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Christiane Leuthold

Rechtsanwältin Christiane Leuthold bearbeitet Mandate aus dem Erbrecht, Familienrecht, Verkehrszivilrecht, Mietrecht und Arbeitsrecht.

Frau Leuthold schätzt an ihrem Beruf den täglichen Umgang mit vielen unterschiedlichen Mandanten und den verschiedenen Rechtsproblemen. Ziel ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist es, das optimale Ergebnis für ihre Mandanten zu erzielen. Sie sieht bei der Bearbeitung der Mandate eine persönliche Herausforderung, durch Gründlichkeit in der Sachverhaltsermittlung, ihre exakten Schriftsätze sowie ihre rhetorische Erfahrung verbunden mit ihrem feinfühligen Gespür, das Beste für ihre Mandanten zu erreichen.

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Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht 0
  • Mietrecht 0
  • Verkehrsrecht 0

Erbrecht:

In Erbrechtsfällen setzt Rechtsanwältin Leuthold tatkräftig und zügig die Interessen ihrer Mandanten durch. Erbrechtsfälle bergen aufgrund der oftmals engen privaten Beziehungen zwischen den gegnerischen Parteien ein großes Konfliktpotential. Dieses zu begrenzen, ermöglicht oft eine schnellere Problemlösung. Optimal ist es dabei, wenn Probleme erst gar nicht entstehen, sondern durch erbrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten verhindert werden können.

Frau Leuthold berät Sie daher auch zu Testamentsgestaltung und Unternehmensnachfolge. Sowohl vor als auch nach dem Erbfall werden Sie von ihr in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beraten und vertreten. Zu den Themen gehören beispielsweise die gesetzliche oder gewillkürte Erbfolge, Erbverzicht und Enterbung, Pflichtteilsanspruch oder der Umfang des Nachlasses. Darüber hinaus berät Rechtsanwältin Leuthold Sie bei der Errichtung von Testament und Erbvertrag sowie beim Entwurf einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung. Sie setzt gerichtlich und außergerichtlich Erb- und Pflichtteilsanspruch durch oder unterstützt Sie im Erbscheinsverfahren. Ferner gehören die Betreibung der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften sowie die Übernahme einer Testamentsvollstreckung zu ihrem Fachgebiet.

 

Familienrecht:

Rechtsanwältin Christiane Leuthold bearbeitet zudem das Familienrecht. Dieses betrifft vornehmlich die Ehescheidung sowie die Regelung aller Trennungs- und Scheidungsfolgen. Bereits vor oder unmittelbar nach einer Trennung empfiehlt es sich unbedingt, sich anwaltlich beraten zu lassen. Durch Unkenntnis der komplizierten Rechtslage und infolgedessen falsches Handeln oder Untätigkeit können sich gravierende vermögensrechtliche oder unterhaltsrechtliche Nachteile für Sie ergeben, die später meistens nicht mehr auszugleichen sind. In vielen Fällen liegt der Beratungsbedarf auf der Hand, zum Beispiel über die Unterhaltshöhe, den Zugewinnausgleich oder Versorgungsausgleich, die Nutzung der Ehewohnung oder die Aufteilung der Wohnungseinrichtung. Rechtsanwältin Leuthold berät Sie umfassend zur Scheidungsfolgenvereinbarung, die beide Partner selbst und unabhängig von einer Entscheidung des Gerichts treffen können und die oft gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung eine erhebliche Kostenminimierung bedeuten.

Zum Familienrecht gehören aber auch unabhängig von einer Ehescheidung alle auf Unterhalt und Kindschaftssachen bezogenen Fragen. Dies betrifft zum Beispiel den Unterhaltsanspruch von Kindern gegenüber Eltern und umgekehrt sowie das Sorgerechtsverfahren, die Umgangsregelung und Vaterschaftsfeststellung oder Vaterschaftsanfechtung.

Doch schon vor der Eheschließung können durch einen Ehevertrag spätere Auseinandersetzungen vielfach vermieden werden. Hierzu berät Frau Leuthold ebenfalls kompetent.

Zum Fachgebiet von Rechtsanwältin Leuthold gehört auch die Beratung und Vertretung in Angelegenheiten von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sowie eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Zum Familienrecht zählt außerdem die Betreuung von Menschen, die aus bestimmten Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. In zunehmendem Maße lassen sich aber auch Mandanten von ihr beraten, die sich für eine individuelle Betreuungsverfügung interessieren. Mit einer solchen Verfügung ist es möglich, verbindliche Regelungen für den Fall einer späteren eigenen Betreuungsbedürftigkeit zu treffen.

 

Mietrecht:

Ferner berät und vertritt Rechtsanwältin Leuthold Sie im Mietrecht. Wiederholt liegen die Angelegenheiten im Mietrecht nicht so klar, wie die Betroffenen in ihrem Missbehagen annehmen. Aufgrund dessen führen Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter immer wieder zu langen juristischen Auseinandersetzungen. Ebenso wenig eindeutig und greifbar sind manchmal die Urteile. Folglich häufen sich unerwartet hohe Kosten an. Nur wer vorsorgt und versierte juristische Beratung annimmt, ist da auf der sicheren Seite.

Ziel der Rechtsberatung ist die vorausschauende, qualifizierte und zielorientierte Mandatsbearbeitung. Das Mietrecht regelt unter anderem umfangreich die Rechte und Pflichten des Mieters (Art und Umfang des Gebrauchs, Instandhaltung, Verbesserung und Aufwandsersatz, Lasten, Abgaben und Betriebskosten, Mietzins, Vertragsübernahme und Zinsanhebung), die Rechte und Pflichten des Vermieters sowie die Beendigung des Bestandverhältnisses (Kündigung, außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, das heißt fristlose Kündigung). Christiane Leuthold berät Vermieter und Mieter zu Mietvertrag, Kündigung und Aufhebungsvereinbarung. Sie vertritt zudem gerichtlich und außergerichtlich Hausverwaltungen bei Auseinandersetzungen mit Mietern sowie Mieter und Vermieter in den genannten Angelegenheiten, auch im Zusammenhang mit Modernisierung und Modernisierungsankündigung.

 

Verkehrsrecht:

Im Verkehrsrecht können Sie Rechtsanwältin Christiane Leuthold die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall überlassen. Sie macht für Sie Schadenersatz oder bei einem Personenschaden (HWS, Schleudertrauma) auch Schmerzensgeld als Kapital- oder Rentenersatz, Heilungskosten, Mehrbedarf und gegebenenfalls entgangenen Unterhalt geltend. Sie nimmt Ihnen die lästige sowie zeit- und nervenraubende Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung oder auch mit dem eigenen Kaskoversicherer ab. Auch bei der Kaskoschadensbearbeitung wird sie als Ihre Interessenvertreterin Ihren Anspruch auf Schadensregulierung durchsetzen. Wenn Ihr Kraftfahrzeug kaskoversichert ist, klärt die Rechtsanwältin, welche Bereiche von der Versicherung abgedeckt sind, und sichert die Kaskoentschädigung. Eine gleichsam kompetente Ansprechpartnerin ist die Volljuristin bei Problemen um Reparaturschaden, Restwert, Nutzungsausfall, Mietwagen, Wiederbeschaffungswert, Totalschaden und Gutachterkosten.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich die Volljuristin mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Verwarnungsgeld wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Parkverstoß oder Trunkenheitsfahrt bis 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration.

Im Zusammenhang mit einer Ordnungswidrigkeit regelt sie im Führerscheinrecht die Auseinandersetzung mit der Behörde um Fahrverbot, Auflage, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), Probezeit, Führerschein auf Probe, Führerscheinentzug oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Dem Verkehrsrecht obliegt auch die Bearbeitung von Mandaten im Kfz-Kaufrecht. Wenn Sie einen Gebrauchtwagenkauf oder einen Neuwagenkauf getätigt haben, kann es mit der anderen Vertragspartei zu Streitigkeiten kommen über Gewährleistungsrecht, Mangel des Kraftfahrzeugs, Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag, Minderung, Anfechtung, Garantie. Rechtsanwältin Christiane Leuthold wird Ihnen die rechtliche Situation darlegen und Sie bei der juristischen Vorgehensweise zur Durchsetzung Ihrer Interessen beraten.

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Vita

Christiane Leuthold wurde 1973 in München geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Augsburg. 2001 wurde sie als Rechtsanwältin zugelassen. Sie ist verheiratet und hat ein Kind.
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Uneingeschränkt empfehlenswert!

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20. Juli 2022

Gründliche und einwandfreie Beratung sowie das Gefühl, dass der Mandant absolut im Mittelpunkt steht! Bin sehr zufrieden und fühle mich sehr gut aufgehoben bei Frau Leuthold.

Eva S.

Christiane Leuthold

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