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Alexander Becker

Rechtsanwalt Alexander Becker berät Mandanten unter anderem bei Themen wie Bauverzögerung, Arbeitsvertrag, Verkehrsunfall, Ehescheidung, Testament und Mietvertrag.

Der Volljurist absolviert zudem in regelmäßigen Abständen Fortbildungen und Seminare auf den genannten Rechtsgebieten, um bei der Bearbeitung seiner Mandate stets die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen berücksichtigen zu können.

Rechtsanwalt Alexander Becker schätzt den täglichen Umgang und die Kommunikation mit Menschen sowie die Möglichkeit, seinen Mandanten bei der Bewältigung von juristischen Problemen behilflich sein zu können. Seine Stärken sind einer sachlichen Auseinandersetzung mit der Gegenseite in Bezug auf eine außergerichtliche Streitschlichtung bei Berücksichtigung der Interessen seiner Mandanten zu sehen. Sofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidbar ist, verhilft er seinen Mandanten zu einer schnellen Durchsetzung ihrer Ansprüche.

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Rechtsgebiete

  • AGB-Recht 50
  • AGB-Recht 0
  • Erbrecht 0
  • Familienrecht 0
  • Mietrecht 0
  • Verkehrsrecht 0
  • Wohnungseigentumsrecht 0

Baurecht

Im Baurecht vertritt Rechtsanwalt Becker sowohl Bauunternehmer wie auch Bauherren, da es bei beiden Seiten zu Streitigkeiten über Baufortgang bzw. Bauverzögerungen und Entlohnung im Rahmen des Werkvertrages kommen kann. Ebenso berät er den Mandanten zum sogenannten Sicherungsverfahren. Herr Becker unterstützt auch bei der Durchsetzung der Mängelbeseitigung und etwaiger Schadensersatzansprüche.

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht übernimmt Herr Becker Mandate, die dem Individualarbeitsrecht zuzuordnen sind. Das Individualarbeitsrecht hält Regelungen für die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereit. Alexander Becker vertritt sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Bevor Sie ein Arbeitsverhältnis eingehen, können Sie Ihren Arbeitsvertrag durch Herrn Becker auf die Ihnen obliegenden Pflichten und Berücksichtigung Ihrer Arbeitnehmerinteressen überprüfen lassen. Als Partei eines Arbeitsvertrages können Sie den Juristen u. a. bei Problemen hinsichtlich: betriebsbedingte Kündigung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Vergütung, Urlaub, Arbeitszeit sowie Teilzeitregelung oder Befristung eines Arbeitsverhältnisses in Anspruch nehmen. Mit steigender Tendenz sind Probleme bezüglich “Mobbing” zu verzeichnen. “Mobbing” ist das Verhalten anderer Arbeitnehmer oder des Arbeitgebers gegenüber einem betroffenen Arbeitnehmer, um diesen zu schwächen, psychisch zu belasten, Arbeitsabläufe zu stören oder den Betroffenen letztlich aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen.
Sind Sie von “Mobbing” betroffen, wird Herr Becker zunächst Ihre individuelle Situation am Arbeitsplatz durch intensive Gespräche mit Ihnen analysieren, Ihnen arbeitsrechtliche Schritte aufzeigen und unter Berücksichtigung des Erhaltes Ihres Arbeitsplatzes oder der Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches Ihre Interessen zur Besserung der Lage vertreten. Bei einer Abmahnung oder Änderungskündigung steht Ihnen der Rechtsanwalt ebenso zur Seite wie bei Fragen bezüglich eines erteilten Zeugnisses.

Verkehrsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Volljuristen liegt beim Verkehrsrecht. Im Verkehrsrecht bearbeitet Herr Becker Mandate, die dem Verkehrszivilrecht und dem Verkehrsstrafrecht zuzuordnen sind.

Im Verkehrszivilrecht übernimmt Alexander Becker die so genannte Unfallschadenregulierung beispielsweise nach einem Auffahrunfall zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Nach einem Verkehrsunfall ist es ratsam, einem Rechtsanwalt mit der Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung zu betrauen, damit Ihnen nicht aus Unkenntnis Ansprüche verloren gehen. Bei einem Unfallschaden mit oder ohne Personenschaden klärt er Fragen hinsichtlich Reparaturkosten, Schadenersatz, Schmerzensgeld, Mietwagen, Sachverständigenkosten, Gutachtenkosten, wirtschaftlicher Totalschaden und “Schleudertrauma” (HWS-Syndrom, Stauchung der Halswirbelsäule).

Im Verkehrsstrafrecht übernimmt Herr Becker Ihr Mandat, sofern Ihnen ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) zur Last gelegt wird und Sie in diesem Zusammenhang von einem Bußgeldverfahren oder einer Anklage durch die Strafverfolgungsbehörden betroffen sind. In Fällen einer fahrlässigen Körperverletzung, fahrlässigen Tötung, Beleidigung oder Nötigung im Straßenverkehr sowie Unfallflucht (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) steht Ihnen Herr Becker als kompetenter Rechtsbeistand zur Verfügung. Bei Alkohol und Drogen am Steuer oder anderen Vorwürfen nach dem Betäubungsmittelgesetz (BTMG) ist es gleichsam empfehlenswert die Rechtsvertretung gegenüber den Behörden dem Juristen zu überlassen. Im Ordnungswidrigkeitenverfahren, das die Ahndung von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung wie zum Beispiel Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, Vorfahrtsverletzung, Rückschaupflichtverstoß (Schulterblick), gefährdender Überholvorgang, Parkverstoß, zu dichtes Auffahren etc. zum Inhalt hat, wird Herr Becker die Ihnen drohenden rechtlichen Konsequenzen in Auseinandersetzung mit den Behörden auf das Minimum reduzieren.

Familienrecht

Weiterhin wird Alexander Becker im Familienrecht anwaltlich tätig. Er berät hinsichtlich Ehescheidung und Folgesachen und vertritt seine Mandanten im Scheidungsverfahren. Er klärt Fragen im Hinblick auf Unterhalt, Ehegattenunterhalt, Getrenntlebendenunterhalt, Geschiedenenunterhalt nach einer rechtskräftigen Scheidung, Verzug mit Unterhalt, d. h. der Jurist veranlasst die Inverzugsetzung des Schuldners, um einen rückständigen Unterhalt vor Gericht geltend machen zu können. Sowohl Unterhaltspflichtiger als auch Unterhaltsgläubiger können erwarten, dass Rechtsanwalt Alexander Becker Probleme hinsichtlich Unterhaltspflicht, Berechnung nach der “Düsseldorfer Tabelle”, Notunterhalt, Mindestunterhalt usw. in ihrem Interesse klären und diesbezügliche Ansprüche geltend machen wird. Als eine weitere Scheidungsfolge ist die Vermögensauseinandersetzung zu nennen. Herr Becker klärt Fragen um Hausrat und Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht wie z. B. Zugewinnausgleich. Sofern Kinder von einer Scheidung oder Trennung betroffen sind, ist es ratsam, Herrn Becker mit der Klärung der Fragen bezüglich Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils, Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht zum Wohle der Kinder zu betrauen. Auch bei einer Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsanfechtung sowie Fragen hinsichtlich Vaterschaftstest und einer juristischen Vorgehensweise ist der Rechtsanwalt ein vertrauenswürdiger und kompetenter Ansprechpartner.

Erbrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Juristen liegt im Erbrecht. Im Erbrecht können Sie Herrn Becker hinsichtlich einer erbrechtlichen Beratung sowie bei der Gestaltung, Anfechtung und Fragen hinsichtlich Erbvertrag, Testament, Ehegattentestament, letztwillige Verfügung, Nachlassregelung, Vorsorgeregelung, Patiententestament und bei betrieblichen Nachfolgeregelungen in Anspruch nehmen. Im Fall einer Erbschaft ist es indes ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Alexander Becker regelt die Erbauseinandersetzung zwischen den Hinterbliebenen. Er vertritt Ihre Interessen als hinterbliebene Angehörige und sichert Ihre Ansprüche. Bestehen Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers, ist es unerlässlich, sich hinsichtlich der juristischen Vorgehensweise durch Herrn Becker beraten zu lassen. Weiterhin können Sie die Hilfe des Volljuristen bei Problemen mit dem so genannten Pflichtteilsanspruch erwarten. Bestimmte Personenkreise wie z. B. die Kinder des Erblassers sind hiernach berechtigte Erben, die den Anspruch haben, ihren festen Pflichtteil an der Erbmasse zu erhalten. Bei Streitigkeiten hierüber berechnet der Rechtsanwalt Ihren Anteil und vertritt Ihre Interessen gegenüber den übrigen Erben. Ferner kann es im Fall einer Erbschaft Probleme mit der Erteilung des Erbscheins geben, die Alexander Becker für Sie lösen wird.

Mietrecht und Pachtrecht

Rechtsberatung und gegebenenfalls Prozessvertretung bietet Herr Becker ebenso im Mietrecht und Pachtrecht. Auf diesem Rechtsgebiet übernimmt der Rechtsanwalt Mandate sowohl für Mieter als auch für Vermieter bzw. Pächter und Verpächter. Das Mietrecht beinhaltet die rechtlichen Regelungen für das so genannte Wohnraummietverhältnis, während die Pacht als eine gewerbliche Miete bezeichnet werden kann. Bei einer Pacht mietet der Pächter zum Beispiel ein Feld oder ein Grundstück zur gewerblichen Nutzung. Vor Abschluss Ihres Mietvertrages nimmt der Jurist gern eine rechtliche Würdigung Ihrer vertraglich begründeten Rechte und Pflichten als Mieter sowie eine Überprüfung eventueller Mietklauseln vor. Weiterhin klärt er die juristischen Probleme, die sich zwischen den Parteien aus einem Mietvertrag oder Pachtvertrag wie zum Beispiel in Bezug auf Mietzins, Pacht, Zahlungsverzug, Kündigung, ordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Pachtzeit etc. ergeben können. Der Rechtsanwalt wird ebenso die Auseinandersetzungen zwischen den Vertragsparteien hinsichtlich Mangel der Mietsache, Mietminderung, Schadenersatz sowie Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen, Kostentragungspflicht etc. einer rechtlichen Klärung zuführen. Des Weiteren ist es nicht unüblich, dass sich Differenzen zwischen Mieter und Vermieter über die Nebenkostenabrechnung, Betriebskostenabrechnung oder Heizkostenabrechnung einstellen. In solchen Fällen wird Alexander Becker die Abrechnungen überprüfen und bei ihrer Unrechtmäßigkeit dagegen vorgehen. Bei Beendigung eines Mietverhältnisses steht er Ihnen bei Problemen hinsichtlich Wohnungsabnahme, Abnahmeprotokoll, Auszug, Kaution, Kautionsrückzahlung und deren Fälligkeit zur Verfügung. Alexander Becker übernimmt auch die Interessenvertretung für Hausverwaltungen. Bei einer Räumungsklage oder Problemen mit einem Vermieterpfandrecht ist er gleichsam ein kompetenter Rechtsberater.

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Vita

Alexander Becker wurde 1967 in Saarburg in Rheinland Pfalz geboren. Nach dem Abitur leistete er zunächst 15 Monate Wehrdienst. Daraufhin nahm Herr Becker im Jahre 1989 das Studium der Rechtswissenschaften an der “Universität des Saarlandes” in Saarbrücken auf. Den Referendardienst absolvierte Alexander Becker in Saarbrücken. Einige Stationen seiner Referendarausbildung leistete er in Melzig ab, unter anderem bei den Rechtsanwaltskollegen “Schmelcher & Kirsch”.

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