Alfons Schild - aus Regensburg, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Alfons Schild

Rechtsanwalt Alfons Schild ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zudem  im Betriebsverfassungsrecht und Ausbildungsrecht tätig.

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Alfons Schild - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Ausbildungsrecht
  • Betriebsverfassungsrecht
  • Vertragsrecht

Fachanwalt Arbeitsrecht

Nach einer zunächst allgemein zivilrechtlich orientierten Anwaltstätigkeit entschied sich Rechtsanwalt Schild für eine Spezialisierung auf arbeitsrechtliche und damit im Zusammenhang stehende Mandate. Ausschlaggebend hierfür war einerseits sein großes Interesse an den arbeitsrechtlichen Fragestellungen und der zunehmende Bedarf an fachkundiger Beratung, andererseits aber auch die Vielfältigkeit und Komplexität des deutschen Arbeitsrechts, das hohe Ansprüche stellt. Das Arbeitsrecht ist eine eigene Rechtsordnung mit einer Vielzahl materiellen Rechtsquellen (Gesetze, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Arbeitsverträge), die sich darüber hinaus nicht selten als lückenhaft oder unvollständig erweisen, so dass die Arbeitsgerichte allen voran das Bundesarbeitsgericht, das dann als „Ersatzgesetzgeber“ die Lücken füllt bzw. Verwerfungen bestehender Regelungen klärt. Das Arbeitsrecht ist im Vergleich zu anderen Arbeitsgebieten eine äußerst lebendige Materie, die in den letzten Jahren zahlreiche gesetzlichen Neuerungen und Änderungen, zuletzt durch die Agenda 2010 unterworfen war und auch weiterhin sein wird.

Dabei kommt noch hinzu, dass es kein einheitliches Arbeitsgesetzbuch gibt, sondern die weit über 100 Gesetze, über eine Vielzahl einzelner Gesetze, wie z. B. Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Gewerbeordnung, Bundeserziehungsgeldgesetz, Schwerbehindertengesetz, Mutterschutzgesetz und viele mehr verstreut sind. Um auf diesem komplexen Gebiet, das die Bereitschaft zur ständigen Fort- und Weiterbildung erfordert eine qualitativ hochwertige Tätigkeit zu bieten, führt kein Weg an einer Spezialisierung vorbei.

Aufgrund seiner Spezialisierung für das arbeitsrechtliche Tätigkeitsfeld wurde Rechtsanwalt Schild von der Rechtsanwaltskammer Nürnberg bereits 1987 die Befugnis verliehen, den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ als besonderes Qualifikations- und Qualitätsmerkmal zu führen. Er war damit der erste Fachanwalt für Arbeitsrecht in Regensburg und im gesamten Regierungsbezirk Oberpfalz.

Das deutsche Arbeitsrecht ist charakterisiert durch eine Zweiteilung in individuelles und kollektives Arbeitsrecht. Das individuelle Arbeitsrecht kennzeichnet in erster Linie das Verhältnis zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer und seinem Vertragspartner dem Arbeitgeber. Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts ist Herr Schild beispielsweise mit Fragen des Kündigungsschutzes, des Urlaubsrechts, des Entgeltfortzahlungsrechts, des Arbeitszeugnisses, aber auch mit Fragen aus dem Bereich der Befristung und im Zusammenhang mit der Elternzeit und dem Mutterschutzgesetz, um nur einige zu nennen.

Das kollektive Arbeitsrecht regelt vor allem das Verhältnis zwischen einem Kollektiv als Interessenvertretung der Arbeitnehmer, wie beispielsweise Gewerkschaften, Betriebsräte, Personalräte, kirchlichen Mitarbeitervertretungen und den Arbeitgebern bzw. den Arbeitgeberverbänden. Dieser Bereich bildet einen weiteren Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwalt Schild berät dabei zu Fragen aus dem Betriebsfassungsrecht, dem Personalvertretungsrecht, sowie aus den einzelnen Mitarbeitervertretungsordnungen kirchlicher Rechtsträger. Häufig geht es dabei um Fragen der Reichweite der Beteiligungsrechte von Betriebsräten, Personalräten oder Mitarbeitervertretungen oder um Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen beispielsweise im Vorfeld eines größeren Personalabbaus. Gerade in diesem Bereich kommt seiner Tätigkeit oftmals auch ein Art Vermittlerfunktion zu, um die verschiedenen Interessen zur Vermeidung eines oftmals überflüssigen Rechtsstreits zu vernünftigen Lösungen zu führen. Besondere arbeitsvertragliche Regelungen gelten mit unter in Arbeitsverhältnissen mit religiösen Rechtsträgern.

Die arbeitsrechtliche Tätigkeit von Rechtsanwalt Schild umfasst auch das Berufsausbildungsrecht. Hier gilt es eine Reihe von besonderen Rechtsvorschriften zu kennen und es zu beachten, insbesondere bei Fragen der Kündigung, der Arbeitszeit, dem Ausbildungszeugnis und Prüfungsinhalten. Abgerundet wird sein Tätigkeitsspektrum durch „Nebengebiete“ wie beispielsweise das Recht der Zeitarbeit oder sozialrechtliche Probleme beim Bezug von Arbeitslosengeld.

 

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Vita

Herr Alfons Schild wurde 1948 in der Stadt Maxhütte-Haidhof in der Oberpfalz geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Regensburg absolvierte er eine dreijährige Referendarzeit an Gerichten und Behörden  in Schwandorf und Regensburg und wurde nach Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens zum 01.12.1975 als Rechtsanwalt am Landgericht Regensburg zugelassen.

Neben seiner forensischen Tätigkeit veröffentlicht Herr Rechtsanwalt Schild auch Aufsätze zu personalvertretungsrechtlichen Themen und hält regelmäßig Schulungen und Seminare, unter anderem für die Industrie- und Handelskammer und auf Einladung von Gewerkschaften oder Arbeitgebern.

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Alfons Schild

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