Christian Giloth
Christian Giloth berät und vertritt Sie im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht, Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht.
Die Kanzlei
Hobohm & Kollegen übernimmt Mandate unter anderem aus den Bereichen Arbeitsrecht, Bankrecht und Kapitalmarktrecht, Baurecht und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Immobilienrecht und Grundstücksrecht, Inkasso, IT-Recht und Medienrecht, Mediation und Strafrecht
Hobohm & Kollegen wurde 1959 von Rechtsanwalt Martin Hobohm in Alzey gegründet. Heute sind insgesamt sieben Rechtsanwälte für Hobohm & Kollegen tätig. Die Kanzlei unterhält Niederlassungen in Alzey, Kirchheimbolanden, Mainz, Sprendlingen und Osthofen.
Das Ziel der Anwaltskanzlei Hobohm ist es, Privatleuten, Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen eine umfassend rechtliche Beratung und Vertretung zukommen zu lassen und ihnen dadurch die erforderliche Hilfestellung in der komplexen Rechtswelt zu geben. Das hohe fachliche Niveau der Arbeit wird durch die Spezialisierung innerhalb der Kanzlei ermöglicht.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte von Hobohm & Kollegen sind in der Lage, in kurzer Zeit komplexe und arbeitsintensive Fälle effizient zu bearbeiten und klientengerechte Lösungen anzubieten. Größe und Struktur der Kanzlei erlauben es, in bestimmten Fällen auch ein Team an Rechtsanwälten zusammenzustellen.
Notwendige gerichtliche Auseinandersetzungen zur Durchsetzung der berechtigten Ansprüche der Mandanten werden mit Konsequenz und Zielstrebigkeit durchgeführt.
Beratungsgespräche und Korrespondenzen werden auch in englischer und italienischer Sprache durchgeführt.
Die Büroräume in Alzey liegen im Galgenwiesenweg 23. Sie finden die Kanzlei im Gewerbegebiet, direkt an der Bundesautobahn A 61 (Ausfahrt Alzey), im Gebäude der Agentur für Arbeit und der Firma Faber. Für die Mandanten stehen kanzleieigene Parkplätze zur Verfügung.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags, dienstags und donnerstags von 09:00 bis 18:00 Uhr, mittwochs von 09:00 bis 14:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 16:00 Uhr organisiert. Mittagspause ist von 12:00 bis 13:30 Uhr. Besprechungstermine können Sie individuell vereinbaren, sodass Termine auch außerhalb der genannten Zeiten oder am Wochenende stattfinden können.
Rechtsgebiete
- Jugendstrafrecht 50
- Mietrecht
- Strafrecht
- Verkehrsstrafrecht
Strafrecht
Wenn Sie dem Druck eines gegen Sie gerichteten Strafverfahrens ausgesetzt sind, brauchen Sie dringend einen kompetenten Verteidiger. Sie benötigen schnelle und vor allem auch sachkundige Hilfe. Vertrauen Sie nicht irgendjemandem, sondern beauftragen Sie Rechtsanwalt Christian Giloth. Seine Tätigkeit erstreckt sich beispielsweise auf:
- Allgemeines Strafrecht
- Soforthilfe bei Durchsuchung, Festnahme und Verhaftung
- Jugendstrafverfahren
- Beratung bei Untersuchungshaft / Haft
- Verkehrsstrafverfahren und Ordnungswidrigkeiten
- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz
- Wirtschaftstrafrecht, Verteidigung bei Insolvenzstraftaten
- Verteidigung im Strafvollzug und im Maßregelvollzug
- Leistung von Beistand bei Vernehmung als Beschuldigter oder als Zeuge (Zeugenbeistand)
- Beratung und Vertretung der Opfer von Gewalttaten
Rechtsanwalt Christian Giloth steht Ihnen für alle Fragen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren zur Verfügung. Es ist ihm wichtig, die Ziele und möglichen Strategien im Strafprozess mit Ihnen frühzeitig zu besprechen.
Ordnungswidrigkeitenrecht
Eine Ordnungswidrigkeit im deutschen Rechtssystem ist eine Gesetzesübertretung, für die als Ahndung nur eine Geldbuße vorgesehen ist und die systematisch unterhalb der Straftaten anzusiedeln ist.
Dennoch sind ein Verstoß und die damit verbundene Sanktion unangenehm und können sogar erhebliche Folgen haben. Deshalb sollte hier unbedingt ein Fachmann zu Rate gezogen werden, denn ein Rechtsanwalt kann zunächst Akteneinsicht bei den zuständigen Behörden nehmen und so Erkenntnisse gewinnen, die dem Laien verborgen bleiben. Erst danach sollte das weitere Vorgehen unter rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten gemeinsam abgeklärt werden.
Wenn sie ein Verwarnungsgeld, einen Bußgeldbescheid oder einen Anhörungsbogen erhalten haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Christian Giloth gerne kompetent zur Seite. Er berät und vertritt Sie gerne in allen Angelegenheiten der Ordnungswidrigkeiten.
Mietrecht
Das Mietrecht hat überwiegend die Regelung der Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien bei Wohnraummiete und Gewerberaummiete mit den daraus resultierenden wechselseitigen Rechten und Pflichten der Vertragsparteien zum Gegenstand. Zu den Aufgaben von Rechtsanwalt Giloth gehört hier die Durchsetzung und Geltendmachung von Mietzinszahlungsansprüchen des Vermieters, die Geltendmachung von Mietminderung aufgrund von Mängeln des Mietobjektes mit den daraus resultierenden Rechtsfolgen, der Ausspruch einer Kündigung, die Durchsetzung des Räumungsanspruches mittels gerichtlicher Räumungsklage, die Beratung beim Abschluss eines Mietvertrages sowie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Geltendmachung und Durchsetzung der wechselseitigen Rechte der Mietvertragsparteien.
Wohnungseigentumsrecht
Das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Christian Giloth im Wohnungseigentumsrecht (WEG) reicht von der Beratung und Prüfung von Kaufverträgen über die Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümerversammlung, die Durchsetzung der ordnungsgemäßen Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums bis zur Beratung von Verwaltung und Eigentümergemeinschaft. Herr Giloth berät Sie beispielsweise über die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Abgrenzung von Gemeinschaftseigentum oder Sondereigentum, bei Fragen zu Teilungserklärung und Teilungsvertrag, Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan, Wohngeld, Instandhaltungsrücklage und Sonderumlage.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Christian Giloth wurde 1986 in Worms geboren. Er studierte an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz Jura. Das anschließende Rechtsreferendariat leistete er im Landgerichtsbezirk Mainz. Christian Giloth ist seit dem 27.01.2015 als Rechtsanwalt zugelassen und für die Kanzlei tätig. Er korrespondiert bei Bedarf gut in Englisch.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!