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Dr. Bernhard Kettl Salzburg
Rechtsanwalt Dr. Bernhard Kettl hilft Ihnen sowohl bei Angelegenheiten aus dem nationalen als auch internationalen Recht, etwa bei einer Unternehmensgründung, Vertragsprüfung, einem Strafverfahren, beim Hausbau, einer Klage gegen Bestimmungen der Europäischen Union oder bei der Kündigung eines Werkvertrages.
Der Jurist kann auf eine langjährige anwaltliche Berufserfahrung zurückgreifen und ist somit kompetenter Ansprechpartner für Ihre Belange. Für Herrn Kettl sind stets der persönliche und individuelle Umgang mit seinen Mandanten und das Finden von Lösungsmöglichkeiten bei gleichzeitiger realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten wichtig. Aus diesem Grunde werden von Rechtsanwalt Dr. Kettl unnötige Rechtsstreitkosten bereits im Vorfeld vermieden, wobei der Anspruch des Rechtsanwaltes, dem Mandanten zu seinem Recht zu verhelfen, im Mittelpunkt seines Wirkens steht.
Die Kanzlei
Kanzlei Dr. Kettl – Rechtsanwalt in Salzburg
Die Kanzlei Dr. Kettl wurde 1999 von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Kettl in Salzburg gegründet und steht für langjährige Erfahrung, persönliche Betreuung und eine fundierte rechtliche Beratung und Vertretung. Wir beraten und vertreten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen aus dem klein-, mittel- und großunternehmerischen Bereich.
Zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten zählen insbesondere Vertragsrecht, Zivilrecht, Europarecht, Strafrecht, Immobilienrecht, öffentliches Baurecht und Wirtschaftsrecht. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine individuelle und praxisorientierte Beratung, die neben den rechtlichen Rahmenbedingungen auch die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen unserer Mandanten berücksichtigt.
Unser Anspruch ist es, auch komplexe rechtliche Sachverhalte verständlich aufzubereiten, mögliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam mit unseren Mandanten tragfähige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln. Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertragsgestaltung übernehmen wir auch die konsequente Vertretung der Interessen unserer Mandanten gegenüber Gerichten, Behörden und Vertragspartnern.
Bei fachübergreifenden oder besonders komplexen Fragestellungen kann die Kanzlei Dr. Kettl auf Kooperationspartner sowie fachlich spezialisierte Berufsträger in bestehenden Netzwerken zurückgreifen. Dadurch können zusätzliche Kompetenzen eingebunden und individuelle Lösungen auch bei anspruchsvollen Mandaten gewährleistet werden.
Die Kanzlei befindet sich in der Nonntaler Hauptstraße 1, 5020 Salzburg, in unmittelbarer Nähe zum Stadtzentrum und ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Beratungstermine können montags bis freitags zwischen 08:00 und 17:00 Uhr vereinbart werden. Nach vorheriger Absprache sind auch Termine außerhalb dieser Zeiten sowie Beratungen vor Ort beim Mandanten möglich.
Wir beraten und vertreten Privatpersonen sowie Unternehmen umfassend in den Bereichen Vertragsrecht, Zivilrecht, Europarecht, Strafrecht, Immobilienrecht, öffentliches Baurecht und Wirtschaftsrecht. Persönliche Betreuung, langjährige Erfahrung und praxisorientierte Lösungen stehen dabei im Mittelpunkt.
Rechtsgebiete
- Verwaltungsrecht 35
- Gesellschaftsrecht 20
- Immobilienrecht 25
- AGB-Recht 15
- Schadensersatz 45
- Strafrecht 85
- Vertragsrecht 30
- Wirtschaftsrecht 10
Vertragsrecht
Im Vertragrecht geht es überwiegend um die Prüfung der Rechtmäßigkeit von Verträgen nach deutschen und international geltenden Rechtsstandards. Aber auch Gewährleistungsrechte auf der Grundlage von Vertragsmängeln sowie vertragliche Pflichtverletzungen umfasst das Vertragsrecht. Das Vertragsrecht überschneidet sich oftmals mit dem Schadensersatzrecht und Haftungsrecht. Zur Durchsetzung Ihrer rechtmäßigen Ansprüche ist es daher unerlässlich, einen Rechtsanwalt neben sich zu wissen, der die komplexe Rechtsmaterie in Ihrem Interesse anzuwenden versteht.
Europarecht
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Kettl ist das Europarecht. Das Europarecht im engeren Sinne bezeichnet das Recht der Europäischen Gemeinschaften und das Recht der Europäischen Union. Im weiteren Sinne wird auch das Recht anderer europäischer Organisationen wie WEU, Europarat, OECD und OSZE als Europarecht bezeichnet. Für das Europarecht zuständig ist die Europäische Gemeinschaft. Das Gemeinschaftsrecht lässt sich in primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht unterteilen. Primäres Gemeinschaftsrecht sind die Gründungsverträge der Gemeinschaften (zum Beispiel der EG-Vertrag) einschließlich der Anlagen, Protokolle und späteren Änderungen. Das Primärrecht regelt die Organisation der Gemeinschaft und enthält Gesetzgebungskompetenzen. Das primäre Recht gilt für die Mitgliedsstaaten ebenso wie für den einzelnen Bürger. Das sekundäre Gemeinschaftsrecht umfasst gemäß Art. 249 EG die von den Organen der Europäischen Gemeinschaft erlassenen Rechtsnormen, insbesondere Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen. Verordnungen und Entscheidungen wirken direkt und haben unmittelbaren Einfluss in den alltäglichen Ablauf der EU-Bürger. Grundsätzlich hat das Gemeinschaftsrecht Anwendungsvorrang vor dem nationalen Recht. Rechtsanwalt Kettl ist in diesem Gebiet erfahren. Zu seinen Leistungen zählen neben der Prüfung von Maßnahmen nach europäischen Rechtsstandards auch Klageverfahren. Vertrauen Sie hier auf Rechtsanwalt Dr. Kettl.
Strafrecht
Für das Strafrecht gilt folgender Grundsatz: Sie können einen Strafverteidiger nicht früh genug einschalten! Sie haben eine polizeiliche, staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Vorladung als Beschuldigter oder als Zeuge erhalten? Sie wurden “nebenbei” von einem Polizeibeamten zu einem “Vorfall” befragt? Sie wurden informiert, dass gegen Sie eine Strafanzeige erstattet wurde? Ihre Wohnung oder Ihr Büro wurde durchsucht? Sie haben eine Anklage oder einen Strafbefehl erhalten? Dann ist es bereits höchste Zeit, sich einen Strafverteidiger zu suchen. Denn dieser kann im Gegensatz zu Ihnen Akteneinsicht bei Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten und überprüfen, auf welcher Grundlage Polizei, Staatsanwaltschaft oder die Finanzbehörden gegen Sie ermitteln.
Vertrauen Sie hier neben der fundierten Kenntnis im Strafprozessrecht auch auf das Verhandlungsgeschick und das Durchsetzungsvermögen von Rechtsanwalt Dr. Kettl. Er kann durch frühzeitige Kontaktaufnahme einen maßgeblichen Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen. Und halten Sie bereits eine Anklage oder einen Strafbefehl in den Händen — vertrauen Sie hier auf die gesunde Konfliktfreudigkeit von Bernhard Kettl. Er wird sich für Sie stark machen und für Ihre Rechte kämpfen.
Im Übrigen vertritt der Jurist Sie auch in strafrechtlichen Revisionsverfahren. Das Wesen der Revision besteht im grundsätzlichen Ausschluss der Tatsachenfeststellung von der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht. Das Verfassen einer Revision ist ein komplizierter Vorgang. Unerlässlich sind hierfür die fundierte Kenntniss der entsprechenden Fachliteratur, der aktuellen Rechtsprechung sowie schlicht eine langjährige Erfahrung in der Analyse von Urteilen. Die langjährige praktische Erfahrung und das Engagement von Rechtsanwalt Dr. Kettl ist schließlich die Grundlage für Ihren Erfolg.
Immobilienrecht
Im Immobilienrecht liegt ein wesentlicher Schwerpunkt im Werkvertragsrecht. Das Werkvertragsrecht regelt sämtliche Rechtsverhältnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Herstellung eines Werkes stehen (zum Beispiel Handwerkerleistungen oder geistige Werke). Hier berät der Jurist Sie umfassend zu Ihren Rechten bezogen auf Rechts- und Sachmangel, zur Verjährung von Mängelansprüchen, zu Schadensersatz und Rücktritt, Minderung, Gefahrtragung und Kündigung. Die Hauptstreitpunkte im Werkvertragsrecht sind regelmäßig Mängel des Werkes oder der Preis. Sofern kein Preis vereinbart wurde, kann der Handwerker die übliche Vergütung verlangen. Wie hoch die übliche Vergütung ist, ist oft sehr streitig. Auch Fachleute kommen dabei zu verschiedenen Ergebnissen. Bei Mangelhaftigkeit muss der Mangel gerügt und dem Unternehmer die Möglichkeit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen. Kann er dies nicht oder lehnt er dies ab, kann auf seine Kosten die Mängelbeseitigung anderweitig vergeben werden. Sollte es nötig sein, werden Ihre Interessen durch Rechtsanwalt Dr. Kettl auch gerichtlich vertreten.
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht, zu dem insbesondere das Gesellschaftsrecht und das Handelsrecht zählen, stellt einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Kettl dar. Im Gesellschaftsrecht berät er Sie von der Gründung einer Gesellschaft bis hin zur rechtmäßigen Auflösung ebendieser. Wie in vielen sonstigen, so besteht auch in diesem Rechtsgebiet ein übergreifender Zusammenhang zu anderen Rechtsgebieten, vorwiegend dem Handelsrecht. Hier ist er für Sie auf den Gebieten Franchisevertrag, Lizenzvertrag und Handelsvertretervertrag tätig. Zu seinen Leistungen zählen des Weiteren vertragliche Gestaltung und Beratung bei Gründung und Betrieb von Personen- und Kapitalgesellschaften, Beratung bei der Auswahl der Gesellschaftsform, Umwandlung, Verträge zwischen Gesellschaftern, Beratung bei Verwaltungsrats- und Gesellschaftsversammlungen.
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Vita
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