Ann Happke - aus Hamburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Privat: Happke Prange – Recht & Steuern – Rechtsanwälte Zum Kanzleiprofil

Ann Happke

Rechtsanwältin Ann Happke ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und berät bzw. vertritt Sie zudem im Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Inkasso.

Frau Happke verfügt über Grundkenntnisse in Englisch und Französisch. Sie ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) und vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, auch im Bereich Zeitarbeit und Arbeitnehmerüberlassung.

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Ann Happke - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Gesellschaftsrecht
  • Immobilienrecht
  • Inkasso
  • Vertragsrecht

Wirtschaftsrecht

Der Tätigkeitsschwerpunkt Wirtschaftsrecht umfasst alle Rechtsteilgebiete, die für Unternehmen, Selbständige und Gewerbetreibende im Wirtschaftsleben Bedeutung haben können. Hierzu zählen insbesondere Handelsrecht und Gesellschaftsrecht, Wettbewerbsrecht, Bilanzrecht oder Steuerrecht. Zum Beratungsbereich gehört aber auch das Insolvenzrecht, also Fragen rund um Insolvenzanfechtung, Sanierung, Liquidation und Stilllegung von Betrieben oder Betriebsteilen. Des Weiteren ist Rechtsanwältin Happke Ihre Ansprechpartnerin für Unternehmensgründung, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf und Unternehmensverkauf.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet darüber hinaus zahlreiche wirtschaftlich wichtige Bereiche wie zum Beispiel die Gründung und Umgründung von Gesellschaften unter Berücksichtigung steuerrechtlicher Aspekte, die Einbringung, Umwandlung, Verschmelzung, Spaltung und Realteilung von Unternehmen sowie die Errichtung von Gesellschaftsvertrag, Syndikatsvertrag und Kooperationsvertrag. Des Weiteren plant und setzt Rechtsanwältin Happke Ihre Unternehmensnachfolge um, wobei Fragen der Rechtsformwahl, die Rechtsnachfolge im Familienunternehmen, die Errichtung eines Abtretungsvertrags, die Unternehmensübertragung, der Unternehmenskauf, die Privatstiftung sowie die Erwirkung einer Firmenbucheintragung immer zu berücksichtigen sind. Gerade die Gestaltung der Unternehmensnachfolge ist eine komplexe und interdisziplinäre Aufgabe, die ein systematisches Vorgehen erfordert.

Zwangsvollstreckungsrecht und Inkasso

Nach einer erfolgten Mahnung und dem Ablauf der Zahlungsfrist beauftragen Sie Rechtsanwältin Ann Happke mit dem Forderungseinzug (Inkasso). Dann werden Ihre Forderungen in regelmäßigen Abständen überwacht und mit entsprechendem zeitlichen Abstand in Absprache mit Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durchgeführt. Ihr Schuldner hat in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeit zur Zahlung (gegebenenfalls in Raten), um das gegen ihn gerichtete Verfahren zu beenden. Grundsätzlich werden alle Geldeingänge sofort auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen. Daneben werden Sie über alle wesentlichen Schritte während des Inkassoverfahrens informiert.

Vertragsrecht

Das Vertragsrecht bildet einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt der Rechtsanwältin. Sie prüft und gestaltet unter anderem einen Bauvertrag, Franchisevertrag, Immobilienleasingvertrag, Kaufvertrag, Lizenzvertrag, Liegenschaftsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, Kooperationsvertrag, Schenkungsvertrag oder Übernahmevertrag. In diesem Rechtsgebiet kommen häufig Fragen in Bezug auf das Werkvertragsrecht, Gewährleistungsrecht, Produkthaftungsrecht oder Schadenersatzrecht auf. Die Anwältin bietet Ihnen rechtliche Unterstützung bei Vertragsverhandlungen oder dem Verständnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Immobilienrecht und Maklerrecht (Grundstückskaufrecht)

Im Immobilienrecht und Grundstückskaufrecht bietet Rechtsanwältin Happke umfassende Rechtsberatung zum Immobilienverkauf, Grundstückskauf, Wohnungskauf, zur Parifizierung oder zur Liegenschaftsteilung. Weiterhin konzipiert und prüft die Anwältin diverse Verträge wie beispielsweise den Pachtvertrag, den Kaufvertrag oder den Werkvertrag.Fachanwalt Arbeitsrecht

Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht. Rechtsanwältin Ann Happke berät und begleitet Arbeitgeber, Betriebsräte und Arbeitnehmer im Individualarbeitsrecht und kollektiven Arbeitsrecht bei der Vorbereitung und der Durchführung von arbeitsrechtlichen Vorhaben und Verhandlungen. Ihr anwaltliches Beratungs- und Vertretungsangebot betrifft insbesondere das Arbeitsvertragsrecht (Formen der Anstellung, der Regelungen zur Ausgestaltung oder zur Beendigung durch Aufhebung und Kündigung), das Betriebsverfassungsrecht und das Tarifvertragsrecht (Formen der Mitwirkung in Mitbestimmung oder Betriebsvereinbarung). Die Juristin ist aber auch im Zusammenhang mit einer Einigungsstelle oder bei einem Interessenausgleichsverfahren und Sozialplanverfahren für Sie tätig. Primär hat ihre Beratung und Vertretung jedoch den Anspruch der Vermeidung von gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich dennoch nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier von der Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, der Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistung oder Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Fragen der Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen. Sind Streitfälle zwischen Arbeitnehmern oder dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber aber nicht zu vermeiden, vertritt Ann Happke Sie bundesweit vor Gericht.

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Vita

Ann Happke wurde 1968 in Wedel/Holstein geboren. Sie studierte in Würzburg und Hamburg Rechtswissenschaften. Nach dem Studium war sie von 1994 bis 2004 als Lehrbeauftragte für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Universität Hamburg tätig. Dem anschließenden Rechtsreferendariat in Hamburg folgte im August 1998 die Zulassung als Rechtsanwältin.

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Ann Happke

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