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Bärbel Glaser

Bärbel Glaser betreut ihre Mandanten im Familienrecht sowie im Bereich Mediation.

 

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Bärbel Glaser - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Eherecht 50
  • Familienrecht
  • Kinderrecht
  • Mediation
  • Familienrecht
  • Umgangsrecht & Sorgerecht
  • Unterhaltsrecht

Mediation

Die gerichtliche Konfrontation sollte nur das letzte Mittel sein, um den Mandanten vor Nachteilen zu bewahren. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ließ sich Frau Glaser 2000 am Institut für Konfliktberatung und Mediation (IKOM) in Frankfurt am Main zur Mediatorin ausbilden.

Unter der Kommunikationstechnik Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktbearbeitungs- und Streitschlichtungsverfahren zu verstehen, in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung erarbeiten. Es geht darum, die Emotionen bei den beteiligten Parteien flach zu halten und Feindbilder zu vermeiden. Der Mediator sieht sich eher als Vermittler, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden.Fachanwalt Familienrecht

Bärbel Glaser ist Fachanwältin für Familienrecht und ausgebildete Mediatorin. Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst beispielsweise die Gestaltung von Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung, den Zugriff der Sozialversicherungsträger (zum Beispiel durch Sozialamt oder Landeswohlfahrtsverband) auf privatrechtliche Ansprüche oder den Unterhaltsregress der Sozialversicherungsträger, außerdem Trennung, Ehescheidung und Folgesachen wie beispielsweise Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich oder Zugewinn.

Wenden Sie sich außerdem an Rechtsanwältin Glaser bei Problemen bei der Vermögensauseinandersetzung und im ehelichen Güterrecht, bei Trennung und Scheidung, Betreuung, Pflegschaft, Vormundschaft, bei der Überprüfung der Unternehmensbewertung in Zugewinnausgleichsverfahren, bei der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sowie bei Themen wie Kindschaftssachen, Ehemündigkeit, Eheverbote und Aufhebung der Ehe oder auch der Einkommensermittlung bei Selbständigen und Gewerbetreibenden bei Unterhaltsforderungen.

Ferner ist sie Ihre Ansprechpartnerin in Kindschaftssachen sowie als Verfahrensbeistand. Als Verfahrensbeistand ist Frau Glaser die Anwältin des Kindes.

Sie nimmt die Interessen des Kindes in gerichtlichen Kindschaftsverfahren wahr. Dabei geht es meist um die elterliche Sorge, Umgangsrecht, Trennung des Kindes von der Familie oder Rückführung des Kindes zur Familie. Ein Verfahrensbeistand wird durch das Familiengericht berufen, wenn das Interesse des Kindes dem der Eltern entgegenstehen kann.

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Vita

Bärbel Glaser, geboren 1962 in Worms, studierte an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Rechtswissenschaften. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin absolvierte sie in Rheinland-Pfalz. Frau Glaser wurde 1990 als Rechtsanwältin zugelassen und ist seit dem für Hobohm & Kollegen tätig. Seit 1998 ist sie zusätzlich befugt, die Bezeichnung Fachanwältin für Familienrecht zu führen. Die Juristin spricht gut Englisch. Sie ist Mitglied der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM).

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Bärbel Glaser

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