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Bernhard Lorenz (Wiesbaden)

Rechtsanwalt Bernhard Lorenz betreut seine Mandanten bei der Risikoanalyse, der internen  Risikominimierung durch die Wirksamkeit von Recht oder Regeln (Compliance), im Wirtschaftsstraf- und Untersuchungsausschussrecht, der externen Einhegung von Risiken durch systematisch abgestimmte Instrumente von Vorsorge und Versorgung.

Zudem übernimmt er im Rahmen der Verfahrenskommunikation die Steuerung von Verfahren sowie die Interessenwahrnehmung in Verwaltungs- oder Gesetzgebungsverfahren. Er weiß um die Wichtigkeit informeller Kommunikation in formell geregelten Gegenständen oder Verfahren.

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Bernhard Lorenz (Wiesbaden) - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Prozessrecht (Verfahrenskommunikation 50
  • Risikoabsicherung
  • Untersuchungsausschussrecht
  • Versicherungsrecht (Risikoanalyse
  • Wirtschaftsstrafrecht

Herr Lorenz bezeichnet sich als Wirtschaftsanwalt und Versorgungsspezialist. Er übernimmt für Sie die Steuerung und den Entwurf sämtliche Dokumente betreffend Vorsorge und Versorgung in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder für vermögende Privatleute. Er betreut diesbezüglich Rechtsbeziehungen auf der Basis von Dienstverträgen, Dienstverhältnissen, Arbeitsverträgen oder Handelsvertreterveträgen. Zur Mandantenbetreuung nutzt er seine jahrzehntelange Erfahrung aus Justiz, Verwaltung, Versicherungswirtschaft und Immobilienwirtschaft.

Vorsorge

Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Sorge für Ihre rechtliche Risikoabsicherung durch alle Lebensbereiche mit abgestimmten Instrumenten. Hierzu gehört zunächst die Risikoanalyse (Risikoidentifikation) für Unternehmen, deren Mitarbeiter und Gesellschafter hinsichtlich Vorsorge und Versorgung, wie zum Beispiel betriebliche Krankenversorgung, betriebliche Altersversorgung, Anstellungsvertrag, Vermögens- oder Vertrauensschaden, Strafrechtsschutz oder öffentlich-rechtliche Zusatzversorgung.

Zu erkennen sind Risiken von der Privatperson zum Unternehmen, zur öffentlichen Einrichtung hin, beispielhaft Pflicht- oder Regelverletzung, Änderung Personenstand, Krankheit, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit, Erwerbsminderung oder Tod. Oder Risiken vom Unternehmen, der öffentlichen Einrichtung her zur Privatperson, beispielhaft: Kündigung des Anstellungsvertrags, Veränderung von Bedingungen einer Tätigkeit, Ansprüche aus Haftung, Regress.

Die Risiken sind dann intern oder extern einzuhegen. Das Ergebnis wird je nach Bedarf oder Möglichkeit für das Unternehmen, die öffentliche Einrichtung dokumentiert, für die Privatperson im Handelsvertretervetrag, Dienstvertrag oder Arbeitsvertrag, in betroffenen Versicherungsverträgen (Beamte).

Rechtsanwalt Lorenz berät und verteidigt seine Mandanten in allen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts, deutschlandweit und in allen Verfahrensabschnitten (staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren, gerichtliche Hauptverhandlung und Revision). Er entwickelt individuelle Strategien, um unternehmensbezogene strafrechtliche Risiken auszuschließen (Compliance). Neben der präventiven Beratung ist er in der Verteidigung gegen unternehmensbezogene und wirtschaftsbezogene Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren (etwa nach Durchsuchung, Beschlagnahme oder Arrest) und in der gerichtlichen Hauptverhandlung (auch in Haftsachen) besonders ausgewiesen.

Versorgung

Bernhard Lorenz entwickelt für Unternehmen, öffentliche Einrichtungen einerseits und Privatleute andererseits maßgeschneiderte Versorgungskonzepte für die drei biometrischen Risiken (Langlebigkeit, Invalidität und Hinterbliebene/Tod) wie für Krankheit und Pflege. Er konzipiert betriebliche wie private Versorgungssysteme. Er passt diese an bestehende Versorgungsansprüche an. Aus sozial-, beamten- oder privatrechtlichen Bruchstücken wird für sie ein sicheres, überschaubares Versorgungskonzept. Sein Spezialgebiet ist die öffentliche Zusatzversorgung in ZVK, VBL, ihre Rolle bei Umstrukturierungen von Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen oder die Aufwandsminimierung für sie bei der Fortentwicklung öffentlicher Einrichtungen oder Unternehmen.

Ferner kümmert er sich um die Sicherung und den Schutz Ihres Vermögens gegen Gläubigerzugriff sowie um die Steueroptimierung von Sicherungssystemen. Im Hinblick auf den letztgenannten Punkt versteht sich der Jurist als Schnittstelle zwischen Steuerrecht (Steuerberater) und Versicherungsrecht (Versicherungsmakler).

Zum Thema „Versorgung” gehören auch die von Rechtsanwalt Lorenz übernommene Regelung von Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich sowie die Sicherung von Gesellschaftsanteilen für den Fall einer Ehescheidung.

Verfahrenskommunikation / Untersuchungsausschussrecht

Herr Lorenz koordiniert für Sie relevante Akteure und verschafft Ihnen Gehör bei denen, die Entscheidungen treffen oder Meinungen bilden. Informelle Kommunikation hat schon manches formelle Verfahren beeinflusst oder gar entschieden. Meistens verstehen sich die Akteure formeller Verfahren nicht auf informelle Kommunikation. Den Kommunikationsprofis sind die formellen Verfahrensregeln fremd. Statt informelle Kommunikation in das formelle Verfahren einzupflegen wird mit hohem Aufwand und großem Zeitverlust das informelle Verfahren nach- oder parallelgeschaltet: Mediation vor oder nach dem Genehmigungsverfahren bzw. Planverfahren ist so ein Beispiel.

Bernhard Lorenz betreut Ihre Genehmigungsverfahren nicht in den fachlichen Details, sondern er übernimmt die Koordinierung der Spezialisten.

Kurz gesagt: Rechtsanwalt Lorenz begleitet Sie, wenn es brennt. Er regelt die Zusammenarbeit von Fachleuten zu Ihrer Sicherheit und sorgt für Sie (bevor etwas passiert) durch breite Analyse und ein ganzheitliches Konzept.

Das Untersuchungsausschussrecht ist eine Querschnittsmaterie. Es ist vor allem im Untersuchungsausschussgesetz des Bundes (PUAG) und den Untersuchungsausschussgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Inhaltlich spielen hier Fragen rund um das Verfassungsrecht, Parlamentsrecht, Verwaltungsrecht und Strafprozessrecht ebenso eine Rolle wie Aspekte des Persönlichkeitsschutzes und sonstigen Geheimschutzes.

Rechtsanwalt Bernhard Lorenz hilft bei der Klärung von Vorlagepflichten, Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigungsrecht. Er ist erfahren darin, Beweisanträge zu stellen und mit Beweiserhebungen umzugehen. Darüber hinaus hilft er bei der Abwehr von unzulässigen oder falschen Berichten über das Geschehen im oder im Zusammenhang mit einem Untersuchungsausschuss.

Sprachen:

  • Deutsch

Vita

Bernhard Lorenz, geboren 1969 in Darmstadt, studierte Rechtswissenschaften und Politikwissenschaften, Philosophie und Soziologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zudem absolvierte er Spezialstudiengänge für Versicherungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster und für Immobilienökonomie bei Akademie der Immobilienwirtschaft (ADI) in Frankfurt am Main. Das Rechtsreferendariat leistete er in Wiesbaden. Bernhard Lorenz ist seit 1992 in der Versicherungswirtschaft tätig. Zunächst arbeitete er studienbegleitend in der Rechtsabteilung der DBV/Winterthur, später im Führungsnachwuchs Vertrieb der Frankfurter Allianz. Später war er lange Jahre als Geschäftsführer einer Pensionsmanagementgesellschaft und des Eigenmaklers eines öffentlichen Versicherers beschäftigt. Seit 2003 erfolgt die Übernahme zahlreicher Beratungsmandate in der Immobilienwirtschaft sowie bei DAX-Unternehmen und M-DAX Unternehmen. Ferner ist er seit 1997 in Aufsichtsgremien etlicher Unternehmen tätig. Von 1999 bis 2002 arbeitete Herr Lorenz als Referatsleiter Parlaments- und Kabinettsangelenheiten (einschließlich Bundestag, Bundesrat, deren Vermittlungsausschuss), Redenschreiber des Ministers im Hessischen Ministerium der Justiz sowie als Bevollmächtigter der Hessischen Landesregierung für zwei Untersuchungsausschüsse. Danach war er über ein Jahrzehnt lang Berater für Unternehmen und Verbände sowie für viele Jahre ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Wiesbaden und am Sozialgericht Wiesbaden. Herr Lorenz ist seit 2008 zur Anwaltschaft zugelassen.

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