Dirk Birner - aus Gera, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Dirk Birner

Rechtsanwalt Dirk Birner vertritt und berät seine Mandanten bei einem Arbeitsvertrag, Ehe, Scheidung und Erbe, bei Fragen zur Sozialversicherung und zum Verkehrsunfall sowie im Privatrecht und Kaufrecht.

Er kann gut auf Mandanten eingehen und verfügt über eine hohe fachliche Kompetenz.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Kaufrecht 0
  • Privatrecht 0
  • Sozialrecht 0
  • Verkehrsrecht 0

Arbeitsrecht

Herr Birner betreut sowohl Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer. Er berät und vertritt in allen Streitigkeiten wie beispielsweise bei der Auslegung Ihres Arbeitsvertrages, bei Problemen mit der Vergütung, der Arbeitszeit, dem Urlaub, aber auch mit der Teilzeitregelung, der Befristung Ihres Arbeitsverhältnisses oder bei einem Probearbeitsverhältnis. Dirk Birner steht Ihnen außerdem bei einer Änderungskündigung oder Abmahnung bei, die oftmals Vorboten einer Kündigung sind. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung. Schließlich bietet er Ihnen Hilfestellungen bei der Klärung von Rechtsfragen an der Schnittstelle zum Sozialversicherungsrecht.

Familienrecht 

Das Familienrecht ist ein weites Feld und umfasst neben dem Eherecht, dem Recht der Beziehungen zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern zu ihren Eltern sowie dem Recht des Verwandtenunterhalts auch den Unterhaltsanspruch der nicht-ehelichen Mutter, das Recht der Adoption, Pflegschaft, Betreuung und Vormundschaft sowie jeweils angrenzende Rechtsgebiete. Gerade das neue Umgangsrecht und Sorgerecht stellte einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Birner dar. Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit stehen Auseinandersetzungen, die sich aus der Trennung und Scheidung von Ehepartnern ergeben. Die Vertretung im Scheidungsverfahren und in den Folgesachen, die Klärung von güterrechtlichen Ansprüchen und Unterhaltsansprüchen, der Versorgungsausgleich und der Ausgleich betrieblicher Altersversorgung werden im Familienrecht durch Herrn Birner übernommen.

Sozialrecht 

Die Gesamtheit der Vorschriften und Gesetze wird im Sozialrecht immer unüberschaubarer. Die fortschreitende Technik und der mittlerweile labile Sozialstaat nötigen den Gesetzgeber zu immer umfassenderen Regelungen und Reformen. Bei den Reformen, wie etwa der “Agenda 2010” oder “Hartz IV” (SGB II), wird das alte Recht oft nicht vollständig dem neuen Recht angepasst. Zudem wendet der Staat das neue Recht oftmals zu restriktiv an. Das Sozialrecht selbst ist der juristische Oberbegriff für solche rechtlichen Gebiete, die entweder mit der Sozialversicherung oder mit der sozialen Hilfe des Staates zusammenhängen. Es umfasst eine große Anzahl von Gesetzen. Dieses liegt alleine schon an den fünf verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland. Aus diesem Grund begleitet Sie Rechtsanwalt Birner durch die oftmals schwierigen Verfahrensabläufe vom Antrag über den Widerspruch bis zum Klageverfahren. Diese können unter anderem die Rechtsmaterien Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden, Kindergeld, Erziehungsgeld, Wohngeld, Streitigkeiten mit der Krankenkasse um deren Leistungsspektrum, Anerkennung von Berufskrankheiten sowie das Schwerbehindertenrecht oder das Betriebsrentenrecht umfassen.

Erbrecht

Die Schnittstellen zwischen Familienrecht und Erbrecht werden jederzeit in die familierechtliche Betrachtung einbezogen. Im Rahmen der erbrechtlichen Beratung bildet die Gestaltung von Testament, gemeinschaftlichem Testament und Erbvertrag naturgemäß einen Schwerpunkt. Daneben gehört auch die Testamentsvollstreckung zum erbrechtlichen Tätigkeitsbereich. Rechtsanwalt Dirk Birner verfügt über die technischen und personellen Ressourcen für eine umfassende Nachlasserfassung und Nachlassabwicklung. Er unterstützt Sie bei der einvernehmlichen Erbauseinandersetzung ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Erbinteressen im Klageweg. Er ist für Sie sowohl bei der Durchsetzung von Pflichtteilsanspruch als auch bei der Abwehr derartiger Ansprüche tätig. Zur weiteren erbrechtlichen Beratung gehören die Nachlassverwaltung und Nachlasspflegschaft sowie die Nachlasshaftungsberatung und Nachlassinsolvenzberatung.

Allgemeinen Zivilrecht

Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen und ist gleichzeitig das wohl komplizierteste Rechtsgebiet. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Dinge gehören ebenso zu diesem Gebiet wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder das Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Birner hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Verkehrsrecht 

Vom Verkehrsrecht sind regelmäßig nicht nur Autofahrer, sondern ebenso Fußgänger, Radfahrer oder sonstige Verkehrsteilnehmer betroffen. Beim Ausgleich der finanziellen Folgen Ihres Verkehrsunfalls steht Ihnen Dirk Birner hilfreich zur Seite, wobei es vor allem um Schadensersatz und Schmerzensgeld geht. Dabei kommt es insbesondere immer wieder zum Streit über den Ausgleich folgender Positionen: Reparaturkosten, GutachterkostenAbschleppkostenNutzungsausfall, Mietwagenkosten oder Schmerzensgeld. Um selbst nur möglichst geringe Kosten tragen zu müssen oder den Schaden vollständig abrechnen zu können, bedarf es der Beachtung spezieller verkehrsrechtlicher Regelungen. Da die meisten Autofahrer verkehrsrechtsschutzversichert sind, empfiehlt es sich, Herrn Birner hierzu möglichst frühzeitig zu befragen.

Auch ohne Rechtsschutzversicherung ist der Weg zum Rechtsanwalt aber regelmäßig zu empfehlen, um den Schaden von vornherein zu begrenzen. Er muss zunächst überprüfen, ob ein Teil der beiderseitig entstandenen Kosten möglicherweise selbst zu tragen ist, denn gerade im Verkehrsrecht ist eine quotenmäßige Aufteilung des Schadens üblich. Dies hat seine Ursache darin, dass im Verkehrsrecht eine Haftung nicht immer ein persönliches Fehlverhalten voraussetzt (eigenes Verschulden), sondern eine (Mit-)Haftung sich bereits allein aus der allgemein abstrakten Gefahr durch die Benutzung eines Kfz ergeben kann (sogenannte Betriebsgefahr). Zum Verkehrsrecht zählen noch weitere Bereiche wie der Entzug und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis. Auch kann das Strafrecht durch eine bei einem Verkehrsunfall verursachte fahrlässige Körperverletzung oder das Fahren ohne Führerschein betroffen sein. In diesen Bereichen steht Ihnen Rechtsanwalt Dirk Birner gerne hilfreich zur Seite.

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Vita

Dirk Birner wurde 1972 in Gera geboren und ist verheiratet. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Friedrich-Schiller-Universität Jena mit Prädikat und war dort 2 Jahre als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Danach war er als Rechtsreferendar in Gera, Hermsdorf und Eisenberg tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen, das er mit Prädikat ablegte, folgte am 01.07.2003 die Zulassung zur Anwaltschaft. Der Jurist verfügt über gute Sprachkenntnisse in Englisch. Außerhalb der Kanzlei engagiert sich Herr Birner in der Schule seiner Kinder. In seiner Freizeit interessiert er sich für Zusammenhänge der Historie und der Neuzeit. Er ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein.

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