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Privat: Glauner, Goczol, Bertsch & Schmid Zum Kanzleiprofil

Christian Goczol

Rechtsanwalt Christian Goczol betreut seine Mandanten rund um Baumangel, Baugenehmigung, Architektenhonorar, Immobilienkauf oder Eigentümergemeinschaft.

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Christian Goczol - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Architektenrecht 50
  • Baurecht öffentlich
  • Baurecht privat
  • Immobilienrecht
  • Wohnungseigentumsrecht

Privates Baurecht

Das private Baurecht findet sich an der Schnittstelle von Recht und Technik. Es umfasst die gesamten rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bauherrn, dem Architekten, dem Statiker und den Bauunternehmern. Neben der Kenntnis der Gesetze, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) und der einschlägigen Rechtsprechung sind Kenntnisse der typischen Abläufe und Schwachstellen im Baubereich sowie der daraus resultierenden wirtschaftlichen Interessenlage unverzichtbar.

Rechtsanwalt Christian Goczol berät und vertritt sowohl Privatleute als auch Unternehmer zu Bau, Umbau, Erwerb und Nutzung von Immobilien. Entsprechend dem zeitlichen Ablauf eines Bauvorhabens unterstützt er Sie zunächst bei der Gestaltung oder Überprüfung von Verträgen (Bauvertrag, Architektenvertrag, Pauschalpreisvertrag, et cetera) und wirkt gegebenenfalls bei Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüssen mit. Bei der Durchführung von Bauverträgen steht der Jurist Ihnen bei allen bautypischen Problemen wie der Durchsetzung der Vergütung, von Nachträgen, bei Bauverzögerung und Baubehinderung bis hin zur Abnahme und Geltendmachung von Baumängeln zur Seite.

Öffentliches Baurecht

Das öffentliche Baurecht ist Teil des Verwaltungsrechts, vielschichtig und ohne weiteres nicht eingrenzbar. In vielen Fällen bestehen Berührungen zu anderen Rechtsgebieten des Verwaltungsrechts, aber auch des Zivilrechts. In Betracht kommen zum Beispiel Immissionsschutzrecht, Fachplanungsrecht, Naturschutzrecht/Forstrecht/Wasserrecht, Abgabenrecht, Erschließungsbeitragsrecht, Denkmalschutz oder zivilrechtliche Unterlassungsansprüche.

Das öffentliche Baurecht umfasst die Gesamtheit der rechtlichen Regelungen, die sich auf die Zulässigkeit und die Grenzen, die Ordnung und die Förderung der Errichtung von baulichen Anlagen sowie auf die bestimmungsgemäße Nutzung dieser Anlagen beziehen. Häufig wiederkehrende Fragen in diesem Bereich beziehen sich auf Baugenehmigung, Vorbescheid, Baunachbarrecht aus Sicht des Bauherrn und aus Sicht des Nachbarn, Bebauungsplan, Beitragsrecht Erschließungsbeitrag, Straßenbaubeitrag, Ausgleichsbetrag, Abrissuntersagung, Nutzungsuntersagung. Rechtsanwalt Christian Goczol betreut seine Mandanten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Baurecht. Die Beratung erstreckt sich dabei von der Phase der Planaufstellung bis zur Genehmigung und Ausführung von Projekten.

Architektenrecht

Im Architektenrecht prüft und übernimmt Herr Goczol für Sie die Klärung aller Fragen im Zusammenhang mit der Vertragsgestaltung. Dazu gehören sowohl die Überprüfung der Vertragsformulare als auch die Entwicklung und Gestaltung von anspruchsvollem individuellen Architektenvertrag, Generalplanervertrag oder Fachplanungsvertrag. Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist ferner die Geltendmachung oder Abwehr von Honoraransprüchen der Architekten und Ingenieure (seien es HOAI-Honorare oder freie Honorare) sowie die Geltendmachung oder Abwehr von Haftungsansprüchen in Abstimmung mit der Berufshaftpflichtversicherung. Des Weiteren betreut Rechtsanwalt Goczol Architekten und Ingenieure bei einem Architektenwettbewerb und der Gestaltung und Abwicklung der daraus resultierenden Verträge.

Immobilienrecht

Im Immobilienrecht befasst sich Rechtsanwalt Christian Goczol mit der Gestaltung und Durchsetzung Ihrer Rechte aus immobilienrechtlichen Verträgen, insbesondere als Veräußerer oder Erwerber von Grundstücken oder Wohnungseigentum. Der Jurist ist Ihr Ansprechpartner unter anderem für:

  • Vertragsprüfung / Vertragsgestaltung
  • Immobilienkauf, Immobilienverkauf, Immobilienübertragung
  • Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
  • Gewährleistung / Haftung der Vertragsbeteiligten
  • Haftung beteiligter Dritter (Notar / Makler / Architekt)
  • Rechtsnachfolge – Planung/Umsetzung
  • Ansprüche aus Finanzierungsvertrag
  • Ansprüche aus Finanzierungsvermittlung
  • Rechtliche Gestaltung optimierter Nutzung
  • Liegenschaftsrecht und Baurecht
  • gewerbliches Mietrecht

Wohnungseigentumsrecht

Mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder der Teilung eines Grundstücks entsteht rechtlich eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) regelt nicht nur die rechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer untereinander, sondern vielmehr auch das Verhältnis einer Wohnungseigentümergemeinschaft zur Hausverwaltung und zu Dritten. Aus langjähriger praktischer Erfahrung kann es insbesondere bei nachfolgenden Punkten im Wohnungseigentumsrecht zu einem Beratungsbedarf kommen:

  • Gemeinschaftseigentum / Sondereigentum
  • Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft
  • Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung
  • Hausgeldzahlung, Sonderumlage
  • Wohnungseigentümerversammlung und Beschlussfassung
  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum/Sondereigentum

Christian Goczol betreut sowohl Wohnungseigentümer als auch Hausverwaltungen in allen Angelegenheiten einer Wohnungseigentümergemeinschaft.

Sprachen:

  • Deutsch

Vita

Christian Goczol wurde 1956 in Kattowitz geboren. Er studierte an der Eberhard Karls Universität Tübingen und absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat im Landgerichtsbezirk Stuttgart. Herr Goczol ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig.

Rechtsanwalt Christian Goczol ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, im Anwaltverein Stuttgart und im Deutschen Anwaltverein. Herr Goczol ist seit 2007 Lehrbeauftragter für Architektenrecht und Baurecht an der Hochschule Augsburg und seit 2009 auch an der Hochschule Biberach.

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Christian Goczol

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