Carsten Terboven
Rechtsanwalt Carsten Terboven hilft Ihnen weiter, wenn es beispielsweise um Baumängel, eine Mieterhöhung, einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, Ihr Arbeitszeugnis, die Durchsetzung einer offenen Forderung oder andere vertragliche Angelegenheiten geht.
Die Kanzlei
Kanzlei Terboven ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet und Ihre Ansprechpartnerin bei Angelegenheiten aus dem Mietrecht, Pachtrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Inkassorecht und dem privaten Baurecht, in denen sie Sie sowohl berät als auch vertritt.
Im Vordergrund steht die individuelle, flexible und persönliche Betreuung der Mandate. Jeder Auftrag wird als „Chefsache“ behandelt.
Eine außergerichtliche Streitbeilegung wird grundsätzlich angestrebt. Ist dies nicht möglich, werden die Interessen der Mandanten mit Verhandlungsgeschick und der gebotenen Hartnäckigkeit gerichtlich durchgesetzt.
Die Bürozeiten der Kanzlei sind montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 17.30 Uhr. Bei Bedarf können auch Termine außerhalb dieser Zeiten, am Wochenende oder mit den Mandanten vor Ort vereinbart werden. Eine rasche und flexible Terminierung wird versprochen.
Die Büroräume befinden sich in Gelsenkirchen Buer-Erle (Nähe St. Konrad Kirche) und sind bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die Haltestelle Haunerfeldstraße der Straßenbahnlinie 301 ist nur 200 Meter entfernt. Für Autofahrer sind Parkmöglichkeiten vorhanden.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Baurecht privat
- Immobilienrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht
- Wohnungseigentumsrecht
Privates Baurecht
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen den am Bau Beteiligten (Bauherrn, Handwerkern, Architekten und anderen Fachplanern). Carsten Terboven berät und vertritt Bauträger, Handwerksbetriebe aber auch private Bauherren.
Der Jurist wird außergerichtlich und gerichtlich tätig bei Problemen um Feststellung und Beweissicherung von Baumängeln, Mängelbeseitigung, Gewährleistung, Schadensersatz, Baukostenüberschreitung, verzögerte Bausführung/Behinderung, Feststellung, Prüfung und gegebenenfalls Beitreibung von Vergütungs- und Honoraransprüchen, Auftragsentzug, Kündigung des Auftrags, Sicherheitseinbehalte, Verjährungsfragen und im Bereich des Vergaberechts.
Mietrecht und Pachtrecht
Herr Terboven steht Ihnen ferner als Rechtsbeistand zur Verfügung bei Fragen in Hinblick auf Ausgestaltung, Formulierung und Bewertung von Miet- und Pachtverträgen, Mieterhöhungen, Mietmängel, Mietminderung, Schönheitsreparaturen, Modernisierungsmaßnahmen, Neben- und Betriebskostenabrechnungen (einschließlich Heizkosten), Kündigungsfristen, Kündigungen, Renovierung, Kaution oder Kautionsrückzahlung, Räumung, Räumungsprozess und Räumungsvollstreckung und das gewerbliche Mietrecht.
Selbstverständlich wird auch das Eintreiben von Mietzahlungen übernommen.
Aufgrund der sachlichen Nähe zum Miet- und Pachtrecht vertritt Rechtsanwalt Terboven Sie auch im Wohnungseigentumsrecht (WEG), wenn es um die Überprüfung und ggf. Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen, Streitigkeiten mit der Hausverwaltung, Auseinandersetzungen um die Instandhaltungsrücklage und das Wohngeld sowie Fragen um die Teilungserklärung geht.
Verkehrsrecht
Dieses Rechtsgebiet umfasst die Bearbeitung von Mandaten im Verkehrsstrafrecht, Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren und Verkehrszivilrecht.
Im Verkehrsstrafrecht erfolgt die Interessenvertretung bei Delikten wie Unfallflucht, fahrlässiger Körperverletzung/Tötung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung oder Trunkenheitsfahrten.
Außerdem regelt Rechtsanwalt Terboven die Auseinandersetzungen mit der Behörde um Fahrverbot, medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), medizinisch-psychologisches Gutachten (MPG), Führerscheinentzug oder Wiedererteilung desselben.
Im Ordnungswidrigkeitenrecht befasst sich der Jurist mit Ihrer Verteidigung gegen einen Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, zu dichtem Auffahren (Abstand), unerlaubtes Parken oder anderen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.
Überdies wird im Verkehrszivilrecht die Unfallschadenregulierung übernommen und sichergestellt, dass Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche sowie Fragen um Verantwortlichkeit, Haftung und Schuld schnell und zügig mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt werden.
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Terboven berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten, die sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben, zum Beispiel bei der Gestaltung, Prüfung, Formulierung und Aufhebung von Arbeitsverträgen, bei Entgeltfortzahlung, Urlaub, Urlaubsgeld, Arbeitzeit, Teilzeit, Befristungen von Arbeitsverträgen, Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht (SBG IX), Abmahnung, Kündigung, Änderungskündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklagen, Lohn, Gehalt, Zeugnis.
Inkassorecht
Als Interessenvertreter mittelständischer Betriebe gehört der Inkasso- und Forderungseinzug ebenfalls zu seinen Tätigkeitsfeldern. Von der einfachen Mahnung über den Mahnbescheid bis hin zur Zwangsvollstreckung wird mit moderner Kanzleitechnologie eine effektives Forderungsmanagement geboten.
Vertragsrecht
Weiterhin vertritt Sie Herr Rechtsanwalt Terboven kompetent und fachkundig in vertraglichen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Kauf-, Werk-, Dienst-, Reise- und Darlehensrechts.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Carsten Terboven ist seit 1997 als Rechtsanwalt in Gelsenkirchen tätig und gründete seine Einzelkanzlei im Sommer 2004. Herr Terboven wurde 1968 in Gelsenkirchen geboren und studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen-Wilhelms-Universität in Münster. Seinen Referendardienst absolvierte er am Landgericht Essen. An seinem Beruf schätzt Herr Rechtsanwalt Terboven neben der Auseinandersetzung mit der juristischen Materie das Erarbeiten von effektiven und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen für die rechtlichen Probleme seiner Klienten.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!