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Dr. Daniela Majer

Rechtsanwältin Dr. Daniela Majer ist bei mahlerlaw* Ihre Ansprechpartnerin für das Gesellschaftsrecht und Unternehmensrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Familienrecht und Vertragsrecht.

Dr. Majer zählt neben Dr. Ralph Mitsche zu den Partnern von mahlerlaw*. Ihre mehr als zwanzigjährige Berufserfahrung stellt eine zuverlässige und gründliche Bearbeitung Ihres Mandats sicher.

Mandanten, die nicht Deutsch sprechen, werden von ihr auch auf Englisch beraten. Bei Mandaten mit internationalem Bezug kooperiert die Rechtsanwältin auch mit Kanzleien aus dem Ausland und insbesondere aus Deutschland. Auch fachübergreifende Kontakte werden von ihr genutzt, um Ihr Mandat zu einem erfolgreichen Abschluss zu führen.

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Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
    • Eherecht
  • Markenrecht 0
    • Designschutz
  • Urheberrecht 0
    • Verlagsrecht
  • Vertragsrecht 0
  • Internetrecht 0
    • Domainrecht
  • Unlauterer Wettbewerb 0
  • Gesellschaftsrecht 0
    • Unternehmensrecht

Markenrecht

Rechtsanwältin Dr. Majer hat einen Schwerpunkt ihrer Arbeit auf das Markenrecht gelegt. Sie verwaltet nationale und internationale Markenportfolios und entwickelt die geeigneten internationalen Schutzstrategien.  Frau Majer begleitet Sie bei der Eintragung einer Marke beim Österreichischen Patentamt oder einer EU-Marke beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt sowie auch bei einer internationalen Registrierung bei der WIPO in Genf. Tauchen bei der jeweiligen Eintragung Probleme auf, analysiert Dr. Majer Ihren Antrag auf Eintragung und überarbeitet ihn dahingehend, dass der Registrierung nichts mehr im Wege steht. Gern kümmert sich die Juristin auch um die Verlängerung der Eintragung. Darüber hinaus setzt Dr. Majer für Sie lokale Ansprüche durch. Wurde Ihr Markenrecht von einem Mitbewerber am Markt missbraucht und Ihre Marke ohne Genehmigung verwendet, macht Dr. Daniela Majer Ansprüche auf Schadenersatz geltend oder erwirkt vor Gericht eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung. Sie nimmt den Verletzer Ihres Markenrechts auf Vernichtung der sich in seinem Besitz befindlichen widerrechtlich gekennzeichneten Waren in Anspruch und setzt darüber hinaus einen Rückruf der sich bereits in Umlauf befindlichen Waren durch, auch international. Ansprechpartnerin ist sie im Hinblick auf Verletzungsverfahren vor allem für Unternehmen aus der Lebensmittelindustrie, dem Drogerieeinzelhandel und der Bekleidungsbranche. Wird das Verfahren im Ausland geführt, kooperiert Rechtsanwältin Dr. Majer mit entsprechend spezialisierten Kanzleien aus dem jeweiligen Land. Sie ist auch mit dem Designschutz befasst und vertritt Künstler, die ihr Design gegenüber Eingriffen Dritter schützen möchten.

Urheberrecht

Ebenso ist Dr. Daniela Majer Ihre zuverlässige Ansprechpartnerin für das Urheberrecht. Sie berät und vertritt Autoren, Verlage und bildende Künstler, die ein Werk oder ein Design urheberrechtlich absichern möchten oder deren Urheberrecht durch einen Unbefugten missbraucht worden ist. Haben Sie Fragen zur konkreten Ausgestaltung Ihrer Verwertungsrechte (Vervielfältigungsrecht, Ausstellungsrecht, Verbreitungsrecht, Vorführungsrecht, Vortragsrecht, Bearbeitung, Umgestaltung…), informiert Sie die Rechtsanwältin umfassend. Soll einem Dritten ein Nutzungsrecht für das eigene Werk eingeräumt werden, gestaltet Frau Majer den Lizenzvertrag und verhandelt mit dem Lizenznehmer. Dr. Majer berät zudem den Rechtsnachfolger eines Urheberrechts bei einer Vererbung. Die Juristin vertritt Sie nicht nur in Österreich, sondern auch europaweit. Bei einer Urheberrechtsverletzung nimmt sie ihre Rechte vor den zuständigen Gerichten wahr.

Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht

Rechtsanwältin Dr. Majer berät und vertritt mittelständische Unternehmen im Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht. Ihre Rechtsberatung richtet sich insbesondere an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Rechtsanwältin Majer unterstützt Sie bei der Gründung Ihres Unternehmens, indem sie alle rechtlichen Belange koordiniert und die nötigen rechtlichen Voraussetzungen für die Unternehmensgründung schafft. Sie erstellt für Sie den Gesellschaftsvertrag und sorgt für Ihre Gewerbeanmeldung. Gern berät Frau Majer auch zu den Besonderheiten der einzelnen Rechtsformen und findet mit Ihnen gemeinsam die beste Option für Ihr individuelles Geschäftsvorhaben. So ist sie vor allem auch für ausländische Mandanten die ideale Ansprechpartnerin. Sie kennt die Besonderheiten des österreichischen Gesellschaftsrechts genau und verfügt über eine mehr als zwanzigjährige Berufserfahrung in diesem Bereich.

Im laufenden Geschäftsbetrieb können Sie sich stets auf Frau Majer verlassen: Sie kümmert sich um alle vertraglichen Angelegenheiten, gestaltet  Ihre Mietverträge und Dienstverträge. Außerdem setzt sie Forderungen gegenüber Dritten für Sie durch, insbesondere Geldforderungen. Sie vertritt Sie vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Möchten Sie Ihr Unternehmen auflösen oder muss die Unternehmensnachfolge geklärt werden, erhalten Sie dabei von Frau Majer tatkräftige Unterstützung.

Familienrecht

Zudem betreut Frau Majer Mandate aus dem Familienrecht. Ihre Schwerpunkte liegen in den Bereichen Eherecht und Scheidungsrecht sowie Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Im Familienrecht übernimmt sie neben der Beratung von Österreichern auch die Vertretung von Ausländern, die mit einem Österreicher verheiratet sind, oder von ausländischen Ehepartnern, die in Österreich leben und sich vor einem österreichischen Familiengericht scheiden lassen wollen. Rechtsanwältin Majer betreut Sie gern auch in englischer Sprache und sorgt für die Übersetzung aller wichtigen Dokumente ins Englische. Sie übernimmt familienrechtliche Angelegenheiten mit internationalem Bezug.

Im Ehe- und Scheidungsrecht betreut sie alle Angelegenheiten von der Eheschließung bis zur Scheidung. Frau Majer gestaltet für Sie den Ehevertrag und berät Sie umfassend zu den Themen Güterstand und Unterhalt. Soll eine Ehe beendet werden, begleitet Sie Dr. Daniela Majer durch das Scheidungsverfahren. Haben die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen, muss nun geklärt werden, ob Ansprüche auf Unterhalt eines Ehepartners bestehen, wer zukünftig über die eheliche Wohnung verfügt und wie die Güterauseinandersetzung zu gestalten ist. Haben die Eheleute gemeinsame Kinder, kommen zudem Fragen bezüglich der elterlichen Obsorge hinzu. Dr. Majer vertritt Sie in einem Sorgerechtsprozess und setzt einen Anspruch auf Kindesunterhalt oder ein Besuchsrecht durch.

Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft  bringt ebenso wie die Ehe einen Regelungsbedarf bei ihrer Beendigung mit sich. Frau Majer informiert Sie über Ihre Ansprüche gegen Ihren Lebenspartner und setzt diese gerichtlich durch.

Vertragsrecht

Schließlich ist die Rechtsanwältin auch mit dem Vertragsrecht befasst, vordergründig mit der Gestaltung und der Prüfung von gesellschaftsrechtlichen Verträgen. So setzt sie bei einer Unternehmensgründung den Gesellschaftsvertrag auf und gestaltet die Satzung. Sie erstellt Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsvorlagen für den Geschäftsverkehr des Unternehmens. Nichtsdestotrotz unterstützt Sie die Rechtsanwältin auch beim Abschluss eines Vertrages des täglichen Lebens. Frau Majer gestaltet nach Ihren Vorstellungen einen Kaufvertrag, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Werkvertrag, Dienstvertrag oder anderen Vertrag und übernimmt die Beratung, wenn der Vertrag verletzt worden ist. Weigert sich Ihr Schuldner etwa zur Begleichung ausstehender Zahlungen, übernimmt Dr. Daniela Majer das Forderungsmanagement und setzt Ihre Zahlungsansprüche wenn nötig auch gerichtlich durch. Wurde vom Vertragspartner geleistet, die Leistung entspricht jedoch nicht den im Vertrag vereinbarten Konditionen oder Ihren Vorstellungen, so stehen Ihnen verschiedene Gewährleistungsrechte zur Verfügung. Die Juristin macht Ihre Ansprüche auf Kaufpreisminderung, Schadenersatz oder Verbesserung geltend.

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Vita

Daniela Majer wurde 1963 in Wien geboren. Die Österreicherin studierte von 1981 bis 1986 an der Universität in Wien Rechtswissenschaften und schloss daran ihre Promotion an. In dieser Zeit hatte sie 1988 ein Forschungsstipendium am Münchner Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht inne.

Frau Majer schrieb ihre Dissertation zum Urheberstrafrecht und wurde 1990 zur Dr. iur. promoviert. Ihre Dissertation wurde 1991 in einer aktualisierten Fassung unter dem Titel „Das Urheberstrafrecht" in der Österreichischen Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht (ÖSGRUM) als 10. Band veröffentlicht.

1994 nahm die Rechtsanwältin zudem an einer Summer School in Cambridge zu den Themen internationales Vertragsrecht und Einführung in das anglo-amerikanische Recht teil.

1992 gründete sie gemeinsam mit den Rechtsanwälten Dr. Mitsche, Dr. Prantl, Dr. Jungnickel und Dr. Grassl die Kanzleigemeinschaft Mitsche, Prantl, Grassl, Jungnickel, Majer, die seit 2005 den Namen mahlerlaw* trägt.

Rechtsanwältin Dr. Majer spricht neben ihrer Muttersprache Deutsch fließend Englisch und gut Französisch. Sie bietet Ihnen die Rechtsberatung auch in der englischen Sprache an.

Dr. Majer ist Mitglied in der Österreichischen Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz, der Internationalen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz, im österreichischen Arbeitskreis Urheberrecht sowie in der Association Littéraire et Artistique (Internationale Vereinigung für Literatur und Kunst). Sie ist Vorstand der Stieglerhaus - Gemeinnützige Privatstiftung, die ein Veranstaltungszentrum für Kultur, Kunst und Bildung betreibt.

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