Anja Schmidt-Bohm
Anja Schmidt-Bohm ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und berät ihre Mandanten umfassend auf diesem Gebiet, einschließlich Betriebsverfassungsrecht, Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht.
Rechtsgebiete
- Arbeitsrecht 50
- Beamtenrecht (auch öffentliches Dienstrecht)
- Betriebsverfassungsrecht
Fachanwalt Arbeitsrecht
Seit 2004 ist Anja Schmidt-Bohm Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Im Arbeitsrecht befasst sich die Juristin mit den typischen arbeitsrechtlichen Themen wie Kündigungsschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht. Im Kündigungsschutzrecht und Betriebsverfassungsrecht wird eine Vielzahl ihrer Mandate von Zeitarbeitsfirmen an sie herangetragen, denn Frau Schmidt-Bohm gehört zu den wenigen Anwälten in Deutschland, die sich auf die Beratung von Unternehmen der Arbeitnehmerüberlassung konzentrieren. Sie vertritt in erster Linie mittelständische Unternehmen, aber auch Arbeitnehmer.
Kaum ein Rechtsgebiet bietet derart viele Ansatzpunkte für Konflikte wie das Arbeitsrecht. Nicht selten ist dann der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses und für Arbeitnehmer die wirtschaftliche Existenz betroffen. Viele Konflikte entstehen erst dadurch, dass die Vertragsparteien bezüglich ihrer Rechte und auch Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht Bescheid wissen. Mit Weitblick handelt deshalb, wer sich bereits vor Unterzeichnung eines meist von der Arbeitgeberseite vorformulierten Vertrages über Inhalt und Tragweite einzelner Klauseln beraten lässt. Eine kurze und kostengünstige Beratung kann hier dazu beitragen, manchen Streit während des bestehenden Vertrages erst gar nicht entstehen zu lassen.
Auseinandersetzungen, auch vor dem Arbeitsgericht, lassen sich trotz allem nicht immer vermeiden. Die Bandbreite der Streitigkeiten reicht hier vom Schwerpunkt des Streites über die Rechtmäßigkeit einer ausgesprochenen Kündigung, die Geltendmachung von ausstehendem Arbeitslohn, Prüfung der Berechtigung einer Abmahnung wegen angeblich fehlerhafter Arbeitsleistungen oder Verstößen gegen arbeitsvertragliche Pflichten über Themen wie Arbeitszeit, Urlaubsgewährung, Versetzung bis hin zur Durchsetzung des Anspruchs auf ein Arbeitszeugnis oder die Korrektur desselben, um nur einige wenige Beispiele zu nennen.
Sollten Sie den Eindruck haben, dass etwas in Ihrem Arbeitsverhältnis nicht richtig läuft, besteht in der Regel akuter Handlungsbedarf. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge sehen vor, dass Ansprüche innerhalb bestimmter Fristen und teilweise noch während des laufenden Arbeitsverhältnisses geltend zu machen sind, und zwar innerhalb sehr kurzer Zeit nach Entstehen dieser Ansprüche (sogenannte Ausschlussfrist). Setzen Sie sich daher rechtzeitig mit Rechtsanwältin Schmidt-Bohm in Verbindung und vertrauen Sie auf den fachkundigen Rat der Juristin. Das kann böse Überraschungen im Nachhinein verhindern.
Im Kollektivarbeitsrecht wird Frau Schmidt-Bohm im Betriebsverfassungsrecht für ihre Mandanten tätig. Sie klärt rechtliche Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Betriebsrat, der Betriebsratsarbeit oder der Betriebsratswahl ergeben können. Wenn im Betrieb ein Betriebsrat vorhanden ist, muss dieser vor jeder Kündigung gehört werden. Findet die Anhörung des Betriebsrats nicht statt, so ist die Kündigung nicht wirksam. Außerdem hat der Betriebsrat diverse Mitbestimmungsrechte und Beteiligungsrechte, bei deren Missachtung der Arbeitgeber gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten verstößt.
Ein weiteres Tätigkeitsfeld von Rechtsanwältin Schmidt-Bohm ist das öffentliche Dienstrecht. Sie bietet Rechtsberatung sowohl für öffentliche Verwaltungen als auch für Arbeitnehmer der Gemeinden, Landkreise, Landesverwaltungen, Städte und der Bundesverwaltung. Dabei beseitigt sie alle arbeitsrechtlichen Unklarheiten, indem sie insbesondere die Tarifverträge TV-L und TVöD beachtet. Zudem berät Rechtsanwältin Schmidt-Bohm ihre Mandanten bei Themen wie der Abmahnung, der Kündigung, der Umstrukturierung der öffentlichen Verwaltung oder dem Tarifrecht des öffentlichen Dienstes. Weiterhin ist Anwältin Schmidt-Bohm im Personalvertretungsrecht aktiv, insbesondere für Personalräte und öffentliche Verwaltungen.
Rechtsanwältin Schmidt-Bohm steht ihren Mandanten außerdem bei allen Problemen rund um das kirchliche Arbeitsrecht hilfreich zur Seite. Dabei vertritt sie die Verwaltungen der verfassten Kirche, Mitarbeitervertretungen und Arbeitnehmer der Kirchengemeinden, diakonische und kirchliche Arbeitgeber sowie diakonische Institutionen jeglicher Art. Die zu bearbeitenden Rechtsfälle betreffen hauptsächlich Abmahnungen und Kündigungen in diakonischen und kirchlichen Institutionen, die Aushandlung von Dienstabmachungen oder die Überprüfung der Klauseln im Arbeitsvertrag. Häufig agiert Rechtsanwältin Schmidt-Bohm hierfür vor Kirchengerichtshöfen oder Schlichtungsstellen.
Sprachen:
- Deutsch
- Englisch
Vita
Anja Schmidt-Bohm wurde 1966 in Alfeld (Leine) geboren. Nach der Hochschulreife studierte sie von 1985 bis 1992 an der Universität Bayreuth Rechtswissenschaften. Das anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg. Von 1993 bis 1994 war sie Korrekturassistentin am Lehrstuhl für Zivil-, Arbeits- und Sozialrecht bei Prof. Dr. W. Gitter an der Universität Bayreuth. Seit 1995 ist Frau Rechtsanwältin Schmidt-Bohm zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und seit 2004 führt sie den Titel Fachanwältin für Arbeitsrecht. Nach Anwaltstätigkeiten in Bayreuth, Zwickau und Hof ist sie seit 2009 als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in der Kanzlei Becker-Fachanwälte für Arbeitsrecht tätig.Es gibt noch keine Bewertungen. Schreiben Sie selbst die erste Bewertung!
Anja Schmidt-Bohm
14467 Potsdam
Deutschland