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Christian Thomas

Rechtsanwalt Dr. Christian Thomas ist Ihr Ansprechpartner für Probleme aus den Gebieten Markenrecht, Patentrecht, Geschmacksmusterrecht (Designrecht), Wettbewerbsrecht und Urheberrecht.

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Christian Thomas - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Designrecht 50
  • Geschmacksmusterrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Markenrecht
  • Patentrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

Markenrecht

Marken stellen für Unternehmen einen wichtigen Wirtschaftsfaktor von enormem Wert dar. Marken symbolisieren Werte und Beziehungen des Kunden zum Unternehmen und sichern den Wiedererkennungswert eines Produktes. Primäres Ziel des Markenrechts ist es, Bezeichnungen, die Personen und Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte wählen, vor der Benutzung durch Dritte zu schützen. Rechtsanwalt Dr. Christian Thomas bietet Ihnen im Bereich Markenrecht folgende Leistungen an:

  • Prüfung Ihrer Marke auf deren Eintragbarkeit
  • Beratung hinsichtlich notwendiger Änderungen der Marke, um die Eintragbarkeit zu erreichen
  • Entwicklung und Bereitstellung einer Anmeldestrategie für Ihre Marke (national, gemeinschaftsrechtlich, international)
  • Markenrecherche
  • Markenanmeldung
  • Markenüberwachung und Durchführung von Widerspruchsverfahren und Löschungsverfahren
  • Verwaltung und Optimierung des Markenrechtsportfolios
  • Beratung bei der Verletzung von Markenrechten und Unternehmenskennzeichen
  • Durchsetzen von Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch
  • Lizenzvertrag

Design-/Geschmacksmusterrecht

Bei einem Design (Geschmacksmuster) handelt es sich um eine zweidimensionale Erscheinungsform (ein Gemälde, eine Tapete oder eine Webseite) oder dreidimensionale Erscheinungsform (Möbel, Skulptur), welche handwerklich oder industriell gefertigt worden ist und innovativ sowie einzigartig gestaltet ist.

Um Designs vor Plagiaten zu schützen, empfiehlt sich deren Eintragung.

Eingetragene Designs dürfen ohne Genehmigung des Inhabers nicht verwendet werden. Wurde das Design dennoch ohne Genehmigung verwendet, ist es möglich, vom Verletzer die Unterlassung der Verletzung sowie die Vernichtung der von ihm hergestellten Erzeugnisse zu verlangen. Ferner besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz.

Möglicherweise haben Sie auch eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Designrechtsverletzung erhalten. Hier prüft Rechtsanwalt Dr. Thomas, ob die Abmahnung zu Recht ergangen ist.

Wettbewerbsrecht

Rechtsanwalt Dr. Thomas berät und vertritt Unternehmen in Fragen rund um das Wettbewerbsrecht. Seine wettbewerbsrechtliche Beratung umfasst die Prüfung von Werbeaussagen und Beratung bei Werbestrategien sowie die Vertragsgestaltung zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, zum Beispiel durch Geheimhaltungsvereinbarung und Wettbewerbsverbot.

Außergerichtlich und gerichtlich wird von ihm der Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht, auch im gerichtlichen Eilverfahren (einstweilige Verfügung). Im Falle der Inanspruchnahme werden wettbewerbsrechtliche Ansprüche Dritter abgewehrt, insbesondere Unterlassungsansprüche.

Urheberrecht

Im Urheberrecht bietet Dr. Christian Thomas beispielsweise eine Beratung über die vertraglichen Beziehungen zwischen Musiker, Texter, Komponist, Manager, Konzertveranstalter, Verlag, Label, Produzent, Vertriebsunternehmen, Verwertungsgesellschaft et cetera, den Entwurf und die Betreuung von Künstlervertrag, Bandübernahmevertrag, Produzentenvertrag, Filmmusikvertrag, Bandgründungsvertrag, Musikverlagsvertrag et cetera, Beratung im Umgang mit Verwertungsgesellschaften wie der „GEMA” oder der „VG-Bild” und individuelle Beratung in jedem urheberrechtlichem Problem.

Schützen Sie wirksam den Kern Ihres Unternehmens. Produktpiraterie und Preisdumping bedrohen diese Grundlage. Herr Dr. Thomas hilft Ihnen mit Sachverstand und langjähriger Erfahrung, damit Sie die richtigen Schutzmaßnahmen planen und realisieren können.

Herr Dr. Thomas betreut Sie außerdem in Verletzungsverfahren oder Markeneintragungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

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Vita

Christian Thomas wurde 1976 in Mönchengladbach geboren. Er studierte an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er in München und in Australien. Herr Thomas wurde 2005 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Christian Thomas promovierte 2009 an der Universität Salzburg zum Thema „Europäisches Vollstreckungsrecht". Er spricht fließend Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Französisch. Mitgliedschaften:
  • GRUR (Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V.)
  • INTA (International Trademark Association)
  • Marques (Association of European Trade Mark Owners)
  • Rechtsanwaltskammer München
  • Rechtsanwaltsverein München

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Christian Thomas

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