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Aytekin Acar-Riemann

Rechtsanwalt Acar-Riemann ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um Themen wie den Schutz Ihres geistigen Eigentums, die Gestaltung von Arbeitsverträgen, Scheidungen, den Kündigungsschutz der den Asylantrag geht.

Er verfügt über gute Kenntnisse in Französisch, spricht fließend Türkisch und Englisch. Gerade türkische Mandanten hat Rechtsanwalt Aytekin Acar-Riemann durch umfassende Beratung in der juristischen Arbeit überzeugen können.

Zielstrebigkeit und Ausdauer gehören zu seinen Stärken. Er legt großen Wert auf qualitativ hochwertige Arbeit, wobei immer die Ausrichtung am Mandantenziel im Vordergrund steht.

Außerhalb der Kanzlei ist Rechtsanwalt Acar-Riemann für den Ausländischen Anwaltsverein e.V. (AAV) tätig, einem Zusammenschluss ausländischer Rechtsanwälte, welche Mandanten in Rechtsangelegenheiten mit Auslandsbezug beraten und vertreten. Herr Acar-Riemann ist dort Korrespondent für türkische Rechtsangelegenheiten.

Des Weiteren ist er Mitglied in der Gewerbevereinigung Quartier Karolinenviertel e.V. in Hamburg, die das Ziel verfolgt, das Viertel im Bezirk St. Pauli wirtschaftlich aufzuwerten.

Aytekin Acar-Riemann ist darüber hinaus Mitglied im Forum Junge Anwaltschaft (FJA) im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV). Seit 1871 stellt der DAV die Interessensvertretung der deutschen Rechtsanwälte dar und repräsentiert die frei verbundene Anwaltschaft. Ziel des Forums ist es, die Interessen junger Kollegen zu vertreten und ihre Fortbildung zu fördern.

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Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Ausländerrecht 0
  • Familienrecht 0
  • Gewerblicher Rechtsschutz 0
  • Strafrecht 0

Gewerblicher Rechtsschutz

Rechtsanwalt Acar-Riemann unterstützt Sie zudem juristisch auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Der gewerbliche Rechtsschutz stellt den Inbegriff der Rechtsnormen dar, die dem Schutz der gewerblich-geistigen Leistung und der damit zusammenhängenden Interessen dienen. Man spricht auch von dem geistigen Eigentum oder Immaterialgüterschutz. Dazu gehört insbesondere das Gebrauchsmusterrecht, Geschmacksmusterrecht, Patentrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht, während das Urheberrecht Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur schützt. Der gewerbliche Rechtsschutz schützt demnach die Idee an etwas, also das geistige Eigentum an einer einzigartigen und bestimmten gedanklichen Leistung. Das Wettbewerbsrecht umfasst sowohl das Recht des Wettbewerbs im eigentlichen Sinne (unlauterer Wettbewerb, Rabatt, Zugabe) als auch das Recht der Wettbewerbsbeschränkungen in Form vertraglicher Abmachungen (Kartelle, Preisbindungen), marktbeherrschender Unternehmen und sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens (Diskriminierungsverbot).

Ziel des Wettbewerbsrechts ist der Schutz von Mitbewerbern und Kunden vor unlauterem Verhalten sowie der Schutz der Handlungsfreiheit der Marktteilnehmer und des Wettbewerbs als marktwirtschaftlicher Institution (Individual- und Institutionsschutz). Zum Wettbewerbsrecht im weiteren Sinne kann schließlich das Recht der gesetzlichen Monopole (Patent, Gebrauchsmuster, Marken) gerechnet werden.

Familienrecht

Das Familienrecht umfasst nach herkömmlichem Verständnis das Recht der Ehe, der Lebenspartnerschaft, der Familie sowie der Verwandtschaft und bestimmter daraus abgeleiteter Betreuungsverhältnisse. Ein wesentlicher Teil ist das Scheidungsrecht. Dazu gehören Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Umgangsrecht, Vermögensauseinandersetzung, das Scheidungsverfahren selbst, die Beratung der Mandanten in einer Trennungssituation sowie die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen auf Kindesunterhalt. Weiter fallen Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt in dieses Fachgebiet, das einen wesentlichen Schwerpunkt ausmacht. Einen zusätzlichen Schwerpunkt stellt die Gestaltung von Scheidungsregelung und Vermögensregelung bei Selbständigen und Freiberuflern dar. Hier sind wirtschaftliche und steuerliche Aspekte besonderer Art zu berücksichtigen.

Strafrecht

Ein weiterer Schwerpunkt der juristischen Beratung und Betreuung durch die Kanzlei Acar-Riemann liegt im Strafrecht. Dabei handelt es sich um das Rechtsgebiet, das den Staat berechtigt Vergehen und Verbrechen zu ahnden, also die Täter zu bestrafen. Bei den leichteren Straftaten handelt es sich um Vergehen, zum Beispiel Diebstahl, Körperverletzung. Die schweren Straftaten sind Verbrechen, etwa Raub, Totschlag, Mord. Strafrecht bedeutet aber nicht nur Diebstahl und Körperverletzung oder gar Mord und Totschlag. Auch als “Normalbürger” können Sie schnell ins Fadenkreuz der Strafverfolgungsbehörden geraten. Oft kann eine unvollständige Steuererklärung oder ein Gläschen Wein zu viel vor dem Nachhauseweg mit dem Auto zu unerwartetem Kontakt mit Polizei oder Staatsanwaltschaft führen. In diesem Moment gilt es, Ruhe zu bewahren und sich zügig fachkundigen Rat und Beistand zu holen. Die Folgen können dann häufig auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

Als Strafverteidiger ist Rechtsanwalt Acar-Riemann in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten zu wahren und die zu dessen Gunsten sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Er soll aber auch im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht der Wahrheitsfindung dienen und darf diese nicht erschweren oder vereiteln. Er hat dessen ungeachtet in allen Stadien des Strafverfahrens, also vom Ermittlungsverfahren über die Hauptverhandlung bis ins Rechtsmittelverfahren, zum Beispiel die schnelle und richtige Reaktion auf Festnahme, Durchsuchung, Beschlagnahme und Vernehmung durch Polizei und Staatsanwaltschaft zu gewährleisten. Selbstredend gehört auch die strafrechtliche Pflichtverteidigung zum rechtlichen Service von Herrn Acar-Riemann.

Ausländerrecht

Ein besonderes Augemerk des Rechtsanwalts liegt auf dem Ausländerrecht, welches Nichtdeutsche betrifft. Es ist ein Teil des öffentlichen Ordnungsrechts und Verwaltungsrechts, das im Kern die Einreise und den Aufenthalt regelt. Gegenstände des Ausländerrechts können auch Anordnungen und Bestimmungen über Niederlassung, Erwerbstätigkeit, Integration, Steuern und soziale Sicherung sein sowie Themenschwerpunkte wie Aufenthaltsgenehmigung (in den Formen Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsberechtigung, Aufenthaltsbewilligung und Aufenthaltsbefugnis), Arbeitsgenehmigung, Zuwanderungsgesetz, Abschiebung, Staatsangehörigkeit, Asyl, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft oder Kontingentflüchtlinge.

Arbeitsrecht

Zudem liegt ein spezieller Interessenschwerpunkt von Rechtsanwalt Acar-Riemann auf dem Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht bezieht sich auf das Verhältnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, das normalerweise im Arbeitsvertrag seine Grundlage hat (Individualarbeitsrecht). Ferner geht es auch um das Verhältnis zu den im gleichen Betrieb zusammengeschlossenen Mitarbeitern, um die Verhältnisse der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberzusammenschlüsse und ihre Rechtsbeziehungen zueinander sowie um das Verhältnis der Arbeitsvertragsparteien und ihrer Verbände zum Staat (kollektives Arbeitsrecht). Gegenstand des Arbeitsrechts ist insbesondere, die gegensätzlichen Interessen der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits auszugleichen. Aufgrund der persönlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeit und der Weisungsgebundenheit des Arbeitsnehmers dient das Arbeitsrecht insbesondere dem Schutz der Interessen des Arbeitnehmers.

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Vita

Aytekin Acar-Riemann wurde 1975 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte er an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften. Das anschließende Referendariat absolvierte Herr Acar-Riemann im Landgerichtsbezirk Itzehoe in Schleswig Holstein. Seine Wahlstation legte er in der Rechtsanwaltskanzlei Duncan Grehan & Partners in Dublin ab. Rechtsanwalt Acar-Riemann ist seit Januar 2005 als Volljurist zugelassen. Rechtsanwalt Acar-Riemann arbeitet zudem mit dem Verband binationaler Familien und Partnerschaften, IAF e.V. zusammen, der seit 1972 die Interessen von Familien und Paaren ausländischer Herkunft vertritt.

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Aytekin Acar-Riemann

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