Christian Stöbi
Rechtsanwalt Christian Stöbi berät Sie vorwiegend in den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht (insbesondere Strafverteidigungen) und Verwaltungsrecht.
Die Kanzlei
nigon Rechtsanwälte | Notariat berät Sie zu Fragen aus den Gebieten Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Baurecht, Vertriebsrecht, Erbrecht, Bankrecht, Sportrecht und Familienrecht.
Die Kanzlei wurde ursprünglich 1998 von Rechtsanwalt Gabriel Nigon gegründet und besteht heute aus insgesamt zehn Volljuristen. Die Partner der Advokatur sind sowohl beratend als auch prozessführend tätig. Die Kanzlei zeichnet sich durch hohe Flexibilität und eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse und Problemstellungen zugeschnittene Fallbehandlung aus.
Umfassende Mandate werden nach Bedarf im Team bearbeitet, was Ihnen eine Verbindung aus Know-how und Effizienz garantiert. Es gehört dabei zu den Grundsätzen der Kanzlei, das umfassende Beratungsangebot durch eine Vernetzung mit internationalen Anwaltsgemeinschaften und durch gezielte Kooperationen mit Steuerexperten zu optimieren. Die Rechtsanwälte der Kanzlei bilden jederzeit ein Team mit ihren Klienten, wobei nicht ausschließlich der juristische Kontakt ausschlaggebend ist, sondern vor allem auch das „sportliche“ Coaching. Hervorzuheben ist zudem, dass alle Anwälte neben der Jurisprudenz ihren sozialen und ehrenamtlichen Horizont durch ein umfassendes außerberufliches Engagement ständig erweitern.
Die Juristen der Kanzlei treten an den Gerichten sämtlicher Kantone der Nordwestschweiz (Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Solothurn, Jura) sowie weiterer Kantone auf (Zürich, Bern, Luzern, Zug).
Die Kanzleiräume finden Sie am Marktplatz 18 in Basel, direkt gegenüber dem Rathaus. Unweit der Kanzlei sind ausreichend Parkmöglichkeiten im „Storchenparking“ am Fischmarkt oder im „Parkhaus City/Universitätsspital“ vorhanden. Die Haltestelle „Marktplatz“ zahlreicher Tram-Linien (Linien 6, 8, 11, 14, 15, 16, 17) ist zudem in direkter Umgebung der Advokatur. In unmittelbarer Nähe finden sich Haltestellen der Buslinien 31, 33, 34, 36, 38, 603 und 604.
Beratungstermine können montags bis freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr individuell mit dem Sekretariat vereinbart werden. Termine sind bei Bedarf und nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende und vor Ort beim Mandanten möglich und werden entsprechend den einzelnen Tätigkeitsschwerpunkten der Anwälte aufgeteilt.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Erbrecht 0
- Familienrecht 0
- Strafrecht 0
- Vertragsrecht 0
- Verwaltungsrecht 0
Arbeitsrecht:
Das Arbeitsrecht regelt in erster Linie das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner, dem Arbeitgeber. Als häufigster Auslöser für Konflikte zwischen diesen Parteien tritt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung auf, unabhängig davon, ob diese fristlos oder ordentlich ausgesprochen worden ist. Regelmässig werden Streitigkeiten indes auch bereits im ungekündigten Arbeitsverhältnis entfacht, etwa um die Frage, ob der Arbeitnehmer für einen Schaden, welchen er seinem Arbeitgeber zugefügt hat, haften muss oder darum, ob und wie lange ein Arbeitgeber während einer krankheitsbedingten Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Haben auch Sie als Arbeitnehmer unlängst Ihre Kündigung erhalten und sind der Auffassung, dass diese missbräuchlich ist, werden Sie durch ein nachwirkendes Konkurrenzverbot oder ein schlechtes Arbeitszeugnis in Ihrem beruflichen Fortkommen beeinträchtigt oder ist Ihnen gar fristlos gekündigt worden, ohne dass Sie Ihrem Arbeitgeber dazu Anlass gegeben haben? Bei solchen oder ähnlichen Problemstellungen hilft Ihnen Rechtsanwalt Christian Stöbi gerne weiter, prüft die rechtserheblichen Umstände Ihres Falles, klärt Sie darüber auf, ob das Ergreifen rechtlicher Schritte sinnvoll und erfolgsversprechend ist und unterstützt Sie gegebenenfalls dabei, Ihre Ansprüche auf dem Rechtsweg geltend zu machen.
Ebenso wie den Arbeitnehmern steht Rechtsanwalt Stöbi in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten auch den Arbeitgebern mit seiner Fachkompetenz zur Seite. Für diese setzt er bei Bedarf nicht nur stilsicher einen massgeschneiderten Arbeitsvertrag oder ein einwandfreies Arbeitszeugnis auf, er berät sie auch im Vorfeld von Kündigungen oder Massenentlassungen, und vertritt deren Interessen im Konfliktfall in Schlichtungsverfahren und in arbeitsrechtlichen Zivilprozessen.
Familienrecht
Ein weiterer Interessensschwerpunkt von Rechtsanwalt Stöbi liegt auf dem Familienrecht. Dieses vielseitige und äusserst dynamische Rechtsgebiet umfasst unter anderem das Recht der Ehe und der eheähnlichen Lebensgemeinschaft (Konkubinat), das Kindesschutz- und Erwachsenenschutzrecht sowie sämtliche Probleme im Zusammenhang mit einer Trennung und der Auflösung der Ehe durch Scheidung. In einer Scheidungsangelegenheit gilt es regelmässig neben den zentralen wirtschaftlichen Fragen, namentlich derjenigen nach der Aufteilung des angesparten Altersvorsorgeguthabens, der Vermögensaufteilung und dem nachehelichen Unterhaltsanspruch auch die in persönlicher Hinsicht noch bedeutsameren Kinderbelange (insbesondere Sorgerecht, Obhutszuteilung, Besuchs- und Ferienrecht sowie Kindesunterhalt) zu regeln.
Rechtsanwalt Stöbi berät Sie bei sämtlichen familienrechtlichen Problemen und vertritt Sie sowohl in Eheschutz- oder Scheidungsverfahren als auch in Auseinandersetzungen zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt mit grosser Sorgfalt. Lässt sich, gerade im Falle einer Trennung der Ehegatten oder bei der Abänderung eines Unterhaltsanspruches, ein kostspieliges Gerichtsverfahren vermeiden, setzt Ihnen Herr Stöbi selbstverständlich auch gerne eine entsprechende Vereinbarung auf oder prüft einen von der Gegenseite vorgelegten Vergleichsvorschlag.
Erbrecht
Bei erbrechtlichen Problemstellungen steht Ihnen Herr Stöbi ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. In diesem Rechtsgebiet, mit welchem jeder Mensch in seinem Leben irgendwann in Kontakt kommt, informiert Sie Rechtsanwalt Stöbi über die gesetzliche vorgesehene Erbfolge und zeigt Ihnen auf, inwieweit Sie im Rahmen einer sog. Verfügung von Todes wegen über Ihren Nachlass verfügen können, ohne Pflichtteile von bestimmten gesetzlichen Erben zu verletzen. Gleichzeitig setzt er Sie darüber in Kenntnis, welche Möglichkeiten Ihnen im Rahmen Ihrer individuellen Nachlassregelung offen stehen und wie Sie sicherstellen können, dass Ihr Vermögen im Erbfall auch tatsächlich Ihren Vorstellungen entsprechend weitergegeben wird. Herr Stöbi berät Sie diesbezüglich bei der Aufsetzung Ihres letzten Willens oder prüft das von Ihnen aufgesetzte Testament, damit Gewähr geleistet ist, dass dieses dereinst nicht wegen inhaltlicher oder formeller Mängel für nichtig oder ungültig erklärt wird.
Herr Stöbi ist auch nach der Eröffnung des Erbganges Ihr Ansprechpartner. Sei dies beispielsweise, wenn es darum geht, die Erbengemeinschaft bei der Teilung des Nachlasses zu unterstützen oder einen Erben über die Vor- und Nachteile sowie die Modalitäten einer Erbausschlagung und allfälliger Alternativmöglichkeiten, insbesondere eine vorbehaltlose Annahme, eine Annahme unter öffentlichem Inventar oder eine amtliche Liquidation, zu orientieren. Ebenso wird Rechtsanwalt Stöbi bei Bedarf auch prozessierend tätig, indem er etwa für einen gesetzlichen Erben eine Ungültigkeitsklage gegen einen durch das betreffende Testament begünstigten Erben führt oder für einen in seinem Pflichtteil verletzten Erben gegenüber den Miterben dessen Pflichtteilsanspruch geltend macht.
Strafrecht
Im Weiteren ist Rechtsanwalt Stöbi auch im Bereich des Strafrechts tätig und steht Ihnen dabei namentlich als Strafverteidiger zur Verfügung. Da Sie als Beschuldigter eines Strafverfahrens – nicht nur wenn Ihnen die Begehung eines Verbrechens, sondern auch wenn Ihnen ein Vergehen vorgehalten wird – gerade am Anfang eines Untersuchungsverfahrens regelmässig unter enormen Druck stehen, sind Sie von Beginn an auf eine effektive Strafverteidigung angewiesen. Eine solche zeichnet sich dadurch aus, dass sie umfassend zu Gunsten des Beschuldigten tätig wird und durch Vorbringen sämtlicher den Beschuldigten entlastender Umstände auf einen möglichst positiven Ausgang des Verfahrens hinwirkt. Essentiell ist zudem die Aufgabe der Verteidigung, die Rechtmässigkeit des Verfahrens zu überwachen.
Damit eine wirksame Verteidigung gewährleistet werden kann, sollten Sie möglichst frühzeitig einen Strafverteidiger beiziehen. Dies ermöglicht Ihnen einerseits eine Vertretung von der ersten Einvernahme an, andererseits eröffnet Ihnen dies insbesondere auch die Chance, den Strafverfolgungsbehörden von Anfang an mit einer auf die konkreten Umstände des Falles abgestimmten Verteidigungsstrategie entgegenzutreten. Letzteres kann für Sie von nicht zu unterschätzendem Vorteil sein, denn die richtige Verteidigungsstrategie entscheidet nicht nur häufig darüber, ob Ihnen eine erhebliche Reduktion der Strafe gewährt wird oder nicht, im Einzelfall kann sie sogar darüber entscheiden, ob Ihr Verfahren mit einem Freispruch oder einem Schuldspruch endet.
Rechtsanwalt Stöbi vertritt Sie sowohl im Untersuchungsverfahren, als auch zu einem späteren Zeitpunkt – insbesondere nach bereits erfolgter Anklageerhebung in der Hauptverhandlung oder gar erst im Rechtsmittelverfahren. Neben Wahlverteidigungen übernimmt Herr Stöbi selbstverständlich auch amtliche Verteidigungen. Zudem unterstützt er Sie auch gerne dabei, wenn Sie als geschädigte Partei in einem Strafverfahren eine Zivilforderung geltend machen wollen.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
Vita
Herr Christian Stöbi ist 1984 in Basel geboren und studierte an der Universität Basel Rechtswissenschaften. Nach seinen Praktika bei der Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, an einem Bezirksgericht und in einer Anwaltskanzlei arbeitete er zunächst bei der Arbeitslosenversicherung Basel-Land. Seit 2014 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Herr Stöbi korrespondiert in Deutsch, Englisch und Französisch.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!