im Bereich des Steuerrechts berät Frau Pomella nationale und internationale Gesellschaften (Gruppe oder Konzern). Sie vertritt Ihre Mandanten auch vor der Steuerbehörde (Agenzia delle Entrate und Steuerkommission (Commissione Tributaria) in Italien.

Patentrecht

Unternehmen können sich auch an die deutschsprachige Anwältin in Italien wenden, wenn sie rechtlichen Rat bei einer Patentanmeldung oder einer anderen Maßnahme zum Schutz vor Markenfälschung benötigen. Rechtsanwältin Pomella befasst sich in diesem Bereich auch mit Wettbewerbsverbot.

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Vita

Esther Pomella wurde 1978 in Bozen geboren. Für das Studium der Rechtswissenschaften ging sie an die Leopold-Franzens-Universität nach Innsbruck. Seit 2006 ist Frau Pomella als Rechtsanwältin in Italien zugelassen und hat seitdem eine Reihe von Zusatzqualifikationen erworben. Seit 2013 ist Frau Pomella Partnerin der Kanzlei Loner Bertacchi Francia Pomella - Avvocati Rechtsanwälte (LBFP). Zudem ist sie Mitglied in Aufsichtsstellen (Organismo di Vigilanza) laut GvD 23172001. Mandanten berät die Anwältin auf Deutsch und Italienisch.

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Esther Pomella

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Italien

http://www.lbfpavvocati.it/ Zum Impressum LinkedIn