Claudia Höfler-Loff - aus Naumburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Buchholzstr. 49
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Claudia Höfler-Loff

Anwältin Claudia Höfler-Loff berät hauptsächlich bei Fragen zu den Themen Kindergeld, Vormundschaft, Beamtenrecht sowie Schadensregulierung.

Sie verfügt über gute Kenntnisse in Russisch und Polnisch. Bei Bedarf korrespondiert die Kanzlei auch in Englisch, Französisch und Spanisch.

Die Kanzlei

Die Kanzlei Claudia Höfler-Loff hat ihren Schwerpunkt im Sozialrecht, Betreuungsrecht, Verwaltungsrecht, Verkehrsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

Die Rechtsanwaltskanzlei Claudia Höfler-Loff in Naumburg (Saale) wurde 2005 gegründet.

Die Kanzleiräume sind in der Buchholzstraße 49, in der Nähe zum bekannten “Salztor” und demzufolge einfach zu finden. Vor dem Haus bestehen auch Parkmöglichkeiten.

Beratungstermine können montags bis freitags von 09.00 bis 16.00 Uhr mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine können bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten liegen.

Um den Mandanten einen umfassenden Service in allen rechtlichen Belangen bieten zu können, kooperiert die Kanzlei mit Rechtsanwälten, die in anderen Fachbereichen tätig sind.

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Rechtsgebiete

  • Nachbarrecht 50
  • AGB-Recht 0
  • Sozialrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Verwaltungsrecht 0

Sozialrecht

Das Sozialrecht betrifft generell jeden von uns. Es regelt die Ausgestaltung des sozialen Netzes in Deutschland. Die meisten Fälle des Sozialrechtes finden sich in den Büchern des Sozialgesetzbuches (SGB). Daneben sind insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) und das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von Bedeutung. Das Sozialrecht gewährt ein umfassendes System öffentlicher sozialer Hilfen in allen Lebenslagen, von der Geburt (Leistung der Krankenversicherung, Mutterschaftsgeld, Kindergeld, Erziehungsgeld) über die Ausbildung (Fördermittel et cetera), im Alltag (zum Beispiel Wohngeld) und Berufsleben (vor allem bei Arbeitslosigkeit) bis hin zu Hilfen bei der Beerdigung (beispielsweise Sterbegeld der Krankenversicherung und der Versorgungskasse). Dabei regeln die Sozialversicherungen die umfangreiche Vorsorge für die Fälle des täglichen Lebens bei Alter, Tod, Invalidität, Krankheit, Pflegefall und Arbeitsunfall. Die Arbeitsförderung dient der Vorbeugung vor Arbeitslosigkeit und der Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Der Bereich der Fürsorge und Versorgung widmet sich dem Anliegen Behinderter und Fürsorgebedürftiger (insbesondere das Schwerbehindertenrecht). Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff berät und vertritt Sie in allen Einspruchsverfahren und Widerspruchsverfahren gegenüber der Behörde, beispielsweise der Arbeitsagentur, ARGE SGB II, als auch vor dem Sozialgericht, falls zum Beispiel Ihr Antrag auf eine Sozialleistung abgelehnt wurde.

Betreuungsrecht

Einen weiteren Schwerpunkt bildet das Betreuungsrecht. Dieses gliedert sich gemäß neuem Betreuungsgesetz (BtG) in die Bereiche Vormundschaft über Minderjährige, Betreuungsrecht über Volljährige und Pflegschaftsrecht. Falls wir im frühen Alter beispielsweise durch einen Unfall, eine Erkrankung oder im hohen Alter durch Demenz unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst in die Hand nehmen können, bestellt das Vormundschaftsgericht uns einen Betreuer. Frau Höfler-Loff vertritt und berät einerseits ihre Mandanten bei der Anregung einer Betreuung oder Vormundschaft oder legt andererseits Rechtsmittel gegen die unbegründete Anordnung ein. Gerade bei einer Fremdbetreuung oder beim Vorhandensein eines größeren Vermögens treten innerhalb der Familie oftmals Konflikte auf. Aufgrund dessen ist eine frühe Vorsorge unerlässlich. Rechtsanwältin Höfler-Loff berät zum Thema Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht oder Patientenverfügung. Sie unterstützt Sie dabei, dass die Aufgabenkreise einer Betreuung so eng wie möglich gehalten werden und die individuelle Freiheit so wenig wie möglich eingeschränkt wird.

Verwaltungsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin ist das Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht. Frau Höfler-Loff berät in allen relevanten prozessualen Fragestellungen, insbesondere in Widerspruchsverfahren, Klagen vor den Verwaltungsgerichten sowie im einstweiligen Rechtsschutz. Das Verwaltungsrecht ist ein Oberbegriff für das Recht des staatlichen Handelns auf dem Gebiet des nichtverfassungsrechtlichen öffentlichen Rechts. Generell teilt man das Verwaltungsrecht in das allgemeine Verwaltungsrecht und das besondere Verwaltungsrecht ein. Das Verwaltungsrecht als eigenes Rechtsgebiet hat ferner auch ein eigenes Prozessrecht. Das allgemeine Verwaltungsrecht hat die für alle Gebiete der öffentlichen Verwaltung geltenden Regeln zum Gegenstand (Verwaltungsorganisation, Erlass und Rücknahme von Verwaltungsakten, das Verwaltungsverfahren einschließlich des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens). Das besondere Verwaltungsrecht unterteilt sich in zahllose Fachgebiete, zum Beispiel Beamtenrecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Gewerberecht, Wegerecht, Schulrecht und Wasserrecht.

Verkehrsrecht

Rechtsanwältin Claudia Höfler-Loff unterstützt Sie zudem juristisch im Verkehrsrecht. Das Verkehrsrecht erstreckt sich auf die Vertretung der rechtlichen Interessen über die Bereiche Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren. Wenn Sie einen Unfall im In- oder Ausland hatten, stellen sich viele Fragen. Es geht hierbei vorwiegend um die Schadensregulierung mit den Versicherungen. Nutzungsausfall, Wertminderung, Mietwagenkosten und insbesondere bei Personenschaden Schmerzensgeld und Verdienstausfall sind gegenüber den Versicherern durchzusetzen. Bei der Verteidigung in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafverfahren geht es in erster Linie um die Vermeidung von Punkten in Flensburg und Fahrverbot. Jedem Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid oder Strafbefehl auf mögliche Verteidigungshandlungen hin überprüfen zu lassen.

Allgemeines Zivilrecht 

Ein weiterer Schwerpunkt der Juristin ist das Allgemeine Zivilrecht. Hierunter fallen insbesondere die Bereiche Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Nachbarrecht, Gewährleistungsrecht und Schadensersatzrecht. Dieser Bereich umfasst somit sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten. Des Weiteren befasst sich Rechtsanwältin Höfler-Loff auch mit der sogenannten unerlaubten Handlung, also sämtlichen Rechtsproblemen zwischen Personen oder Gesellschaften, die nicht auf einem Vertrag beruhen, wie beispielsweise Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Verletzungen des Persönlichkeitsrechts. Sie hilft Ihnen zudem bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche oder Forderungen, entwirft für den vereinbarten Zweck Ihre Vertragsbestimmungen und hilft bei der Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Formularen. Darüber hinaus befasst sie sich auch mit weiteren ausgewählten Rechtsgebieten wie Kaufvertrag und Leasingvertrag, gewerblichen Miet- und Pachtverhältnissen, Versicherungsrecht und Bankrecht, Darlehens- und Bürgschaftsgeschäften, Gestaltung von Verträgen sowie mit dem Schadenersatzrecht einschließlich der Regulierung nach Verkehrsunfällen.

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Vita

Claudia Höfler-Loff wurde in Erfurt geboren. Nach dem Abitur studierte sie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Landgerichtsbezirk Halle. Seit 2003 ist sie als Volljuristin zugelassen und gründete 2005 ihre eigene Kanzlei in Naumburg (Saale). Rechtsanwältin Höfler-Loff ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Seit 1871 stellt dieser die Interessensvertretung der Deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Durch ihre Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV ist Frau Höfler-Loff immer auf dem neuesten Stand von Rechtsprechung und Gesetzesänderungen.

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Claudia Höfler-Loff

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