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André Hammer

Rechtsanwalt André Hammer berät Sie bei Fragen rund um die Themen Arbeitsvertrag, Gesellschaftsgründung, Bußgeld, Outsourcing oder Schmerzensgeld.

Der Jurist spricht Englisch und verfügt über Grundkenntnisse in Italienisch und Russisch.

Mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Hammer konnten viele seiner Mandanten bereits außergerichtliche Einigungserfolge erzielen. Das Verhandlungsgeschick des Juristen sowie seine Erfahrungen im Bereich außergerichtlicher Streitschlichtung sind dabei von zusätzlichem Vorteil für seine Mandanten.

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André Hammer - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Handelsrecht
  • Kaufrecht
  • Privatrecht
  • Verkehrsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht (Betriebsverfassungsrecht)

Tätigkeitsschwerpunkt und zugleich bevorzugtes Rechtsgebiet des Juristen ist das Arbeitsrecht. Hier beschäftigt er sich vorwiegend mit seinem Spezialgebiet, dem kollektiven Arbeitsrecht, insbesondere dem Tarifrecht und Betriebsverfassungsrecht. Er berät und betreut Betriebs- und Tarifparteien bei der Verhandlung und Umsetzung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie von Tarifverträgen. Daneben unterstützt er seine Mandanten bei der Gestaltung sonstiger betrieblicher Bündnisse sowie bei der Planung und Realisierung betrieblicher Strukturmaßnahmen. Häufige inhaltliche Schwerpunkte sind dabei Eingruppierungs- und Entlohnungssysteme, Arbeitszeit- und Personalentwicklungsmodelle sowie Fragen der Leistungsmessung und  Qualitätssicherung.

Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts vertritt Herr Hammer Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Durchsetzung arbeitsvertraglicher Ansprüche und Forderungen häufig auch in Leistungs- und Kündigungsschutzprozessen sowie bei der effektiven Behandlung von Personalmaßnahmen.

Wirtschaftsrecht und Handelsrecht

Im Wirtschaftsrecht, das einen ebenso umfangreichen Anteil seiner Tätigkeit ausmacht, berät Herr Rechtsanwalt Hammer bei der Gestaltung und Umsetzung geschäftlicher Vertragsmodelle. So betreut er alle Formen von Personen- und Wirtschaftsgesellschaften in strukturellen Fragen von der Gründung über Umwandlungen (z.B. Outsourcing, Fusion) bis hin zur Auseinandersetzung und Löschung.

Daneben unterstützt er auch die Gestaltung aller relevanten internen und externen geschäftlichen Rechtsverhältnisse. Hierzu prüft und entwirft Herr Hammer betriebliche Vertragsmuster von den AGB über Beschaffungs- und Vertriebsmodelle (z.B. Liefer- und Dienstverträge) bis hin zu Personal- und Organisationsvereinbarungen (z.B. Datenschutzmodelle).

Allgemeines Zivilrecht (Privatrecht und Kaufrecht)

Weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Allgemeine Zivilrecht . Hier berät und vertritt Herr Rechtsanwalt Hammer private  und gewerbliche Mandanten bei der Gestaltung individueller Rechtsangelegenheiten und zur Forderungsdurchsetzung. Gegenstand der Mandate sind beispielsweise das Kauf- und Werkvertragsrecht, das Erb- und Mietrecht sowie Fragen des Schadensrechts. Neben der Vertragsgestaltung übernimmt die Kanzlei selbstverständlich auch hier die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von allen Leistungs- und Gestaltungsklagen.

Verkehrsrecht

Daneben betreut Herr Hammer auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel die Gläubigervertretung in Insolvenzfällen. Auch hat er häufig mit Fragen aus dem Verkehrsrecht zu tun, etwa wenn es um die schadensrechtliche Abwicklung von Unfällen, die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen oder die Verteidigung in Straf- und Bußgeldverfahren geht.

Seine größte juristische Stärke und Herausforderung sieht Herr Rechtsanwalt Hammer bereichsübergreifend in der strategischen Vertragsgestaltung: „Nur durch eine sorgfältige und  zielgenaue Formulierung von Vertragsklauseln kann man maßgeschneiderte individuelle Rechtsgrundlagen schaffen. Dies vermeidet neben gerichtlichen Auseinandersetzungen vor allem auch erhebliche Folgekosten für die Mandanten.“

 

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Vita

André Hammer, Jahrgang 1972, stammt aus Dohna und fühlt sich in Leipzig längst heimisch. Er studierte Jura in Potsdam und absolvierte das Referendariat in Berlin. Seit 1998 ist er als Rechtsanwalt im Kammerbezirk des Landgerichts Leipzig zugelassen. Sein fachliches Handwerk erlernte Herr Hammer als Rechtsanwalt in einer großen deutschen Wirtschaftskanzlei sowie als Vorstandsreferent und Datenschutzbeauftragter bei einer sächsischen Sparkasse.  Als Vorstandsmitglied der sparkasseneigenen Kulturstiftung sammelte er Kenntnisse im Stiftungsrecht. Daneben betreute er die kommunale Wirtschaftsförderung im Geschäftsgebiet.

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André Hammer

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