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Claus Centorbi

Rechtsanwalt Claus Centorbi berät und betreut seine Mandanten im Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht und Immobilienrecht.

Rechtsanwalt Centorbi spricht fließend Italienisch und verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch.

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Claus Centorbi - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Immobilienrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Erbrecht 

Das Erbrecht enthält die rechtlichen Regelungen, die das Vermögen eines Verstorbenen betreffen. Insbesondere ermöglicht das Erbrecht jedermann, sein Vermögen für den Fall des Todes gezielt auf bestimmte Menschen zu übertragen. Dadurch kann der Erblasser die Versorgung von Familienangehörigen über seinen Tod hinaus gewährleisten und die Bildung, Erhaltung und Vermehrung seines Vermögens über Generationen sichern. Eine kluge und weitsichtige Ausübung der rechtlichen Möglichkeiten kann das Ansehen des Erblassers über seinen Tod hinaus wahren und mehren. Im wirklichen Leben treten diese positiven Wirkungen nach dem Erbfall häufig nicht ein.

Oft entstehen anlässlich eines Erbfalles erbitterte Rechtstreite, die das Ansehen eines Erblassers schädigen und zu lebenslangen Feindschaften führen. Aus diesem Grunde ist jedermann klug beraten, seinen Nachlass frühzeitig mit Hilfe rechtlicher Beratung so zu ordnen, dass sein Wille nach dem Tod in der gewünschten Weise verwirklicht werden kann und unnötige Konflikte vermieden werden. Wenn Sie sich Gedanken machen, wie die Verteilung Ihres Vermögens nach Ihrem Ableben erfolgen soll, ist die Beratung durch Claus Centorbi angezeigt. Vielleicht möchten Sie sich aber auch nur über die gesetzliche Erbfolge informieren. Wenn Sie für den Fall Vorsorge treffen möchten, dass Sie einmal nicht mehr in der Lage sein sollten, über Ihre Angelegenheiten selber zu entscheiden, können Sie sich von dem Juristen ein Testament, einen Erbvertrag, eine Patientenverfügung oder eine Generalvollmacht entwerfen lassen, wenn eine Vertrauensperson vorhanden ist.

Familienrecht

Am Anfang hängt bekanntermaßen der Himmel voller Geigen: Verliebt, verlobt, verheiratet! Rechtliche Problemstellungen sind für viele Menschen in diesem Stadium nachrangig und werden vernachlässigt. Dabei sind die gesetzlichen Folgen der Ehe vielen Paaren bei der Hochzeit unbekannt. Mit der Eheschließung entsteht der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde), und es entstehen Ansprüche auf Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt. Vergessen oder verdrängt wird von Verliebten oftmals, dass mittlerweile in Deutschland jede dritte Ehe, in deutschen Großstädten sogar jede zweite Ehe geschieden wird — manchmal mit aufreibenden Folgen für alle Beteiligten. Unliebsamen Folgen kann man aber durch den Abschluss von Ehevertrag oder Partnerschaftsvertrag vorbeugen. Im Falle einer Trennung oder einer Scheidung sind die Folgen bereits vorher ausgehandelt und vereinbart. Rechtsanwalt Claus Centorbi berät und vertritt Sie bei Bedarf in diesen oder ähnlichen Situationen.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht geht es in einer Vielzahl von Fällen um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, entweder durch Kündigung oder durch einen Aufhebungsvertrag. Um sich bei einer Kündigung richtig zu verhalten und nicht wichtige Fristen zu versäumen, sollte immer ein Rechtsanwalt mit der eigenen Interessenvertretung beauftragt werden. Des Weiteren ist das Thema Mobbing stark in der Diskussion. Bei den massiven Problemen, die hiermit zusammenhängen können, kennt Ihr Rechtsberater Möglichkeiten, die genutzt werden sollten. Auch wenn Sie eine Abmahnung erhalten, der Betriebsinhaber infolge eines Betriebsübergangs wechselt oder bei sonstigen mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängenden rechtlichen Problemen ist Claus Centorbi für Sie der richtige Ansprechpartner. Der Jurist sollte möglichst frühzeitig beauftragt werden, wobei seine Tätigkeit zu Beginn auch nur eine beratende sein kann, um das Verhältnis der Parteien nicht unnötig zu belasten. Sie haben dann durch das notwendige Fachwissen eine wesentlich bessere Verhandlungsposition, als wenn Sie im Unklaren über Ihre Rechte sind.

Mietrecht

Das Mietverhältnis richtet sich auf die Gebrauchsgewährung einer Sache gegen Entgelt, die Miete. Schwerpunktmäßig sind im Mietrecht Wohnmietvertrag und Gewerberaummietvertrag geregelt. Daneben gibt es aber auch Mietverträge über bewegliche Sachen (wie Fahrzeuge, Maschinen et cetera) und Verträge, die wesentliche mietvertragliche Elemente aufweisen, wie der Leasingvertrag. Auch der Pachtvertrag unterscheidet sich vom Mietvertrag nicht viel. Hier kommt zusätzlich zum Gebrauch der Räumlichkeiten, wie zum Beispiel auch einem Grundstück, die Gewährung des Genusses der Erzeugnisse hinzu. Pacht liegt somit immer dann vor, wenn zum Beispiel für den Geschäftsbetrieb geeignetes Inventar in den Räumen vorhanden ist, deren Nutzung zusätzlich zum Gebrauch der Räumlichkeiten gewährt wird.

Im Mietrecht und Pachtrecht unterstützt und berät Anwalt Centorbi Sie bei Kündigung (Kündigungsfrist), Mängel und Mietminderung, Betriebskostenabrechnung, Schönheitsreparaturen und Schadensersatz (auch: Schadenersatz), insbesondere nach Beendigung des Mietverhältnisses, Kaution und Kautionsrückzahlung und Mieterhöhung.

Immobilienrecht

Die rechtlichen Fragen um die Immobilie sind vielfältig und erfordern große Sachkenntnis, weil es regelmäßig um große Werte geht. Ob es nun um die Errichtung einer Immobilie, die Verfügung über eine solche in vertraglicher Form oder im Erbfall, um die Belastung oder Beteiligung geht, Herr Centorbi verfügt über weitreichende Erfahrungen. Durch das Immobilienrecht werden die Voraussetzungen für den Erwerb und die Übertragung von Eigentum an Immobilien, das bedeutet an Grundstück, Wohnhaus, Eigentumswohnung und dergleichen geregelt. Die nach dem Immobilienrecht erforderlichen vertraglichen Grundlagen werden von Rechtsanwalt Claus Centorbi vorbereitet.

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Vita

Claus Centorbi wurde 1966 in Ludwigshafen geboren. Er absolvierte sein Studium der Rechte an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz. Danach war er als Rechtsreferendar im Landgerichtsbezirk Frankenthal mit Stationen in Landau und dem Arbeitsgericht Ludwigshafen tätig. Im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen erhielt er 1996 die Zulassung zur Anwaltschaft.

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Claus Centorbi

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http://www.graef-centorbi.de Zum Impressum LinkedIn