Bernhard Fink - aus Klagenfurt am Wörthersee, Österreich auf rechtsanwalt.com
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Privat: Fink, Bernhart, Haslinglehner, Peck Rechtsanwälte Zum Kanzleiprofil

Bernhard Fink

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink bearbeitet überwiegend Mandate aus dem Bankrecht, Insolvenzrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht sowie Vergaberecht.

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Bernhard Fink - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Bankrecht 50
  • Insolvenzrecht
  • Mietrecht
  • Vergaberecht
  • Vertragsrecht

Bankrecht

Im Bankrecht befasst sich Herr Fink mit sämtlichen kreditrechtlichen Angelegenheiten, mit Fragen der Vertragsgestaltung, mit Bürgschaften und Sicherheiten sowie der Forderung und Abwehr von Zahlungsansprüchen. Er begleitet Sie im Falle einer ungerechtfertigten Kreditkündigung wie auch bei einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft oder Hypothek. Das Spektrum seiner rechtlichen Interessenwahrnehmung umfasst selbstredend auch die gerichtliche Auseinandersetzung im Bereich der Kreditsicherheiten und im Zusammenhang mit der Erfüllung der der Bank oder dem Finanzdienstleister obliegenden Beratungspflichten bei Abschluss und Durchführung von Kredit- und Anlagegeschäften, insbesondere auch bei Wertpapier- und Börsentermingeschäften.

Insolvenzrecht

Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink stellt darüber hinaus das Insolvenzrecht dar. Gerade in der gegenwärtig wirtschaftlich angespannten Zeit werden Fachleute auf dem Gebiet des Insolvenzrechts gebraucht. Gründe für eine Insolvenz sind entweder Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Rechtsanwalt Fink berät schon seit Jahren Insolvenzschuldner und ist als Masseverwalter tätig. Er kennt damit sowohl die Gläubiger- als auch die Schuldnerseite bestens. Er begleitet Sie innerhalb eines Insolvenzverfahrens und hilft Ihnen bei der Durchsetzung von Forderungen, berät Sie zu Möglichkeiten der Unternehmenssanierung.

Mietrecht und Pachtrecht

Rechtsanwalt Dr. Bernhard Fink berät des Weiteren professionell und individuell im Miet- und Pachtrecht. Im Mietrecht geht es überwiegend um die Gestaltung und Prüfung von Verträgen sowohl im privaten als auch im gewerblichen Bereich sowie um die Betreuung bei der Änderung und Auflösung von Mietverträgen. Wiederholt liegen die Fälle im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Deshalb führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. Durch die Rechtsprechung zum Mietrecht in den letzten Jahren haben sich zudem zahlreiche bis dahin übliche Vertragsbestimmungen als unwirksam herausgestellt. Ehe Sie sich aufgrund einer Presseveröffentlichung sicher zu sein meinen, wie Ihre Rechtslage nun ist, sollten Sie sich hierüber versierten Rat einholen.

Vertragsrecht

Herr Fink ist außerdem im allgemeinen Vertragsrecht tätig und zeichnet sich durch umfangreiche Erfahrung in der Praxis bei Privatleuten, klein- und mittelständischen Unternehmen aus. Dies betrifft insbesondere Fragen und Probleme aus dem Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Schadenersatzrecht sowie auch dem Produkthaftungsrecht. Ein guter Vertrag ist allzeit systematisch aufgebaut und logisch strukturiert. Er ist die Basis Ihrer Kooperation mit Ihren Kunden oder Geschäftspartnern. Dies erfordert eine differenzierte Abstimmung der einzelnen Interessen der jeweiligen Partner sowie eine klare Formulierung, um etwaige Streitpotentiale auch in Zukunft zu vermeiden. Bernhard Fink bietet Ihnen eine umfassende und gewissenhafte Rechtsberatung bei den Vertragsverhandlungen ebenso wie bei allen anderweitigen Rechtsstreitigkeiten. Sie umfasst Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag, Gesellschaftsvertrag, Gründungsvertrag einer GmbH, oder einer Personengesellschaft, Kooperationsvertrag, Dienstvertrag, Werkvertrag, Arbeitsvertrag, Vertrag für freie Mitarbeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), et cetera. Bestimmte Verträge erfordern auch die Einhaltung gewisser Formvorschriften. Insbesondere ist hier der Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH zu nennen. Die spezifische und individuelle Gestaltung von Verträgen und Dokumenten, sowie die sorgfältige und zuverlässige Vertretung außergerichtlich und vor Gerichten durch Rechtsanwalt Fink machen ihn zu einem unverzichtbaren Partner im Vertragsrecht.

Vergaberecht

Herr Fink bearbeitet zudem Mandate aus dem öffentlichen Vergaberecht. Jedes Unternehmen, an dem überwiegend die öffentliche Hand beteiligt ist, ist aufgrund spezifischer Vergabegesetze dazu verpflichtet, einen größeren Auftrag erst nach einer öffentlichen Ausschreibung an den günstigsten Bieter zu erteilen. Hat ein Bieter das Gefühl, übergangen worden zu sein oder war das Vergabeverfahren aus anderen Gründen fehlerhaft, setzt Rechtsanwalt Dr. Fink beispielsweise eine Nachprüfung durch. Stellt sich in dem Nachprüfungsverfahren heraus, dass tatsächlich ein Fehler bei der Vergabe vorlag, besteht wiederum ein Anspruch auf Nichtigerklärung des Verfahrens. Allenfalls bestehen auch Schadenersatzansprüche.

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Vita

Bernhard Fink wurde 1965 in Klagenfurt geboren. Nach der Hochschulreife studierte er an der Karl-Franzens Universität Graz Rechtswissenschaften. Bis 1994 war er Universitätsassistent am Institut für Österreichisches und Internationales Zivilgerichtliches Verfahren, Insolvenzrecht und Agrarrecht der Universität Graz und ist seit dem Beginn seiner Tätigkeit Lehrbeauftragter an diesem Institut. Der Jurist, seit 1996 als Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen zugelassen, ist vor allen österreichischen Gerichten auftretungsberechtigt.

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