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Burghard Seyr

Rechtsanwalt Dr. Burghard Seyr berät und vertritt Sie im Immobilienrecht, privaten Baurecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Erbrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

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Burghard Seyr - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Architektenrecht 50
  • Baurecht privat
  • Erbrecht
  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht
  • Privatrecht
  • Wirtschaftsrecht

Immobilienrecht

Herr Seyr legt einen wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt seiner Leistung auf das Immobilienrecht. Insbesondere das private Baurecht fällt in den Tätigkeitsbereich Immobilienrecht des Juristen. Wer kennt ihn nicht, den Traum vom eigenen Hausbau? Die Euphorie vieler Bauherren wird oftmals jedoch rasch gebremst. Da sieht man sich nachteiligen Vertragsklauseln und mangelhafter Durchführung in der Gewährleistungsphase ausgesetzt, und es verwundert einen nicht, dass ein Hausbau für den Auftraggeber schnell zur Geduldsprobe werden kann. Auf der anderen Seite hat auch das ausführende Unternehmen oft genug mit unerwünschten Problemen zu kämpfen. So führen zunächst nur undeutliche und sich dann während des Bauablaufes ständig ändernde Wünsche und Vorgaben des Auftraggebers für den Auftragnehmer oftmals zu erheblichen Schwierigkeiten. Auch lässt die Zahlungsmoral auf Seiten der Auftraggeber in vielen Fällen zu wünschen übrig und bringt so das ausführende Unternehmen nicht selten in eine existenzbedrohende Lage.

Bei Bauvorhaben existiert demnach regelmäßig ein hoher Bedarf an juristischer Beratung, ganz gleich, ob diese baubegleitend oder nachträglich bei der Auseinandersetzung von Bauherr und Baufirma stattfindet. Von Rechtsanwalt Dr. Seyr werden Sie kompetent und umfassend beraten.

Architektenrecht

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Architektenrecht, also beispielsweise die Durchsetzung einer offenen Architektenhonorarforderung. Leistung will bezahlt sein. Bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche sehen sich Architekten aber oft ungeahnten Problemen gegenüber. Zur Absicherung der von ihm zu erbringenden Vorleistungen sollte ein Architekt von seinen Vertragspartnern verlangen, dass ihm zur Sicherung seiner Honorarforderungen eine Bankbürgschaft gestellt wird. Auch die Einräumung einer Sicherungshypothek kommt unter gewissen Voraussetzungen in Betracht. Notfalls ist zu überlegen, ob gegen die Vertragspartner im Wege einer einstweiligen Verfügung vorgegangen wird (Sicherung des Honoraranspruches auf Bestellung der Hypothek durch Vormerkung). Vertrauen Sie hier auf die kompetente und erfolgsorientierte Mandatsbetreuung von Burghard Seyr.

Werkvertragsrecht

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt im privaten Baurecht bildet das Werkvertragsrecht. Es regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät Sie der Jurist umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr umstritten. Auch Fachleute kommen dabei zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Dr. Burghard Seyr auch gerichtlich vertreten.

Wirtschaftsrecht

Des Weiteren werden Sie im Wirtschaftsrecht umfassend und kompetent vertreten. Das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht stellen wesentliche Tätigkeitsschwerpunkte Dr. Burghard Seyrs dar. In diesen Rechtsgebieten berät er Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen anderen, so besteht auch in diesem Rechtsgebiet ein übergreifender Zusammenhang zu weiteren Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier unterstützt Sie Herr Seyr bei der Ausarbeitung verschiedener Verträge (Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag). Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform, Umwandlung, Verträgen zwischen Gesellschaftern sowie bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen. Vertrauen Sie hier auf die fachliche Kompetenz und die berufliche Erfahrung Dr. Seyrs mit dieser schwierigen Materie.

Erbrecht

Die Auseinandersetzung mit dem Tod ist unvermeidlich. Rechtsanwalt Dr. Burghard Seyr berät Sie in allen Fragen rund um das Erbrecht. Die Kenntnis der wirtschaftlichen und familiären Situation ist oftmals Voraussetzung für eine bestandsfeste Regelung, die Generationen überdauern soll. Das Vertrauensverhältnis hierfür wird in der persönlichen Mandatsbetreuung entwickelt. Hier sucht der Jurist den Ausgleich zwischen nüchterner Rechtswahrung und diskreter Zurückhaltung im gegenwärtigen Todesfall. Erben heißt grundsätzlich, alle Rechtspositionen des Verstorbenen zu übernehmen, Vermögen und Schulden gleichermaßen. Die gewillkürte Erbfolge wird durch ein Testament erstellt, die gesetzliche Erbfolge, der Pflichtteil als geldwerter Anspruch des Enterbten, bleibt hingegen erhalten.

Die Gestaltung der Erbfolge durch Erbeinsetzung, durch die Testamentserrichtung und die Planung der Vermögensnachfolge — unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte — ist von Ihrem Willen abhängig. Im Wege der Vorsorgevollmacht können Handlungsanweisungen für Alter und Tod entwickelt werden. So kann für den Fall krankheitsbedingter oder altersbedingter Geschäftsunfähigkeit die gerichtliche Bestellung eines Betreuers durch die vorzeitige eigene Bestimmung vermieden werden. Die anwaltliche Beratung durch Burghard Seyr hilft Ihnen, Ihren Willen zu verwirklichen.

Allgemeines Zivilrecht

Im Allgemeinen Zivilrecht umfasst die anwaltliche Leistung des Juristen Vertragsrecht und Schadensersatzrecht. Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach österreichischen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Es überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.

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Vita

Burghard Seyr wurde 1961 in Innsbruck geboren. Nach Absolvierung der Matura begann er seine Studien der Rechte an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck. Es folgte die Promotion in Innsbruck und die Ausbildung als Rechtsanwalt. Nach Absolvierung des Gerichtsjahres beim Landesgericht Innsbruck ist Herr Dr. Seyr seit 1994 als Anwalt tätig.

Der unmittelbare Kontakt und die persönliche Betreuung der Mandanten stehen für den engagierten Juristen im Vordergrund seines Wirkens. Wichtig sind ihm der unmittelbare Kontakt zu seinen Mandanten und ständige Erreichbarkeit. Er sieht es als seine Aufgabe an, den Mandanten eine über die juristischen Beratungsfelder hinausgehende Hilfestellung anzubieten. Die Tätigkeit Rechtsanwalt Dr. Seyrs ist vielseitig, ebenso die Fähigkeiten des Juristen. Bekannt ist er für sein wirtschaftsorientiertes Denken, seine Handlungsführung und die durchsetzungsstarke Interessenvertretung.

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Burghard Seyr

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