Christian Hopfner - aus Regensburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Christian Hopfner

Christian Hopfner ist seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und ist in seiner Kanzlei in Regensburg mit einem weiteren Rechtsanwalt tätig. Rechtsanwalt Hopfner ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und berät Sie im Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Familienrecht.

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Christian Hopfner - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Familienrecht 50
  • Verkehrsrecht
  • Versicherungsrecht

Versicherungsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt des Juristen ist das Versicherungsrecht. Hierbei übernimmt Rechtsanwalt Hopfner die rechtliche Vertretung und Beratung bezüglich aller Fragestellungen im Versicherungsrecht. Dazu gehören u.a. Krankenversicherung, Unfallversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung, Hausratversicherung sowie Reiseversicherung. Insbesondere in Verbindung mit dem Verkehrsrecht treten vermehrt versicherungsrechtliche Fragestellungen auf, z.B. zur Schadensabwicklung oder Schadensersatz. Christian Hopfner bietet Ihnen hier eine umfassende Beratung unter Berücksichtigung aller relevanten Rechtsgebiete.

Familienrecht

Weiterhin bietet Rechtsanwalt Hopfner eine umfassende Beratung und Vertretung im Familienrecht. Das Familienrecht umfasst Fragen zum Ehevertrag, Güterrecht, Zugewinn, Umgangsrecht, Hausratverteilung, und Ehegattenunterhalt. Insbesondere übernimmt Rechtsanwalt Hopfner die gesamte rechtliche Beratung und Vertretung im Falle einer Scheidung und den Scheidungsfolgesachen. Hierbei ist vor allem die kompetente Beratung zum Unterhaltsrecht, Sorgerecht und der Ehescheidung wichtig um für alle Beteiligten eine annehmbare Lösung zu finden.Fachanwalt Verkehrsrecht

Seit 2007 ist Rechtsanwalt Hopfner als Fachanwalt für Verkehrsrecht zugelassen. Die Bezeichnung „Fachanwalt” wird durch die jeweilige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) zuerkannt, wenn in dem Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen vorliegen, die erheblich das Maß dessen überschreiten, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.  Ein Rechtsanwalt kann maximal drei Fachanwaltsbezeichnungen führen. Zu deren Erwerb muss er mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein. Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss auf diesem Fachgebiet jährlich an mindestens einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

Das Verkehrsrecht betrifft sowohl das Verkehrszivilrecht, das Ordnungswidrigkeitenrecht als auch das Verkehrsstrafrecht. Hier gehören Unfallregulierung, Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld, Strafverteidigung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren, Ordnungswidrigkeiten, Rotlichtverstoß, Vermeidung von Fahrverbot, Führerscheinentzug und Abkürzung der Führerscheinsperrfrist zu seinen Schwerpunkten.

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Christian Hopfner

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