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- Deutsch
- Englisch
- Niederländisch
Axel Hagedorn
Herr Prof. Dr. Hagedorn berät Sie vor allem im Gesellschaftsrecht und im Unternehmensrecht (Mergers & Acquisitions), im Internationalen Recht, im Immobilienrecht und bei Schiedsverfahren.
Herr Prof. Dr. Hagedorn berät Sie umfassend und kompetent und setzt sich immer mit Leidenschaft für Sie ein. Dabei legt er großen Wert auf die Zusammenarbeit mit Ihnen als Mandanten um auch Ihre Kenntnisse gewinnbringend für die Problemlösung einzusetzen. Er ist sowohl als Rechtsanwalt in Deutschland als auch als advocaat in den Niederlanden zugelassen, wodurch er Sie zum einen in Deutschland und zum anderen auch in den Niederlanden vor Gericht vertreten kann. Prof. Dr. Hagedorn hält den Lehrstuhl für deutsch-niederländische Rechtsbeziehungen an der Universität von Amsterdam (UvA).
Die Kanzlei
Van Diepen Van der Kroef Advocaten berät Unternehmen, häufig aus den Niederlanden und Deutschland, unter anderem im Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Transportrecht, AGB-Recht, Prozessrecht, Arbeitsrecht, Vertriebsrecht, Immobilienrecht sowie bei Mergers & Acquisitions und Schiedsverfahren.
Die niederländische Kanzlei Van Diepen Van der Kroef Advocaten wurde 1977 gegründet. Seit dem hat sie sich stetig weiterentwickelt. Inzwischen sind es über 90 Rechtsanwälte, die bei der Kanzlei an fünf Standorten in den Niederlanden beschäftigt sind. Trotz dieser Größe sind die Anwälte immer als Ansprechpartner verfügbar und persönlich für ihre Mandanten da. Als Mandant sind Sie dort ein gleichwertiger Partner, mit dem gemeinsam das bestmögliche Ziel erreicht werden soll.
Bei Van Diepen Van der Kroef Advocaten arbeiten Experten aus vielen Rechtsgebieten mit langjähriger Erfahrung. Besonders die deutsche Abteilung stellt ein Experten-Team im deutsch-niederländischen Recht dar. Sie besteht unter anderem aus fünf Rechtsanwälten, von denen vier sowohl in Deutschland als auch in den Niederlanden als Rechtsanwalt bzw. advocaat zugelassen sind. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Unternehmensrecht.
Die Kanzlei ist aufgeteilt auf fünf Standorte. Es bestehen Niederlassungen in Alkmaar, Amsterdam, Haarlem, Hoorn und Utrecht.
Der Standort Amsterdam, welcher den Hauptsitz der deutschen Abteilung bildet, ist gut zu erreichen. Von der Haltestelle „Emmastraat/ de Lairessestraat“, welche von der Linie 16 angefahren wird, sind es nur wenige Minuten zu Fuß zur Kanzlei. Auch für das Auto sind genügend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe vorhanden.
Rechtsgebiete
- Gesellschaftsrecht 50
- Immobilienrecht
- Schiedsverfahren
- Vertragsrecht
Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht
Das Unternehmensrecht und das Gesellschaftsrecht beschreiben alle rechtlichen Regelungen, welche die (vertraglichen) Beziehungen von Unternehmen mit anderen Teilnehmern des Rechtsverkehrs betreffen. Dies beinhaltet beispielsweise die Gründung eines Unternehmens oder auch die Beratung für die Wahl der richtigen Gesellschaftsform.
Prof. Dr. Hagedorn betreut hierbei vor allem Unternehmen bei Mergers & Acquisitions und berät bei sonstigen Vertragsgestaltungen. Hierbei wird er häufig bereits als Berater im Verhandlungsprozess eingeschaltet. So hat er bereits bei zahlreichen deutsch-niederländischen UnternehmensÜbernahmen in verschiedensten Geschäftsbereichen mitgewirkt; unter anderem in der Versicherungsbranche, im Einzelhandel, in der Industrie und im Hotelgewerbe. Außerdem hat Prof. Dr. Hagedorn Erfahrungen in der rechtlichen Betreuung von Neu- und Umstrukturierungen von Unternehmen beziehungsweise Unternehmensteilen. Weiterhin berät er Geschäftsführer, Aufsichtsratsmitglieder und Gesellschafter zu Fragen der Compliance, der Corporate Governance und der Geschäftsführung.
Immobilienrecht
Herr Prof. Dr. Hagedorn hat auch viel Erfahrung im internationalen Ankauf und Verkauf von Immobilien. So hat er bereits den Handel mit Objekten in der Schweiz und in Deutschland rechtlich betreut. Er berät Sie jedoch auch im nationalen Geschäft mit Immobilien. Dabei betreut er auch die Erstellung von Verträgen oder prüft diese gemeinsam mit Ihnen, so dass Sie genau den Vertrag erhalten, der zu Ihrer Situation und Ihrem Wunsch passt. Auch dabei setzt er sich mit großer Leidenschaft und seinem reichen Erfahrungsschatz für Sie ein.
Internationales Recht
Das internationale Recht beschreibt Überschneidungen von Rechtsgebieten verschiedener Länder, welche bei internationalen Geschäftsbeziehungen unvermeidbar sind. Jedes Land hat unterschiedliche gesetzliche Vorschriften über beispielsweise Kaufverträge oder Vertriebsverträge. Dabei sind es oft auch internationale Übereinkommen wie zum Beispiel das UN-Kaufrechtsübereinkommen, welche für internationale Handelsgeschäfte relevant sind.
Prof. Dr. Hagedorn hat langjährige Erfahrung mit internationalen Geschäftsbeziehungen und ist für Sie ein kompetenter Partner für viele unterschiedliche Geschäftsbereiche. Dies gilt sowohl für Geschäfte innerhalb als auch außerhalb der Europäischen Union.
Neben der Beratung in internationalen Geschäften unterstützt Prof. Dr. Hagedorn Sie auch bei internationalen Gerichtsverfahren oder Schiedsgerichtsverfahren. Dabei hat er Erfahrung mit Gerichtsverfahren sowohl vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). So vertrat er unter anderem auch die Mütter von Srebrenica vor dem EGMR.
Schiedsverfahren
Auch Schiedsverfahren gehören zu den Schwerpunkten von Prof. Dr. Hagedorn. Als Schiedsverfahren bezeichnet man ein außergerichtliches Verfahren zur Streitbeilegung. Die Entscheidungen eines solchen Schiedsgerichtes werden als Schiedssprüche bezeichnet und sind grundsätzlich rechtlich bindend. Ein Schiedsgericht besteht normalerweise aus einem oder drei Schiedsrichtern.
Prof. Dr. Hagedorn tritt z.B. als Anwalt bei Schiedsverfahren aus bilateralen Investitionsabkommen für EU-Staaten auf. Im Hinblick auf diese internationalen Investionsabkommen (BIT) begleitet er auch gerichtliche Verfrahr3n zur Aufhebung von Schiedsurteilen.
Schiedsgerichtsverfahren haben gerade im internationalen Kontext Vorteile. So hat keine der Parteien einen Vorteil, welcher sich bei einem Prozess im eigenen Land ergeben könnte. Außerdem lässt sich ein Schiedsspruch aufgrund des New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche im Ausland leichter vollstrecken als ein staatliches Gerichtsurteil.
Prof. Dr. Hagedorn regelmäßig als Schiedsrichter auf, u.a. für die Deutsch-Niederländische Handelskammer. Dabei vermittelt er unter anderem auch bei Konflikten zwischen Gesellschaftern oder Gesellschaftsorganen, Partnergesellschaften oder zwischen Unternehmen und konnte bereits viel Erfahrung auf diesem Gebiet sammeln.
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Vita
Herr Prof. Dr. Hagedorn hat an der Universität Göttingen sein Jurastudium abgeschlossen und 1986 promoviert. Seit 1987 ist er in Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. In den Niederlanden ist er seit 2001 als advocaat zugelassen. Er studierte zudem Kultur, Organisation & Management an der Vrije Universiteit in Amsterdam. Er nahm außerdem am New Board Programm für Aufsichtsräte an der Nyenrode Business University teil.
Prof. Dr. Hagedorn ist zudem außerordentlicher Professor für Deutsch-Niederländische Rechtsbeziehungen an der Universität von Amsterdam. Weiterhin ist er Schiedsrichter bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK) und Vorsitzender der Fachkommission Unternehmensrecht bei der DNHK. Er ist zudem Mitglied bei der Niederländischen Vereinigung für Internationales Recht und Mitglied sowie ehemaliger Vorsitzender der deutsch-niederländischen Rechtsanwaltsvereinigung.
Neben regelmäßigen Veröffentlichungen in einschlägigen Fachzeitschriften wird Prof. Dr. Hagedorn auch ein „Handbuch niederländisches Wirtschaftsrecht" im Jahr 2017 veröffentlichen. Er tritt zudem regelmäßig als Redner bei Tagungen auf.
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Axel Hagedorn
1077 BL Amsterdam
Niederlande