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Privat: Espada Gerlach & Asociados Abogados Zum Kanzleiprofil

Alejandro Espada Gerlach

Rechtsanwalt Alejandro Espada Gerlach ist im Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Immobilienrecht, Internationalen Privatrecht und Zivilrecht tätig.

Herr Espada Gerlach zeichnet sich durch seine Erfahrung, Sorgfalt und sein Engagement aus. Er unterstützt ausländische Investoren bei dem Eintritt in den spanischen Markt und dem Aufbau ihres Unternehmens. Seine Berufserfahrung und seine zahlreichen internationalen Kontakte ermöglichen ihm dabei eine umfassende Einschätzung des Falls und die Wahl des richtigen Vorgehens. Dabei behält er stets die Interessen seines Mandanten im Blick und bringt seine Fähigkeiten gewinnbringend für diesen ein.

Rechtsanwalt Espada Gerlach verfügt über große Expertise in der internationalen Rechtsberatung. Er spricht neben Deutsch auch fließend Englisch, Spanisch und Katalanisch und verfügt über umfassende Kontakte zu Kanzleien und Rechtsexperten in der ganzen Welt. Somit ist er in der Lage, auch schwierige Fälle souverän zu lösen.

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Alejandro Espada Gerlach - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Erbrecht 50
  • Familienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Handelsrecht
  • Immobilienrecht
  • Internationales Recht

Handelsrecht

Rechtsanwalt Espada Gerlach berät Privatpersonen und Unternehmen beim Aufbau von Handelsbeziehungen in Spanien. Zu den Schwerpunkten des Rechtsanwalts gehören die Vertragsgestaltung, das spanische Prozessrecht, sowie das internationale Versicherungsrecht. Er berät seine Mandanten zu den benötigten Versicherungen, den Rechtsgrundlagen für den Transport von Waren und bietet Unterstützung bei der Gestaltung vom Vertrag.

Der Jurist unterstützt Sie bei dem Abschluss vom Handelsgeschäft oder einem Handelsvertretervertrag. Dabei überprüft er neben der Gültigkeit der individuellen Absprachen auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Im Streitfall vertritt Rechtsanwalt Espada Gerlach Sie vor den Behörden und spanischen Gerichten und treibt ausstehende Forderungen ein.

Zivilrecht

Das Zivilrecht umfasst zahlreiche Rechtsgebiete. Rechtsanwalt Alejandro Espada Gerlach berät Gesellschaften oder Firmen im Erbrecht, Familienrecht und Vertragsrecht.

Im Bereich Erbrecht unterstützt er Sie bei der Planung Ihres Erbes oder der Annahme einer Erbschaft in Spanien. Dabei weist der Jurist Sie nicht nur auf die Besonderheiten des spanischen Erbrechts hin, sondern setzt Ihre Wünsche auch konsequent um. So können Sie sicher sein, dass Ihr Unternehmen auch in Zukunft in Ihrem Sinne weitergeführt wird. Ergänzt wird das spanische Erbrecht durch das Familienrecht. So berät Rechtsanwalt Espada Gerlach Sie zum idealen Vorgehen etwa im Fall einer Scheidung oder bei Unterhaltszahlungen. Er unterstützt Sie bei der Gestaltung der entsprechenden Verträge, wie einem Erbvertrag oder einem Ehevertrag.

Internationales Privatrecht

Das internationale Privatrecht gehört ebenfalls zu den Schwerpunkten von Rechtsanwalt Espada Gerlach. Er verfügt über umfangreiche Kenntnisse des internationalen Rechts in Spanien und Deutschland. Zusätzlich ist der Jurist bestens über die Verordnungen innerhalb der Europäischen Union (EU) informiert. So ist der Anwalt in der Lage, seine Mandanten bei länderübergreifenden Regelungen oder Rechtsproblemen zu unterstützen. Er wägt ab, welches Recht im aktuellen Fall angewendet wird und trifft die entsprechenden Vorkehrungen.

Zu seinen Schwerpunkten gehören das internationale Erbrecht, Familienrecht und Vertragsrecht. Rechtsanwalt Espada Gerlach berät Sie etwa bei einer internationalen Erbschaft, die eine Auslandsberührung aufweist. Er bietet Informationen über das gültige Erbrecht und beantwortet Fragen zur Erbschaftssteuer, Erbausschlagung, Erbengemeinschaft oder auch einer Schenkung zu Lebzeiten. Besonders interessant für ausländische Unternehmen in Spanien ist auch das internationale Vertragsrecht. Rechtsanwalt Espada Gerlach unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung und der Gestaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und fordert Ihre Rechte bei einem Vertragsbruch ein. So stellt er sicher, dass Sie bei einer Pflichtverletzung einen Schadensersatzanspruch haben, den er mithilfe von Mahnschreiben oder einem Zwangsvollstreckungsverfahren durchsetzen kann.

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht beinhaltet Normen und Regelungen für die Gründung, den Kauf und Verkauf sowie die Verwaltung von Unternehmen. Rechtsanwalt Alejandro Espada Gerlach berät ausländische Investoren, die eine Firmengründung in Spanien oder eine internationale Zusammenarbeit anstreben. Auch spanische Unternehmen, die im Ausland tätig werden wollen, gehören zu seinen Mandanten.

Der Jurist informiert Sie bereits im Voraus über die Möglichkeiten und wählt mit Ihnen zusammen die grundlegende Gesellschaftsform aus. Auf deren Basis ermittelt er die anstehenden Kosten und Steuern und wägt ab, ob sich die Investition für seinen Mandanten lohnt. Ist das der Fall, setzt er einen bilingualen Gesellschaftsvertrag auf und informiert die zuständigen Ämter. Zusätzlich klärt der Rechtsanwalt Sie über die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem spanischen Gesellschaftsrecht auf. Das ist insbesondere bei einer Unternehmensgründung, aber auch bei einer Auflösung des Unternehmens oder der Nachfolgegestaltung wichtig.

Immobilienrecht

Im Bereich Immobilienrecht hat sich Rechtsanwalt Espada Gerlach auf Bauvorhaben im Bereich Tourismus spezialisiert. Er berät ausländische Privatpersonen oder Unternehmen, die etwa den Bau oder Erwerb einer Ferienanlage planen. Der Jurist klärt Sie über die Risiken auf und bietet Unterstützung bei der Gestaltung oder der Überprüfung vom Kaufvertrag.

Gerade bei einem neuen Bauvorhaben ist die umfassende Rechtsberatung besonders wichtig. Rechtsanwalt Espada Gerlach unterstützt Sie nicht nur bei der Auswahl eines geeigneten Grundstücks, sondern informiert Sie auch über die Richtlinien und die Vorgaben der Behörden. Auch bei einem Immobilienkauf sollten Sie sich zu Aspekten wie der Gebäudesanierung oder dem Gewährleistungsanspruch beraten lassen.

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Vita

Rechtsanwalt Alejandro Espada Gerlach wurde am 12.10.1955 in Barcelona geboren. Im Jahr 1977 erhielt er seinen Universitätsabschluss an der „Universidad de Bellaterra" in Barcelona. Danach war er drei Jahre lang als Anwalt tätig, bevor er schließlich die Kanzlei Espada Gerlach gründete. Herr Espada Gerlach ist seit 1980 als Rechtsanwalt in Spanien zugelassen und Mitglied der „Ilustre Colegio de Abogados de Barcelona", der Anwaltskammer in Barcelona. 1996 gründete er die spanische Branche des Anwaltsvereins Eurojuris International, der rund 3.000 Kanzleien in ganz Europa umfasst.

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Alejandro Espada Gerlach

C/ Provenza 253, entresuelo 2ª
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