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Privat: Rechtsanwaltskanzlei A. Pfeffer Zum Kanzleiprofil

Anton Pfeffer

Anton Pfeffer, Fachanwalt für Strafrecht, ist Ihr Ansprechpartner für alle strafrechtlichen Probleme, und Verkehrsrecht.

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Anton Pfeffer - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Strafrecht 50
  • Verkehrsrecht
  • Verwaltungsrecht (einschl. Waffenrecht)

Waffenrecht

Rechtsanwalt Pfeffer berät und vertritt Sie im Waffenrecht.  Hier ist er  auch Ansprechpartner für Jäger und Sportschützen, nachdem er sich sowohl mit  den strafrechtlichen als auch den verwaltungsrechtlichen  Rechtsgrundlagen auskennt.

Herr Pfeffer wird für Sie tätig, wenn Sie gegen das Waffengesetz verstoßen haben, etwa durch den unerlaubten Besitz einer Waffe oder das Tragen einer Waffe bei öffentlichen Veranstaltungen. Der Jurist unterstützt Sie bei Problemen mit dem Waffenschein und dem legalen Erwerb einer Waffe.

Betäubungsmittelrecht

Anton Pfeffer ist auch im Betäubungsmittelrecht tätig. Als Fachanwalt für Strafrecht hat er hier besondere Fachkenntnisse. Erfasst vom Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind unter anderem die Betäubungsmittel  Cannabis (Marihuana), Amphetamin, Methamphetamin, Codein, Cocain, Heroin, Morphin und Opium. Das BtMG stellt unter anderem den Handel mit diesen Betäubungsmitteln unter Strafe, auch der Besitz ist grundsätzlich strafbar. War der Täter bei der Begehung einer Straftat von Betäubungsmitteln abhängig, ist es möglich, die Vollstreckung einer Strafe (bis zu zwei Jahre) zurückzustellen, wenn sich der Betroffene einer Rehabilitationsmaßnahme zur Behandlung seiner Betäubungsmittelabhängigkeit unterzieht. Unter Umständen ist auch die Anrechnung der Behandlungszeit in einer  Rehabilitationseinrichtung auf die Strafe möglich. Herr Pfeffer berät und vertritt Betroffene.

Verkehrsrecht

Letztlich bearbeitet Anton Pfeffer Mandate aus dem Verkehrsrecht. Er deckt dabei die komplette Bandbreite des Rechtsbereichs ab. Im Verkehrszivilrecht ist er mit der Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall befasst. Er sorgt dafür, dass Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall, Reparaturkosten und Haushaltshilfekosten durchsetzen können. Im Verkehrsstrafrecht geht es um die Ahndung von Straftaten im Straßenverkehr. Zu den Ordnungswidrigkeiten gehören beispielsweise Rotlichtverstoß, Falschparken, Geschwindigkeitsübertretung oder die Missachtung eines Stoppschildes. Als Straftaten zählen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, Nötigung im Straßenverkehr oder fahrlässige Körperverletzung. Haben Sie zu Unrecht einen Bußgeldbescheid erhalten, wird Herr Pfeffer für Sie  Einspruch einlegen. Außerdem steht er Ihnen als Berater beim drohenden Verlust des Führerscheins, bei einem Fahrverbot oder der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Seite. Herr Pfeffer ist auch im Führerscheinrecht tätig.

Fachanwalt Strafrecht

Anton Pfeffer ist Fachanwalt für Strafrecht und betreut strafrechtliche Mandate. Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Tatbeständen, deren Erfüllung unter Strafe gestellt ist. Je nach Schwere der Tat treffen den Täter unterschiedliche Rechtsfolgen, die von Geldstrafe bis hin zu Freiheitsentzug reichen können. Rechtsanwalt Pfeffer steht Ihnen als Strafverteidiger zur Seite, wenn Sie wegen einer Straftat angeklagt worden sind. Auch bevor es zum eigentlichen Strafverfahren kommt, sollten Sie nicht auf anwaltliche Unterstützung verzichten. Herr Pfeffer vertritt Ihre Rechte bei einer Hausdurchsuchung, Beschlagnahmung oder Vernehmung. Insbesondere bei einer Festnahme oder während der Untersuchungshaft ist die schnelle Hilfe eines Rechtsanwaltes oft entscheidend für eine Haftentlassung.

Vor Gericht setzt sich Anton Pfeffer dafür ein, das drohende Strafmaß so gering wie möglich zu halten. Der Fachanwalt für Strafrecht ist mit den Besonderheiten der einzelnen Straftatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) vertraut und vertritt Sie unter anderem bei Delikten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung, schwere Körperverletzung,…), gegen das Leben (Totschlag, Schwangerschaftsabbruch, Mord,…), die öffentliche Ordnung (Hausfriedensbruch, Amtsanmaßung, Bildung krimineller Vereinigungen, …), gegen die persönliche Freiheit (Nötigung, Bedrohung, Nachstellung, Freiheitsentzug,…) sowie bei Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, Straßenverkehrsdelikten und Wirtschaftsstraftaten (Betrug, Untreue,…). Rechtsanwalt Pfeffer vertritt auch bei Sexualstraftaten. Herr Pfeffer ist auch im Jugendstrafrecht tätig, er übernimmt  auch Pflichtverteidigungen.

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Vita

Anton Pfeffer ist seit 1985 als Rechtsanwalt zugelassen und führt seitdem seine eigene Kanzlei.

Er wurde 1954 geboren und studierte in den Jahren von 1974 bis 1980 an den Universitäten in Tübingen, München und Berlin Rechtswissenschaft.

Seit 1998 ist er Fachanwalt für Strafrecht.

Rechtsanwalt Pfeffer ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und hier in den Arbeitsgruppen für Strafrecht und Verkehrsrecht engagiert.

Er spricht gut Englisch und kann die Sprache bei Bedarf auch im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit einsetzen. Darüber hinaus hat er Sprachkenntnisse in Französisch.

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Anton Pfeffer

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