Dr Claus Chevalier - aus Syke, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Herrlichkeit 22
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Deutschland
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Dr Claus Chevalier

Rechtsanwalt Claus Chevalier übernimmt Mandate im Vertragsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Kunstrecht und Urheberrecht sowie Arbeitsrecht.

Die Kanzlei

Die Kanzlei Dr. Chevalier, Rechtsanwälte | Notar betreut Mandaten auf den Gebieten Vertragsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Kunstrecht und Urheberrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Arzthaftungsrecht, Schadensrecht sowie Verwaltungsrecht.

Die Kanzlei Dr. Chevalier, Rechtsanwälte | Notar im niedersächsischen Syke wurde 1997 von Dr. Claus Chevalier und Birgit Reinartz gegründet. Sie bildet derweil mit drei Volljuristen und einer eigenen Zwangsvollstreckungsabteilung ein kompetentes Beraterteam.

Die Kanzleiräume sind in der Herrlichkeit 22 an der Hauptverkehrsstraße von Bremen kommend, 400 Meter hinter dem Ortseingang rechter Hand und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Hause sind gute Parkmöglichkeiten vorhanden.

Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Sie können bei Bedarf und nach Absprache auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen. Termine werden in der Regel entsprechend den Tätigkeitsressorts und Spezialisierungen der einzelnen Anwälte aufgeteilt.

Das breite Spektrum der von der Kanzlei Dr. Chevalier, Rechtsanwälte | Notar angebotenen Leistungen deckt den gesamten Beratungsbedarf des Privatbereichs, des Handwerks als auch der Unternehmen primär des Mittelstandes ab. Die Kanzlei Dr. Chevalier, Rechtsanwälte | Notar verfügt über moderne EDV und eine E-Mail-Adresse ([email protected]).

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Architektenrecht 0
  • Baurecht 0
  • Erbrecht 0
  • Vertragsrecht 0

Vertragsrecht

Ein Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Chevalier ist das Vertragsrecht. Er bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie klare Formulierungen, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Das Vertragsrecht umfasst Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, Ltd. oder AG, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Lizenzvertrag, Vorrechtsvereinbarung et cetera. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten sowie Ihre sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten macht Rechtsanwalt Dr. Chevalier zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Baurecht

Ebenso zählt das Baurecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten Herrn Chevaliers. Dieses stellt im objektiven Sinne die Gesamtheit der privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsvorschriften dar, welche die Bebauung von Grundstücken regeln. Wichtige privatrechtliche Vorschriften für den Bauherrn und die am Bau beteiligten Handwerker, Architekten und anderen Fachplaner sind die Regelungen über den Baubetreuungsvertrag, die Verdingungsordnungen und der Werkvertrag. Das öffentliche Baurecht gliedert sich in Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht. Das Bauplanungsrecht bestimmt in erster Linie, ob und wo ein Grundstück baulich genutzt werden kann, das Bauordnungsrecht regelt die technische und gestalterische Seite sowie das Baugenehmigungsverfahren. Wichtigste Vorschriften des Bauplanungsrechts sind das Baugesetzbuch, die Baunutzungsverordnung und die aufgrund dieser Regelungen als Satzung der Gemeinde erlassenen Bauleitpläne.

Im subjektiven Sinne bedeutet Baurecht die öffentlich-rechtliche Befugnis, auf einem Grundstück ein Bauwerk zu errichten (Baufreiheit, Plangewährleistung). Bekanntlich sind Baurechtsprozesse, ob für den Bauherrn, Handwerker, Architekten, Generalunternehmer, Subunternehmer oder Bauträger, durch den besonderen Umfang und spezifische Rechtsprobleme gekennzeichnet, wodurch eine versierte Hilfe unablässig wird. Spätestens aber bei der Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso) geht es zwangsläufig nicht mehr ohne den Beistand des spezialisierten Anwalts.

Architektenerecht

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Architektenrecht. Als Teil des Baurechts regelt es die Rechte und Pflichten des Architekten. Deren Tätigkeit begleitet den Bauherrn und sein Bauwerk von der Projektidee bis zur Fertigstellung des Gebäudes. Das Architektenrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus zahlreichen Rechtsvorschriften zusammen. Zu nennen sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie die berufsrechtlichen Regeln der Architektenkammern.

Die in der Praxis am häufigsten auftretenden Gegenstände des Architektenrechts sind Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht, Architektenhaftpflichtrecht, Berufsrecht und Urheberrecht. Rechtsanwalt Dr. Claus Chevalier berät und vertritt Sie professionell bei vertragsrechtlichen Fragen, wie zum Beispiel Abschluss und Inhalt des Architektenvertrages, Pflichten des Architekten, plangerechte und mangelfreie Erstellung des Bauwerkes und Rechtsfolgen der Kündigung des Architektenvertrages. Im Bereich der Haftung für mangelhafte Architekten- und Ingenieurleistung steht Ihnen Herr Chevalier beispielsweise bei fehlender Genehmigungsfähigkeit der Planung, ordnungsgemäßer Auswahl der ausführenden Unternehmer, technischen Planungsmängeln, Kostenüberschreitung und Rechtsfolgen eingetretener Bauaufsichtsfehler zur Seite.

Kunstrecht und Urheberrecht

Darüber hinaus wird Rechtsanwalt Claus Chevalier auch im Kunstrecht und Urheberrecht für Sie tätig. Das Kunstrecht kann nicht als eigenständiger Rechtsbereich betrachtet werden, sondern schließt zahlreiche unabhängige Rechtsgebiete wie Vertragsrecht, Urheberrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht, Erbrecht et cetera mit ein. Erforderlich ist infolgedessen eine fundierte Kenntnis sowohl dieser einzelnen Rechtsgebiete als auch von deren notwendigem Zusammenhang. Um eine zufriedenstellende Lösung sowohl für den einzelnen Künstler, Verleger, Auktionator, Kunsthändler oder Galleristen in Bezug auf deren vielfältige rechtliche Fragen und Probleme im Zusammenhang mit der Lichtbildkunst, Fotografie oder bildenden Kunst zu gewährleisten, hat sich Rechtsanwalt Dr. Claus Chevalier nicht nur durch seine Publikationen umfangreiche Kenntnisse des nationalen und internationalen Kunsthandels und dessen Gepflogenheiten angeeignet.

Arbeitsrecht

Eine weitere Stärke Herrn Chevaliers ist das Arbeitsrecht. Darin geht es zum einen um die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (Individualarbeitsrecht) sowie zum anderen zwischen den Koalitionen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber und zwischen Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber (kollektives Arbeitsrecht). Hauptsächlich bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage steht Herr Chevalier Ihnen zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich. Da an einem Job immer öfter eine Existenz hängt, versucht Rechtsanwalt Chevalier mit ganzer Kraft, für seine Mandanten das Maximum zur erreichen.

Erbrecht

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Chevalier ist das Erbrecht. Dieses umfasst alle Rechtsnormen im Rahmen einer Erbschaft, die vom Erblasser auf den Erben übertragen wird. Dr. Claus Chevalier berät sowohl Erblasser bei der Nachlassplanung als auch Erben und Pflichtteilsberechtigte nach dem Erbfall.

In den Beratungsbereich von dem Rechtsanwalt fällt beispielsweise die Gestaltung der letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag), die gesetzliche Erbfolge, die vorweggenommene Erbfolge, der Erbschein oder auch der Pflichtteil. Da das Erbrecht ein durchaus heikles und komplexes Gebiet ist, müssen immer auch die individuellen Bedürfnisse eines Mandanten berücksichtigt werden. Rechtsanwalt Chevalier verbindet im Rahmen seiner Beratung finanzrechtliche Aspekte mit persönlichen Wünschen wie die aktuelle Lebenssituation, die familiären Verhältnisse oder auch die Vermögenslage.

Darüber hinaus berät Dr. Claus Chevalier auch Erbengemeinschaften bei der Erbauseinandersetzung. Da es bei einer Erbengemeinschaft häufig zu Streitigkeiten zwischen den einzelnen Erben kommt, ist es empfehlenswert, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten, um allen Beteiligten Zeit, Geld und Ärger zu ersparen.

 

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Vita

Claus Chevalier wurde 1964 in Bassum in Niedersachsen geboren. Nach der Hochschulreife studierte er von 1985 bis 1991 Rechtswissenschaften an der Universität Trier. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeitete Herr Chevalier während des Studiums an zwei Lehrstühlen für Verfassungsrecht. Durch ein Graduierendenstipendium gefördert, promovierte er zu den Themen Verfassungsrecht und Grundrechte. Das anschließende Referendariat absolvierte er im Oberlandesgerichtsbezirk Schleswig. Der Jurist ist seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen. 2007 absolvierte er Lehrgänge zum Erwerb der Zusatzqualifikationen "Fachanwalt für Arbeitsrecht" sowie "Fachanwalt für Versicherungsrecht". Rechtsanwalt Dr. Chevalier veröffentlicht zudem regelmäßig zum Kunstrecht und Urheberrecht in namhaften Fachzeitschriften wie beispielsweise in der "Weltkunst", dem größten europäischen Kunstmagazin. Herr Chevalier spricht fließend Englisch und Französisch. Schwerpunktmäßig bearbeitet Dr. Chevalier Mandate aus dem Vertragsrecht, Baurecht, Architektenrecht, Kunst- und Urheberrecht sowie Arbeitsrecht.  

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