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Dieter Schenk-Hellrung
Rechtsanwalt Dieter Schenk-Hellrung ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und berät zudem im Beamtenrecht, Sozialversicherungsrecht, Verkehrsrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Steuerstrafrecht.
Die Kanzlei
Die Anwaltskanzlei SHP – Schmitt, Hartmann, Protte & Partner berät ihre Mandanten in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Baurecht, Beamtenrecht, Betriebsverfassungsrecht, Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Kündigungsschutzrecht, Mediation, Mietrecht, Sportrecht, Urheberrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Wettbewerbsrecht sowie Wirtschaftsrecht.
Zu den Mandanten gehören Privatleute, Freiberufler, Existenzgründer, mittelständische Unternehmen aller Branchen, aber auch Banken, Großunternehmen und Versicherungen sowie Behörden, Verbände und Vereine.
Die Rechtsanwaltskanzlei Schmitt, Hartmann, Protte & Partner in Stuttgart wurde 1999 u. a. von den Rechtsanwälten Jürgen Schmitt, Angelika Protte und Dieter Schenk-Hellrung gegründet. Seit dem 01.07.2009 ist Rechtsanwalt Dr. Robert Hartmann Mitglied und Partner der Sozietät.
Die Kanzlei versteht sich als Berater und Interessenvertreter ihrer Mandanten, zu denen meist langjährige und vertrauensvolle Beziehungen bestehen. Die sechs Anwälte der Kanzlei haben durch jahrelange Spezialisierung einen hohen Kenntnisstand und Erfahrungsgrad erworben, der ständige Fortbildung erfährt.
Die Büroräume der Kanzlei Schmitt, Hartmann, Protte & Partner liegen im Stuttgarter Stadtzentrum am Zeppelin-Carré. Der Stuttgarter Hauptbahnhof und die Königstraße sind zu Fuß in wenigen Minuten erreichbar. Ferner besteht durch die nahegelegene Haltestelle “Arnulf-Klett-Platz/Hbf” Anschluss an alle wichtigen öffentlichen Verkehrsmittel. Für Mandanten mit Pkw gibt es in der Tiefgarage “Zeppelin-Carré” ausreichend Stellplätze.
Während der Bürozeiten montags bis donnerstags von 08.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 17.00 Uhr vereinbaren die Rechtsanwälte oder das Sekretariat gerne Beratungstermine. Bei Bedarf, beispielsweise im Krankheitsfall, und nach Vereinbarung können die Termine auch außerhalb dieser Zeiten und vor Ort beim Mandanten liegen. Die Mandate werden je nach Rechtsgebiet, Kapazität oder Dringlichkeit auf die Rechtsanwälte verteilt.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Beamtenrecht
- Betriebsverfassungsrecht
- Kündigungsschutzrecht
- Verkehrsrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
Sozialversicherungsrecht
Darüber hinaus berät Herr Schenk-Hellrung Sie im Sozialversicherungsrecht. Beispiele aus dem Sozialversicherungsrecht sind etwa ein Krankenhausaufenthalt in der Krankenversicherung, der Eintritt der Berufsunfähigkeit in der Berufsunfähigkeitsversicherung oder die Auseinandersetzung mit Schadensersatzansprüchen aus gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen in der Haftpflichtversicherung. Rechtsanwalt Schenk-Hellrung prüft detailliert Ihre Ansprüche gegen die Versicherungsgesellschaften und hilft Ihnen bei deren Durchsetzung. Vor allem bei den Themen Sozialversicherungspflicht (Statusfeststellungsverfahren, Scheinselbständigkeit), Erwerbsminderungsrente, Berufskrankheit, Arbeitslosengeld, Pflegestufe, Krankenversicherung, Prüfung ärztlicher Sachverständigengutachten steht Ihnen Herr Schenk-Hellrung mit Rat und Tat zur Seite.
Verkehrsrecht
Im Bereich Verkehrsrecht beantwortet der Anwalt alle Fragen rund um das Bußgeld, den Rotlichtverstoß oder die Geschwindigkeitsüberschreitung. Falls Sie mit Alkohol hinter dem Steuer erwischt wurden, können Sie sich von Rechtsanwalt Schenk-Hellrung ausführlich beraten lassen und mit ihm die weiteren Schritte planen.Fachanwalt Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht, Kündigungsschutzrecht)
Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Rechtsanwalt Schenk-Hellrung damit betrauen, Ihren Arbeitsvertrag zu gestalten oder zu überprüfen. Der Jurist berät und vertritt Sie auch im Kündigungsschutzrecht. Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung, Änderungskündigung oder gar eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, ist es Ihnen zu empfehlen, den Rat eines Anwalts einzuholen. In einem solchen Fall können Sie von Dieter Schenk-Hellrung die Klärung der Rechtslage hinsichtlich Ihrer Rechte und Pflichten erwarten. Bei mangelnder sozialer Rechtfertigung Ihrer Kündigung wird er eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht für Sie erheben. Ein gleichfalls kompetenter Ansprechpartner ist Herr Schenk-Hellrung bei Themen wie Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitsverhältnis, Betriebsübergang, Verbraucherschutz, Arbeitszeugnis, Abfindung, Betriebsrat, Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitszeit et cetera. Der Jurist steht Ihnen mit seinem Fachwissen bei einer Kündigung und sich daraus ergebenden Kündigungsschutzklage sowie bei Abmahnung, Mutterschutz oder Urlaubsanspruch auch im Insolvenzverfahren zur Seite. Aber auch die Durchsetzung von Lohnanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Abfindung gehören zu seinem Fachbereich.
Ferner geht es beim Arbeitsrecht auch um das Verhältnis zu den im selben Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Durch die Tätigkeit bei der Gewerkschaft ÖTV erwarb Dieter Schenk-Hellrung sich besondere Kenntnisse im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes und behielt dieses “Steckenpferd” auch während seiner anwaltlichen Tätigkeit bei. Arbeitsrecht war und ist gelebtes Recht, in dem sich die gesellschaftspolitischen Spannungsfelder im Berufsleben widerspiegeln. Das besondere Interesse Herrn Schenk-Hellrungs liegt deshalb im kollektiven Arbeitsrecht, in der Gestaltung von Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen sowie dem Verfahren zu Interessenausgleich und Sozialplan. Im Individualarbeitsrecht stehen alle Fragen rund um die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie einzelvertragliche Problemstellungen im Mittelpunkt seines beruflichen Engagements.
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Vita
Dieter Schenk-Hellrung studierte an den Universitäten Passau und Tübingen Rechtswissenschaften. Von 1992 bis 1993 war er Rechtssekretär der Gewerkschaft ÖTV. Während seines Studiums und des Referendariats spezialisierte sich Herr Schenk-Hellrung auf das Arbeits- und Sozialrecht. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt in Stuttgart tätig. 1996 erwarb er den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht. Rechtsanwalt Schenk-Hellrung ist Referent bei verschiedenen Verbänden im Arbeitsrecht. Seit 2001 ist er zudem Mitgesellschafter der SAM-Sports.Art.Media-AG. Er ist außerdem Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!