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Anke im Masche

Rechtsanwältin im Masche ist Ihre Ansprechpartnerin für die Abwicklung von Erbschaften, Testament, gemeinsames Testament, Erbvertrag oder Testamentsanfechtung, Erbschaft international mit Bezug zu z.B. Frankreich, Spanien, England und allgemeines Zivilrecht.

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Anke im Masche - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht (auch internationales Erbrecht) 50
  • Internationales Recht (Internationales Privatrecht)

Erbrecht

Durch rechtzeitige, vorausschauende Planung vor dem Erbfall kann Ihr Vermögen erhalten und Streit unter den Erben vermieden werden. Die Aufwendungen hierfür betragen regelmäßig nur einen Bruchteil derjenigen Kosten, die nach dem Tode bei Erbstreitigkeiten durch Zerschlagung von Vermögenswerten oder durch zu hohe Erbschaftssteuer entstehen. Anke im Masche hilft Ihnen gerne bei der lebzeitigen Vorbereitung des Erbfalls und der Erbfolge durch Gestaltung von Testament und Erbvertrag, Planung und Regelung der vorweggenommen Erbfolge oder bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Nach dem Erbfall steht sie Ihnen beispielsweise zur Seite bei der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, Beantragung von Erbschein und Vertretung in Erbscheinserteilungsverfahren, Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, Geltendmachung/Abwehr von Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch sowie Vermächtnis, beim Umgang mit Testamentsvollstrecker und amtlichen Betreuer oder bei der Koordination von Erbfällen mit Auslandsbezug.

Internationales Erbrecht

Anke im Masche spricht neben Deutsch (Muttersprache) verhandlungssicher Englisch, Französisch und Spanisch. Besonders geschätzt wird ihre Expertise deshalb bei internationalen Erbfällen, zum Beispiel bei Bezügen zu Spanien, Südamerika, USA, Großbritannien, Australien, Kanada oder Frankreich.

Jeder Staat hat seine eigenen erbrechtlichen Regelungen. Weist ein Nachlass Auslandsberührung auf, stellt sich daher zunächst die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet. Bei der Bestimmung dieses Rechts kommen zur Anwendung internationale Abkommen, die Europäische Erbrechtsverordnung und das jeweilige Internationale Erbrecht der betroffenen Länder. Dabei liegt eine Auslandsberührung nicht nur dann vor, wenn Vermögen im Ausland liegt, wie etwa bei der Vererbung einer im Ausland gelegenen Immobilie. Vielmehr liegt ein Auslandsbezug bereits bei gemischtnationalen Ehen vor, wenn der ausländische Partner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt.

Internationale Erbfälle bergen oft diverse steuerliche und rechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Es ist daher ratsam, sich bereits frühzeitig an Rechtsanwältin im Masche zu wenden, die in Internationalen Fällen und bei Bedarf mit Kollegen vor Ort zusammenarbeitet.

Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht (IPR) umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht) mit internationalem Charakter regeln.

Eine fortschreitende Globalisierung und Mobilität der Gesellschaft führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Die Menschen verbringen ihren Urlaub im Ausland, bestellen Waren bei ausländischen Produzenten und überweisen den Kaufpreis ins Ausland.

Viele Millionen Menschen ausländischer Nationalität leben in Deutschland. Sie mieten Wohnungen, schließen Verträge des täglichen Lebens und betreiben hier ihre Geschäfte. Viele deutsche Staatsangehörige heiraten jedes Jahr eine ausländische Partnerin oder einen ausländischen Partner. Die Handelsbeziehungen deutscher Firmen erstrecken sich über den gesamten Globus. In allen diesen Sachverhalten kollidieren oftmals zwei oder mehr sehr unterschiedliche Privatrechtsordnungen, die für die rechtliche Beurteilung in Betracht kommen. Das internationale Privatrecht bestimmt dann, welches Recht anzuwenden ist.

Bei rechtlichen Problemen mit Auslandsbezug ist Rechtsanwältin im Masche Ihre kompetente Ansprechpartnerin.

Wenden Sie sich ebenfalls an die Rechtsanwältin, wenn Sie Hilfe bei einem Autounfall im Ausland benötigen. Sie ist Ihnen bei der Unfallschadenregulierung behilflich. Ist der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer des Unfallgegners ermittelt, setzt sich Frau im Masche mit diesem oder dem für Deutschland Beauftragten der Versicherung in Verbindung und setzt Ihre Ansprüche (zum Beispiel Schadenersatz, Schmerzensgeld, Übernahme der Reparaturkosten) durch.

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Vita

Anke im Masche studierte an der Universität Trier Rechtswissenschaften. Sie hat erfolgreich die zweijährige Zusatzausbildung Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristen in Englisch absolviert. Den anschließenden Dienst als Rechtsreferendarin absolvierte sie in Mainz, Vancouver / Kanada, Stuttgart und Madrid / Spanien. Frau im Masche wurde im Januar 2001 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen. Im Anschluss übte sie ihre anwaltliche Tätigkeit in Süddeutschland, Norddeutschland,  Frankreich und Spanien aus. Die Juristin konnte so umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse in den jeweiligen Rechtsordnungen sammeln sowie nützliche Kontakte knüpfen. Anke im Masche spricht neben Deutsch (Muttersprache) verhandlungssicher Englisch, Französisch und Spanisch. Sie ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins, dem Hamburger Anwaltverein und dem Verein Anwältinnen ohne Grenzen e.V.

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