Christian Dreier - aus Dortmund, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Christian Dreier

Rechtsanwalt Christian Dreier hat seinen Schwerpunkt auf zivilrechtliche Streitigkeiten gelegt und unterstützt Sie beispielsweise in Bezug auf eine Scheidung und deren Folgen, bei einer Schadensabwicklung nach einem Unfall, beim Schadenersatz sowie bei mietrechtlichen und pachtrechtlichen Vereinbarungen.

Herr Dreier arbeitet in allen Rechtsfragen äußerst engagiert. Da er in vielen Rechtsbereichen versiert ist, kommen seine Mandanten aus allen gesellschaftlichen Schichten und Bereichen. Er betreut sowohl Unternehmer als auch Privatpersonen.

Mandanten aus dem französisch- oder englischsprachigen Ausland sind ebenfalls bei Herrn Dreier herzlich willkommen, wobei von Vorteil ist, dass Herr Dreier gut Englisch und Französisch spricht.

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Christian Dreier - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Eherecht & Scheidungsrecht 50
  • Mietrecht 0
  • Pachtrecht 0
  • Privatrecht 0
  • Verkehrsrecht 0

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Im zeitlichen Ablauf des Mietverhältnisses unterscheidet man die Begründung, die Verwaltung und Beendigung des Mietverhältnisses. Kaum ein anderes Rechtsgebiet wirft für so viele Menschen konkrete oder allgemeine Fragen auf (zum Beispiel zu Themen wie Mietvertrag, Kündigung, Zeitmietvertrag oder Staffelmietvertrag, Nachvermietungsprobleme, Mieterhöhung, Betriebskosten, Untervermietung, Schönheitsreparatur, Tierhaltung, Mängelbeseitigung, Mietminderung, Kaution). Das Wohnraummietrecht wird durch eine enorme Fülle einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen reguliert, die im Sinne eines sozialen Mietrechts den Schutz des Mieters vor dem Verlust der Wohnung und damit der vertrauten Umgebung und engeren Heimat bewirken sollen. Für den vermietenden Eigentümer ergeben sich hieraus vielfach einschneidende Einschränkungen der freien Verfügbarkeit seines Immobilieneigentums. Diese juristische Ausgangslage birgt einen erheblichen Beratungsbedarf für Vermieter und Mieter. Wenden Sie sich daher rechtzeitig an Rechtsanwalt Dreier.

Familienrecht

Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn. Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwalt Dreier bei Problemen in der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, in der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, in der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderung.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertritt Sie Christian Dreier umfassend gegenüber Unfallgegnern, Haftpflichtversicherungen, Bußgeldstellen, Fahrerlaubnisbehörden, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Als Beispiel sind folgende Problembereiche zu nennen:

 

  • Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall
  • Durchsetzung von Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeldanspruch
  • Verdienstausfall, Mietwagenkosten, Sachverständigenkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden, Abschleppkosten
  • Schadenersatz, Restwert, Totalschaden, Leasingfahrzeug
  • Bußgeldverfahren / Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel bei Geschwindigkeitsübertretung, Rotlichtverstoß, Sicherheitsabstand, Fahren unter Alkohol oder Drogen et cetera
  • Fahrverbot
  • Entziehung der Fahrerlaubnis / Fahrerlaubnisrecht
  • Verkehrsstrafsachen, wie beispielsweise Trunkenheitsfahrt, Straßenverkehrsgefährdung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung, Unfallflucht et cetera

 

Allgemeines Zivilrecht

Darüber hinaus ist Rechtsanwalt Christian Dreier selbstverständlich auch im allgemeinen Zivilrecht für Sie tätig. Das Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt. Da die Lebenssachverhalte oft ineinander greifen sind vertragsrechtliche Fragen meist mit Fragen um Eigentum oder Schadensersatz verbunden. Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Werkvertragsrecht, Kaufrecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mietrecht, Telekommunikationsrecht, Reiserecht, Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Dreier steht Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch zur Seite. Selbstverständlich ist er Ihnen auch bei der gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen und der Forderungsabwehr behilflich.

 

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Vita

Christian Dreier wurde am 1975 in Dortmund geboren. Er studierte an der Ruhr-Universität in Bochum und absolvierte im Landgerichtsbezirk Bochum das Rechtsreferendariat. Herr Dreier wurde 2004 zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem in Dortmund als Rechtsanwalt tätig. Den Anwaltsberuf an sich hält Herr Rechtsanwalt Dreier für äußerst spannend, da ihm dieser die Möglichkeit bietet, mit Menschen in Kontakt zu treten, diesen zu helfen und ihm schlicht auch der Umgang mit Gesetzen Spaß macht.  
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15. September 2021

1A Anwalt. Jeder Fall wurde mit Kompetenz zu meiner Zufriedenheit zu Ende geführt. Auch sonst stand Herr Dreier mir immer mit Rat und Tat zur Seite, daher ein Top Anwalt in jeder Lebenslage

Michael Szekely

Christian Dreier

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