Dirk Sommer
Rechtsanwalt Dirk Sommer bietet Rechtsberatung im Arbeitsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Herr Sommer vereinbart seine Beratungstermine meist selbst, damit er sich vorab ein Bild von den rechtlichen Problemen seiner Mandanten machen kann. Bei Bedarf korrespondiert der Jurist in fließendem Englisch.
Die Kanzlei
Die Kanzlei Sommer berät und betreut ihre Klienten im Arbeitsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.
Der Anwalt gründete seine Einzelkanzlei 2005. Die Büroräume liegen im Bad Homburger Gewerbegebiet Niederstedter Weg neben dem “Möbelland Hochtaunus”. Mandanten mit Pkw finden jederzeit einen kostenfreien Parkplatz. Durch die nahegelegene Haltestelle der Buslinie 7 besteht ein sehr guter Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.
Rechtsanwalt Sommer bietet langjährige und konstante Beratungen von Freiberuflern und Unternehmen, aber auch von Privatleuten. Hierfür können montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr Termine vereinbart werden. Bei Bedarf sind diese auch außerhalb der genannten Zeiten sowie vor Ort beim Mandanten möglich.
Die Kanzlei Sommer arbeitet bei Bedarf mit Notaren, Personalberatern und Unternehmensberatern zusammen. Im Übrigen besteht eine ständige Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro. Im Sinne der Mandanten werden alle steuerlich relevanten Rechtsfragen unter Einbeziehung der Steuerexperten erörtert.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Inkasso 0
- Privatrecht 0
Allgemeines Zivilrecht
Ein Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts ist das Allgemeine Zivilrecht. Dieses umfasst zum Beispiel die Überprüfung und Erstellung von Verträgen aller Art und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Rechtsanwalt Dirk Sommer unterstützt Sie auch bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, bei Gewährleistungsfragen und bei der Forderung von Ansprüchen auf Schadensersatz wegen einer Pflichtverletzung. Häufig geht es um die Durchsetzung und Beitreibung von Forderungen (Mahnschreiben, Mahnbescheid) bis hin zum Zwangsvollstreckungsverfahren.Fachanwalt Arbeitsrecht
Herr Sommer ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht zugelassen. Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen den Arbeitnehmern/Auszubildenden und Arbeitgebern. Es umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers/Auszubildenden näher bestimmen. Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, welches insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt. Wichtig ist zudem das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt.
Eine besondere Bedeutung haben das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen, wie beispielsweise die Wirksamkeit einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, Arbeitszeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen der Bundesagentur für Arbeit. Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen auch Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung oder Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben). Mit Rechtsanwalt Dirk Sommer steht Ihnen für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein erfahrener und kompetenter Partner zur Verfügung.
Für Arbeitgeber stellen sich vorrangig Fragen im Zusammenhang mit gesellschaftsrechtlichen und betrieblichen Veränderungen. Unternehmenskäufe und Fusionen (M&A), Betriebsänderungen oder Betriebsübernahmen führen häufig zu komplexen Fragestellungen im Rahmen der Unternehmensmitbestimmung und bei der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Konzernbetriebrat oder dem Gesamtbetriebsrat. Jeder bevorstehende Betriebsübergang stellt hohe Ansprüche an die Erfahrungen in der Begleitung von Change-Management-Prozessen. Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen und im Rahmen von Einigungsstellen, die Vorbereitung und Verhandlung von Tarifverträgen sowie die Begleitung von Betriebsratswahlen oder Aufsichtsratswahlen beinhalten Weichenstellungen zur Erhaltung des Betriebsfriedens. Die Vertretung von Parteiinteressen vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) setzt sorgfältiges Arbeiten und hohe juristische Kompetenz voraus.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Dirk Sommer wurde 1957 in Melle bei Osnabrück geboren. Vor dem Studium der Rechte an der Universität Hannover absolvierte Herr Sommer zunächst eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Im Anschluss an das Rechtsreferendariat in Hannover war der Jurist unter anderem sieben Jahre für den Unternehmensverband Rhein-Main e.V. tätig. Ferner verfügt er über umfangreiche Erfahrungen aus ehrenamtlichen Tätigkeiten als stellvertretendes Mitglied im Tarifausschuss des Landes Hessen, als ehrenamtlicher Richter am Hessischen Landesarbeitsgericht und als Vorsitzender der Arbeitgebervertreter im sektoralen sozialen Dialog der Flugsicherungsunternehmen bei der Kommission der Europäischen Union. Dirk Sommer ist seit 1998 als Rechtsanwalt zugelassen.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!