Dr. Doris Gratz - aus Wien, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Dr. Doris Gratz

Rechtsanwältin Dr. Doris Gratz berät Mandanten unter anderem zu Themen wie Ehescheidung, Erbe, Hypothek, Bauvertrag, Schadenersatz und Vertragsgestaltung. Frau Dr. Gratz steht Ihnen dabei auch gerne von Anfang an zur Prozessbegleitung beiseite.

Die Juristin geht gerne auf Menschen zu und nimmt sich Zeit für die Anliegen ihrer Klienten. Als aufmerksame Zuhörerin analysiert sie die individuellen Anfragen jedes Klienten gründlich und arbeitet sorgfältig an einer raschen Lösung.

Dr. Doris Gratz spricht fließend Englisch, das sie bei Bedarf als Korrespondenzsprache anwenden kann.

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Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Gesellschaftsrecht 0
  • Immobilienrecht 0
  • Privatrecht 0

Eherecht und Familienrecht

Ein Fachgebiet von Rechtsanwältin Dr. Gratz ist das Eherecht und damit zusammenhängend alle Fragen die bei Beendigung der Ehe zu klären sind, insbesondere die möglichen Varianten einer einvernehmlichen oder strittigen Ehescheidung und die Fragen des Unterhalts sowie der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Schulden. Das Eherecht beinhaltet weiters auch alle anderen gesetzlichen Möglichkeiten für die Auflösung einer Ehe wie Scheinehe oder andere Nichtigkeitsgründe. Ein weiterer Kanzleischwerpunkt ist das Familienrecht, das die personenrechtlichen und güterrechtlichen Beziehungen der Mitglieder der Familie zueinander und zu Dritten regelt, die elterliche Obsorge, die Rechte und Pflichten der Großeltern sowie den Unterhaltsanspruch der Kinder. Auch bei Pflegschaftssachen, Außerstreitsachen sowie Sachwalterschaften steht Ihnen Frau Dr. Gratz zur Seite. Zum Familienrecht gehören auch alle Fragen betreffend die Beendigung von Lebensgemeinschaften nicht miteinander verheirateter Eltern. Gerade im Familienrecht ist es Frau Dr. Gratz äußerst wichtig, dass ein gutes und vertrauensvolles Verhältnis zu den Mandanten besteht. Oft steht nicht nur die juristische Arbeit im Vordergrund, sondern auch ein Stück Seelsorge.

Erbrecht

Ein weiterer Kanzleischwerpunkt ist das Erbrecht, das alle Fragen rund um das Erben und vererben umfasst, insbesondere den Übergang des Vermögens vom Erblasser auf dessen Rechtsnachfolger, den oder die Erben. Dazu gehören Themenbereiche wie Erbfolge, Errichtung und Auslegung von Testament, Vermächtnis, Erbvertrag, Schenkungsvertrag auf den Todesfall, Nachlassverbindlichkeiten, Erbantrittserklärung, (Erbschein), Verlassenschaften, Pflichtteilsrecht, Anrechnung von Schenkungen auf den Pflichtteil oder das Vorausvermächtnis des Ehegatten, nicht zu vergessen das Erbschaftsteuerrecht.

Da das Erbrecht die Summe der Rechte und Pflichten darstellt, die dem Erben nach der Einantwortung aus der Erbschaft erwachsen, kann es zwischen Erben zu lang andauernden und emotional sehr belastenden gerichtlichen Auseinandersetzungen und Erbschaftsstreitigkeiten kommen. Infolgedessen sollte eine anwaltliche Beratung bereits früh zu Lebzeiten des Erblassers erfolgen, um seinen letzten Willen individuell festzulegen und die gewünschten Anordnungen gut informiert und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften richtig zu treffen. Rechtsanwältin Dr. Gratz bietet für eine erste anwaltliche Beratung im Rahmen des Angebotes der österreichischen Rechtsanwaltskammer einen kostengünstigen Erbrechts-Check für € 120,00 (darin enthalten € 20,00 an 20%iger Mehrwertsteuer).

Aufgrund der längeren Lebenserwartung sind auch Fragen der Gestaltung eines würdevollen Lebensabends zunehmend von Bedeutung. Um auch diesen Themenbereich abzuklären, bietet Frau Dr. Gratz umfassende Rechtsberatung zu den Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung an. Analog zum Erbrechts-Check bietet sie einen kostengünstigen Patientenverfügungs-Check für € 120,00 (darin enthalten € 20,00 an 20%iger Mehrwertsteuer) an.

Immobilienrecht

Ein weiteres Fachgebiet der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Gratz liegt im Immobilienrecht und Liegenschaftsrecht. Mit dem Begriff Grundstücksrecht oder Liegenschaftsrecht ist das Recht der unbeweglichen Sachen gemeint. Damit sind die Grundstücke, die grundstücksgleichen Rechte wie zum Beispiel das Baurecht sowie die dinglichen Rechte wie beispielsweise Hypotheken, Pfandrechte oder ähnliches gemeint. Das materielle Liegenschaftsrecht regelt die notwendigen Erklärungen und Eingaben für die Einverleibung von Rechten ins Grundbuch, welche notwendig sind, um ein dingliches Recht (Eigentum, Baurecht, Dienstbarkeit, Fruchtgenußrecht, Belastungs- und Veräußerungsrecht, Vormerkung, Vorkaufsrecht, Reallast, Hypothek, Pfandrecht, et cetera) an einem Grundstück zu begründen, zu übertragen, inhaltlich zu ändern, aufzuheben oder zu löschen. Die wesentlichen Vorschriften für das österreichische Grundbuchsrecht enthält das Grundbuchsgesetz (GBG), das angibt, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Form die materiell-rechtlich vollzogenen Tatbestände ins Grundbuch einzutragen sind. Wenden Sie sich für Grundbuchgesuche an Frau Dr. Gratz.

Im Immobilienrecht betreut Rechtsanwältin Dr. Gratz alle Mandate rund um die Themen Ankauf und Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück. Sie prüft dabei die rechtliche Situation mit der gebotenen Sorgfalt, betreut Sie bei allen Fragen rund um den Immobilienkauf und -verkauf und wickelt alle notwendigen Schritte beginnend mit der Erstellung oder Überprüfung eines Kaufanbotes, über die Errichtung eines Kaufvertrages, bis zur Einverleibung des Eigentumsrechtes, Löschung oder Einverleibung von Lasten, wie Pfandrechten, Dienstbarkeiten, etc., weiters die treuhändige Übernahme des Kaufpreises und Weiterleitung bis zur Abführung der Grunderwerbssteuer und Eintragungsgebühr über Finanzonline sorgfältig und rasch für Sie ab. Als Mitglied der Salzburger Rechtsanwaltskammer unterliegt sie der Treuhandrevision.

 

Baurecht und Bauvertragsrecht

Aufgrund ihrer 10jährigen Tätigkeit in einer Baufirma zählt das Baurecht, Bauvertragsrecht und Bauträgervertragsrecht zu den Spezialitäten von Rechtsanwältin Dr. Gratz. Das Baurecht ist die Gesamtheit der Normen und Gesetze, die das Bauen betreffen. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Professionisten finden sich im Bauleistungs- und liefervertrag, im Bauwerkvertrag, Bauträgervertrag, in den Ö-Normen, etc.. Rechtsanwältin Dr. Gratz berät und vertritt Sie professionell baubegleitend oder bei vertragsrechtlichen Fragen wie zum Beispiel beim Abschluss oder inhaltlichen Fragen zu obigen Verträgen, aber auch zu Fragen des Architektenvertrages bzw. Architektenwerkvertrages, den Pflichten des Architekten, des Baumeisters, der beteiligten Professionisten und bei allen Fragen rund um eine plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes. Zu Fragen der Haftung für eine mangelhafte Architekten- und/oder Ingenieurleistung des Baumeisters, bei einer Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Planungs- Bau- und/oder Ausführungsmängeln, bis zu Bauaufsichtsfehlern steht Ihnen Rechtsanwältin Dr. Gratz zur Seite. Baurechtsprozesse sind — ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger — durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird.

 

Gewährleistungsrecht und Schadensersartzrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Juristin ist insbesondere das Gewährleistungs- und Schadenersatzrecht. Dabei unterscheidet man zwischen Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher und vorvertraglicher Hauptpflichten oder Nebenpflichten und außervertraglichem Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Gefährdungshaftung (zum Beispiel nach dem Straßenverkehrsgesetz). Zum Schadenersatzrecht gehört auch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht (zum Beispiel die Verletzung der Streupflicht bei Glatteis oder Mängel an einer Treppe, die zu einem Sturz führen). Dr. Gratz berät Sie dabei sowohl als Geschädigten als auch als Schädiger. Oft gibt es in solchen Fällen auch eine Versicherung, die den Schaden bezahlt. Dabei kann häufig durch professionelle Verhandlungen mit der Gegenseite eine schnellere Einigung erzielt werden.

Natürlich unterstützt Sie Frau Dr. Gratz auch bei der Vorbereitung und Führung von Rechtsstreitigkeiten, wie zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall. Die kompetente Regulierung von Verkehrsunfällen unter Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung ist seit Jahren eine Spezialität der Kanzlei Dr. Gratz. Dabei geht es vorwiegend um die Schadensregulierung mit Versicherungen, Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten, etc. Speziell bei Personenschaden sind aber Fragen zum Anspruch und zur Höhe von Schmerzensgeld, Verdienstentgang, vermehrte Anstrengung im Beruf, bis zur Gewährung der Kosten einer Haushaltshilfe, Verunstaltungsentschädigung usw. gegenüber den Versicherungen und Unfallgegner durchzusetzen. Die sachlich fundierte Beratung und Vertretung erfordert gleichermaßen Kenntnisse in den Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und Verwaltungsrecht.

 

Zivilrecht, Handelsrecht und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwältin Dr. Gratz bietet Ihnen zudem eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei allen Vertragsverhandlungen und in allen Fragen des Zivilrechts sowie des Handels- und Gesellschaftsrechts. Hierunter fallen unter anderem die Errichtung von Kaufverträgen und Mietverträgen sowie Firmenbuchgesuche.

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Vita

Doris Gratz wurde in Wien geboren. Nach der Matura studierte sie von 1980 bis 1985 an der Universität Salzburg Rechtswissenschaften, promoviert hat sie 1986. Einen längeren Auslandsaufenthalt verbrachte sie in den USA. Das anschließende Gerichtspraktikum absolvierte sie am Bezirks- und Landesgericht Salzburg. Vor der Anwaltsausbildung im Jahre 2000 war Frau Dr. Gratz zunächst in mittelständischen Unternehmen tätig. Die Juristin, seit 2005 als Rechtsanwältin zugelassen, ist vor allen Bezirks-, Landes- und Oberlandesgerichten bis zum Obersten Gerichtshof sowie vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof vertretungsbefugt. 2005 gründete sie ihre eigene Kanzlei in Salzburg.

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