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Clara Blasel

Rechtsanwältin Clara Blasel berät und vertritt ihre Mandanten im Medizinrecht, Personenschadenrecht, Verkehrsrecht und Allgemeinen Zivilrecht.

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Clara Blasel - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Medizinrecht 50
  • Privatrecht
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht (Personenschadenrecht)

Personenschadensrecht

Rechtsanwältin Clara Blasel übernimmt bundesweit die Bearbeitung und Regulierung von Personenschäden, insbesondere unfalltypische Verletzungen, wie beispielsweise schweres HWS/LWS-Syndrom (Halswirbelsäulensyndrom / Lendenwirbelsäulensyndrom), (multiple) Frakturen, schwere Kopfverletzungen, Querschnittslähmungen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit beschäftigt sie sich beispielsweise mit Fragestellungen aus den Bereichen Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Erwerbsschaden oder vermehrte Bedürfnisse.

Verkehrsrecht

Jeder Verkehrsteilnehmer weiß: eine kleine Unachtsamkeit genügt, und schon hat es „gekracht”. Eine Vielzahl von Fragen stellt sich nach einem Verkehrsunfall. Wer ist schuld? Wer ersetzt den Schaden? Welche Ansprüche habe ich? Was muss ich tun, um zu meinem Recht zu kommen?

Bereits bei einem Unfall, welcher nur Sachschaden zur Folge hat, ergeben sich häufig zahlreiche Probleme, auch wenn oft auf den ersten Blick alles klar zu sein scheint. Noch schwieriger ist die Situation, wenn Menschen zu Schaden gekommen sind. Sicher, die Gesundheit lässt sich nicht mit Geld bezahlen. Aber zumindest die mit einer Verletzung verbundenen Verluste sollen erstattet werden. Wer kommt für den Verdienstausfall auf? Was ist, wenn ich wegen der Verletzung den Arbeitsplatz verliere? Wie kann ich mich absichern, falls sich die Verletzungsfolgen in Zukunft verschlimmern? Und, nicht zuletzt: Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, und wenn ja, wie viel?

Um solche und andere Probleme zu lösen, berät und vertritt Rechtsanwältin Clara Blasel ihre Mandanten im Verkehrsrecht. Unfälle mit Personenschaden und/oder Sachschaden, Ärger mit der Werkstatt nach der Reparatur, Probleme nach einem Autokauf oder Leasing, drohende Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), Fahrverbot, Punkte in Flensburg, Alkohol/Drogen im Straßenverkehr, Führerschein, Verteidigung in Strafsachen und Ordnungswidrigkeitssachen – die Tätigkeit der Verkehrsrechtlerin hat viele Facetten. Neben der Unfallregulierung vertritt Sie die Juristin in Anhörungsverfahren, Widerspruchsverfahren und Gerichtsverfahren gegen Verwarnungsbescheid und Bußgeldbescheid und übernimmt die Verteidigung gegen den Vorwurf von Straftaten im Straßenverkehr. Des Weiteren geht sie auch gegen Führerscheinentzug und Fahrverbot vor.

Allgemeines Zivilrecht

Darüber hinaus ist Rechtsanwältin Blasel selbstverständlich auch im Allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezialgesetzen und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Clara Blasel steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist sie Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.Fachanwalt Medizinrecht

Als Fachanwältin für Medizinrecht berät und vertritt Sie Clara Blasel in allen Fragen rund um den „ärztlichen Kunstfehler” gegenüber Arzt, Krankenhaus und der entsprechenden Haftpflichtversicherung hinsichtlich der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und/oder Schadensersatz. Sofern feststehen sollte, dass Sie Opfer unterbliebener oder unvollständiger Aufklärung oder eines Behandlungsfehlers geworden sind, haben Sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Schadensersatz dient dazu, Ihre materiellen Schäden, die Sie aufgrund des Fehlers erlitten haben oder noch erleiden werden, auszugleichen, wie zum Beispiel nötig gewordene medizinische Hilfsmittel oder Medikamente, aber auch ein Verdienstausfall oder eine bereits bezahlte Reise, die Sie nicht mehr antreten können. Schwieriger und meist auch für den Patienten enttäuschender verläuft die Bezifferung und der Ersatz der immateriellen Schäden, die der Patient erlitten hat (Schmerzen, psychische Belastung, Zeit, Lebensqualität). Gerade weil die deutsche Rechtsprechung eher sparsam mit Schmerzensgeld umgeht, sollten Sie auf eine anwaltliche Beratung bei ärztlichen Kunstfehlern keinesfalls verzichten, um auch hinsichtlich des Schmerzensgeldes im Rahmen des Möglichen ein Maximum zu erreichen. Frau Blasel ist hier Ihre geeignete Ansprechpartnerin.

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Vita

Clara Blasel wurde 1984 in Aachen geboren. Sie studierte an der Universität Mannheim Jura und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf. Im Anschluss folgte ein Aufbaustudium im Bereich Medizinrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, welches sie 2009 erfolgreich mit der Verleihung des Titels „Master of Laws" (LL.M.) abschließen konnte. Die Juristin ist seit 2011 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und für die Kanzlei Makiol Lüken & Kollegen tätig. Rechtsanwältin Blasel absolvierte 2003 die theoretische Ausbildung zur Fachanwältin für Verkehrsrecht. Seit 2014 ist sie befugt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Medizinrecht" zu führen. Frau Blasel spricht gut Englisch.

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