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Privat: Sturm, Beestermöller & Partner Zum Kanzleiprofil

Heinrich Beestermöller

Heinrich Beestermöller ist Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und berät und vertritt seine Mandanten im Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Vertragsrecht.

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Heinrich Beestermöller - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Architektenrecht 50
  • Baurecht öffentlich
  • Baurecht privat
  • Immobilienrecht
  • Mietrecht
  • Vertragsrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Immobilienrecht 

In seinem Tätigkeitsschwerpunkt Immobilienrecht beschäftigt sich der Jurist vor allem mit Problemen aus dem Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Mietrecht

Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben von Heinrich Beestermöller gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.

Wohnungseigentumsrecht

Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Beestermöller im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Heinrich Beestermöller berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.

Vertragsrecht

Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Heinrich Beestermöller im Vertragsrecht konzentriert sich in erster Linie auf die Gestaltung und den Entwurf von Verträgen. Ein guter Vertrag ist systematisch aufgebaut, logisch gegliedert und enthält klare und vollständige Vereinbarungen. Nicht zuletzt aus Beweisgründen sollte jegliche Vereinbarung schriftlich festgehalten werden. Für bestimme Verträge hat der Gesetzgeber besondere Formvorschriften vorgesehen, hier sei der Gesellschaftsvertrag als Beispiel genannt. Um Probleme zu vermeiden oder bereits vorhandene Probleme zu lösen, ist Herr Beestermöller für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Fachanwaltschaft für Baurecht und Architektenrecht

Baurecht

Das private Baurecht ist in den letzten Jahren immer komplizierter geworden und für Laien nicht mehr durchschaubar. Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb/Bauunternehmen und Bauherr stehen auf der Tagesordnung. Deshalb müssen beide Parteien wissen, auf welcher rechtlichen Basis sie sich bewegen. Ein fundierter Bauvertrag regelt auch Eventualitäten. Bin ich vor einem Forderungsausfall geschützt? Gibt es wechselseitige Sicherheitsleistungen? Wer trägt die Kosten für ein Privatgutachten bei einem möglichen Mangel? Wie weit darf der Architekt den Auftraggeber vertreten? Eine Vertragsprüfung vor Unterzeichnung schafft klare Verhältnisse, sofern der Vertrag nicht gleich von Rechtsanwalt Heinrich Beestermöller entwickelt wurde. Ferner ist er Ihr Ansprechpartner beispielsweise bei:

  • Bauvertrag (Entwicklung und Prüfung)
  • aktive Wahrung Ihrer Rechte während der Bauphase
  • Bauprozess
  • Klärung eines gestörten Bauablaufs
  • Geltendmachung von Sicherheitsleistung und Sicherheitseinbehalt
  • Durchsetzung von Anspruch auf Mangelbeseitigung, Vertragsstrafe und Fertigstellung des Bauvorhabens
  • Geltendmachung von Werklohnforderung, Beantragung/Eintragung einer Bauhandwerkssicherungshypothek

Architektenrecht

Im Architektenrecht prüft und übernimmt Herr Beestermöller für Sie die Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung. Dazu gehören sowohl die Überprüfung der Vertragsformulare als auch die Entwicklung und Gestaltung von einem individuellen ArchitektenvertragGeneralplanervertrag oder Fachplanungsvertrag. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ferner die Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure (seien es HOAI-Honorare oder freie Honorare) sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung. Des Weiteren betreut Heinrich Beestermöller Architekten und Ingenieure bei Architektenwettbewerben und der Gestaltung und Abwicklung der daraus resultierenden Verträge.

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Vita

Heinrich Beestermöller wurde 1956 in Gelsenkirchen geboren. Er studierte an der Westfälischen Wilhelms Universität Münster und an der Ruhruniversität Bochum Rechtswissenschaften. Darüber hinaus absolvierte Herr Beestermöller das Studium der Betriebswirtschaftslehre, welches er 1980 erfolgreich als Diplom-Kaufmann abschloss. Im Anschluss daran arbeitete er als Geschäftsführer einer Unternehmensgruppe in der Bauwirtschaft. Nach erfolgreicher Integration in eine internationale Firmengruppe war er Gesellschafter und Geschäftsführer einer Bauträgergesellschaft.

Herr Beestermöller ist seit 1997 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2005 ist er befugt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht" zu führen.

Bei Bedarf spricht der Jurist Englisch und Spanisch. Er pflegt berufliche Kontakte zu einer Kanzlei auf Mallorca.

Als Mitglied des Kuratoriums der Universitätsklinik Marienhospital Herne und als Mitglied des Lions Club zeigt er sein umfassendes Engagement für gesellschaftliche Belange. Er ist Mitglied des Anwaltsvereins Herne.

 

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Heinrich Beestermöller

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