Andreas C. Richter - aus Bangkok, Thailand auf rechtsanwalt.com
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Thailand
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Andreas C. Richter

Rechtsanwalt Andreas Richter berät  unter anderem zu den Themen Markteintritt in Thailand, Gesellschaftsgründung, Mergers & Acquisitions, Compliance sowie Vertragsgestaltung und Gewerblicher Rechtsschutz.

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Andreas C. Richter - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Gesellschaftsrecht 50
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt des Rechtsanwalts bildet das Gesellschaftsrecht. In diesem Bereich berät er sowohl mittelständische als auch multinationale Unternehmen  zu allen Fragen rund um die Themen Markteintritt, der Wahl und Strukturierung  der passenden Unternehmensform, bzw. dem Unternehmenskauf. Der erfahrene Jurist begleitet seine Mandanten dabei von der Planung bis hin zur Strukturierung und Umsetzung  des Investitionsprojektes in Thailand. Auch nach der Unternehmensgründung berät der Jurist seine Klienten unter anderem bei der Erstellung von Arbeitsverträgen oder der Prüfung von Vertriebsverträgen. In diesem Zusammenhang berät Andreas Richter bei der Beantragung der erforderlichen   Lizenzen und notwendige Genehmigungen für insbesondere ausländische Unternehmen, die sich in Thailand geschäftlich engagieren wollen.  Die Tätigkeitsfelder sind in diesem Bereich vielfältig. Es geht unter anderem um Gründungen von Tochtergesellschaften, über Thailand Board of Investment (BOI) Förderungen und Verhandlungen von Joint Ventures, bis hin zur Rechtsberatung bei komplexen Industrieanlageprojekten. Einen Großteil seiner anwaltlichen Tätigkeit bildet die Beratung seiner Klienten in Corporate Governance und Compliance Angelegenheiten. Auch bei der Vorbereitung, Verhandlung sowie der Umsetzung individueller Investitionsvorhaben in Thailand unterstützt Herr Richter seine Mandanten seit fast 20 Jahren.

Handelsrecht 

Bei handelsrechtlichen Fragen ist Rechtsanwalt Richter ebenfalls der richtige Ansprechpartner. Auf Wunsch prüft und konzipiert der Anwalt komplexe Verträge, vor allem für Handels-  und Dienstleistungsunternehmen und das produzierende Gewerbe. Bei rechtlichen Komplikationen in Bezug auf die Lizenzvergabe, das Outsourcing,  Firmenübernahmen und anderen  Investitionsvorhaben in Thailand  können Klienten auf die juristische Hilfe von Herrn Richter zurückgreifen. Überwiegend Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland, Nordamerika, Australien, Frankreich und anderen EU-Ländern nehmen die Hilfe des Anwalts regelmäßig  in Anspruch. Dabei handelt es sich um namhafte Firmen aus den Bereichen der Chemie-, Elektro- und Automobilindustrie sowie Unternehmen, die im Fertigungs-, Dienstleistungs- und Handelssektor tätig sind. Andreas Richter versteht die individuellen branchen- und industriespezifischen Bedürfnisse seiner Mandanten, und deren Erwartungen hinsichtlich individueller und persönlicher Beratung  zu vertretbaren Kosten.

Gewerblicher Rechtsschutz

Im Fokus des Gewerblichen Rechtsschutzes steht für Rechtsanwalt Richter die Konzeption einer Schutzrechtsstrategie, die Herr Richter insbesondere für Healthcare-Unternehmen, aber auch für Modehäuser und Fashion-Labels sowie für produzierende Firmen entwickelt. Relevante Themen sind in diesem Zusammenhang Lizenzierungen sowie Marken- und Patentanmeldungen. Streitigkeiten versucht der Anwalt und sein Team mit Hilfe von außergerichtlichen Schlichtungen beizulegen. Sollte dies einmal nicht möglich sein,  setzen sie die Ansprüche ihrer Mandanten auch vor Gericht durch.

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Vita

Andreas Richter wurde 1964 am Bodensee geboren und absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität in Hamburg. 1996 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen und seit dem gleichen Jahr ist er Partner bei Blumenthal Richter & Sumet. Seit 1999 ist er der Managing Partner der Kanzlei. Während seiner anwaltlichen Laufbahn hat er eine zusätzliche Qualifikation am Thai Institute of Directors erworben, einer Gemeinschaftsinstitution der thailändischen Zentralbank, der thailändischen Börsenaufsicht und der Weltbank, das Trainingsseminare speziell für Unternehmensvorstände konzipiert. Als Absolvent dieses Seminars berät er Unternehmen  Corporate Good Governance und Compliance Fragen. Der Jurist ist zudem Mitglied der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg sowie der Inter-Pacific Bar Association. Darüber hinaus ist er langjähriges Vorstandsmitglied der Deutsch-Thailändischen Handelskammer in Bangkok, GTCC. Sechs Jahre lang war er außerdem im internationalen Vorstand von INTERLAW tätig, einem globalen Zusammenschluss unabhängiger Wirtschaftskanzleien. Hier hat er zuletzt als stellvertretender Vorsitzender fungiert und die Asien-Pazifik Region vertreten. Regelmäßig wird der Jurist von diversen internationalen Fachpublikationen empfohlen und als „recommended lawyer" gelistet. Andreas Richter spricht neben Deutsch fließend Englisch und Thai.

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Andreas C. Richter

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