Carsten Dreier - aus Dortmund, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Carsten Dreier

Carsten Dreier betreut Sie bei einer Kündigung oder Abmahnung durch den Arbeitgeber, bei Verhaftung oder Strafbefehl und bei der Unfallregulierung oder einem Fahrverbot.

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Carsten Dreier - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen dem Arbeitnehmer / Auszubildenden und Arbeitgeber. Es umfasst insbesondere das Arbeitsvertragsrecht, also alle Regelungen, die das Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis und damit die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers/ Auszubildenden näher bestimmen (Individualarbeitsrecht). Zum Arbeitsrecht zählt auch das Betriebsverfassungsrecht, das insbesondere die Rechte und Pflichten eines Betriebsrates regelt. Wichtig ist weiterhin das Tarifvertragsrecht, das sich mit der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen durch die Interessensvertretungen der Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) und der Arbeitnehmer (Gewerkschaften) beschäftigt. Eine besondere Bedeutung hat das Kündigungsschutzrecht und alle mit einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenhängenden Fragen, wie Wirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags, Zeugnis, Urlaubsabgeltung, Wettbewerbsverbot, Nutzung von Dienstwagen, Arbeitslosengeld, insbesondere Sperrfristen.

Viele arbeitsrechtliche Streitigkeiten betreffen beispielsweise auch Kündigung und Kündigungsschutz (Kündigungsschutzklage), Lohnforderung und Gehaltsforderung, Leistung von Überstunden und ihre Bezahlung, Haftung des Arbeitnehmers für von ihm verursachte Schäden, betriebliche Altersversorgung, Änderung und Verschlechterung von Arbeitsbedingungen (Versetzung, Gehaltskürzung, Zuweisung neuer Aufgaben) oder Änderungskündigung. Mit Carsten Dreier steht Ihnen für alle Fragen rund um das Arbeitsverhältnis jederzeit ein kompetenter Partner zur Verfügung.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht vertritt Sie Herr Dreier kompetent außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen rund um Fahrzeugkauf, Finanzierung bis hin zu Fragen der Verkehrsunfallabwicklung (Unfallregulierung). Sein Tätigkeitsgebiet umfasst meist die Schadenregulierung nach einem Verkehrsunfall mit Sachschaden und Personenschaden, insbesondere zu Kostenfragen für Reparatur, Mietwagen, Sachverständigen, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden. Im Falle eines Unfalls sollten Sie Herrn Dreier möglichst noch vom Unfallort aus kontaktieren. Der Jurist schaut sich dann bei Bedarf die Unfallstelle direkt an und hilft wertvolle Spuren aufzunehmen. Darüber hinaus berät er Sie auch bei der Abwehr von Regressansprüchen von Haftpflicht/ Kaskoversicherern und vertritt Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Haftpflicht/ Kaskoversicherer. Im Übrigen machen Sie Versicherungen natürlich nicht freiwillig auf weitere Schadenspositionen aufmerksam, die Sie ersetzt verlangen könnten. Nach einem Verkehrsunfall kann Rechtsanwalt Dreier zum Beispiel Fahrtkosten zur Werkstatt, zum Gutachter oder ins Krankenhaus, Gutachterhonorare, entgangene Freizeit, versäumter Urlaub oder verdorbene Urlaubsfreunden, langfristige Verletzungen und Schmerzen, Heilbehandlung und Medikamente, Porto und Telefonkosten, Rechtsanwaltskosten, erhöhte Versicherungsprämien (meist über Jahre), entgangener Gewinn, Werteinbußen des geschädigten Gegenstandes, Mietkosten für eine Ersatzsache (meist Mietwagen), entgangene Gebrauchsvorteile / Genussmöglichkeiten, Ersatz bei Verletzung eines haushaltsführenden Familienmitgliedes oder Ersatz für den Verlust der Arbeitskraft oder der Erwerbsfähigkeit bei der gegnerischen Versicherung geltend machen. Bei Bedarf bestehen Kontakte zu verschiedenen Kfz-Sachverständigen.

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, einen Bußgeldbescheid überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen. Neben dem Begehen von Ordnungswidrigkeiten wertet der Gesetzgeber einige Handlungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr als Straftaten, wie die Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr oder unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Die Sanktionen von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beinhalten neben der eigentlichen Strafe regelmäßig auch Nebenfolgen wie das Fahrverbot. Die Nebenfolgen sind für viele Betroffene häufig unangenehmer als die Hauptsanktion. Sofern keine Vorsatztat nachgewiesen wird, trägt der Verkehrsrechtsschutz die Verteidigerkosten in diesen Fällen. Carsten Dreier vertritt seine Mandanten auch im Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht.

Strafrecht

Beim Strafrecht handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt, Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung und so weiter. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord et cetera. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als Otto Normalbürger können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden. Als Strafverteidiger vertritt Rechtsanwalt Carsten Dreier die Interessen seiner Mandanten in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren. Hierzu gehört insbesondere die schnelle und richtige Reaktion bei Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft. Selbstverständlich gehört hier auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum Service von Rechtsanwalt Dreier.

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Vita

Carsten Dreier, geboren 1974 in Unna, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität in Bochum und einen postgraduierten Studiengang an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendar absolvierte er im Landgerichtsbezirk Dortmund. Herr Dreier wurde im März 2005 als Rechtsanwalt zugelassen und ist seither als selbstständiger Rechtsanwalt in Dortmund tätig. Sollte dies zur Bearbeitung Ihres Falles notwendig sein, spricht Herr Dreier gut Englisch. Mitgliedschaften:
  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Dortmunder Anwalt- und Notarverein
  • Dortmunder Tafel e.V.
 

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