Albert Glöckner - aus Koblenz, Deutschland auf rechtsanwalt.com
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Albert Glöckner

Rechtsanwalt Albert Glöckner ist Fachanwalt für Familienrecht in Koblenz  sowie Fachanwalt für Verwaltungsrecht und berät seine Mandanten in diesen Bereichen umfassend. Er ist auch als Scheidungsanwalt in Koblenz tätig.

Herrn Glöckner begeistert an seinem Beruf vor allem der Umgang mit Menschen und die Vielfältigkeit der mandatsbezogenen unterschiedlichen Aufgabenstellungen.

Rechtsanwalt Albert Glöckner ist Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) sowie in dessen Arbeitsgemeinschaften für Verwaltungsrecht Rheinland-Pfalz, für Familienrecht und für Strafrecht.

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Albert Glöckner - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Eherecht 50
  • Familienrecht
  • Kommunalrecht
  • Privatrecht
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Umweltrecht
  • Verwaltungsrecht (Beamtenrecht

Zivilrecht

Im Zivilrecht übernimmt er die außergerichtliche Beratung sowie die gerichtliche Vertretung der Mandanten, insbesondere in Vertragsangelegenheiten, Forderungsangelegenheiten und bearbeitet Unfallsachen (Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Schädiger und Versicherung). Im Strafrecht betreut Rechtsanwalt Glöckner regelmäßig Mandaten in Fragen des Umweltstrafrechts und kann so seine Erfahrungen im Öffentlichen Recht einbringen. Gleichzeitig bearbeit RA Glöckner Mandate im Verkehrsstrafrecht und im Ordnungswidrigkeitenrecht (zu schnelles Fahren, Fahren unter Alkohol, etc. pp.)

Rechtsanwalt Glöckner beschäftigt sich ausführlich mit den individuellen Fragen seiner Mandanten. Dabei ist ihm der vertrauensvolle Umgang und die individuelle Ermittlung der jeweiligen Problemstellungen sehr wichtig. Herr Rechtsanwalt Albert Glöckner bietet seinen Mandanten eine fachlich kompetente und effiziente Beratung und führt sie zielorientiert zum Erfolg.

 

Fachanwalt Familienrecht

Im Familienrecht übernimmt Herr Glöckner Mandate aus allen Bereichen. Schwerpunkte seiner Tätigkeit im Familienrecht bilden die Beratung vor und nach der Trennung, er ist also Scheidungsanwalt in Koblenz aktiv, übernimmt die Regelung der Trennungsfolgen, die Vermögensauseinandersetzung, die Klärung unterhaltsrechtlicher Fragen und Durchsetzung unterhaltsrechtlicher Ansprüche (Kindesunterhalt, Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt), die Erstellung von Eheverträgen mit umfassender Regelung der Trennungsfolgen und Scheidungsfolgen, die Einleitung sowie die Vertretung bei der Ehescheidung. Einen weiteren Schwerpunkt im Familienrecht bildet die Unterhaltsabänderung bereits vor längerer Zeit titulierter nachehelicher Ehegattenunterhaltsansprüche. Auch Fragen zum Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften beantwortet Albert Glöckner gerne.

 

Fachanwalt Verwaltungsrecht

Rechtsanwalt Albert Glöckner ist Diplom-Verwaltungswirt und gleichzeitig auch Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das Verwaltungsrecht bildet daher einen weiteren Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn RA Glöckner. Er berät seine Mandanten beispielsweise insbesondere im Beamtenrecht (Beförderungsangelegenheiten, Konkurrentenklagen, Beurteilungsangelegenheiten und Disziplinarsachen), im Bauplanungsrecht (Normenkontrollverfahren), im Bauordnungsrecht (Durchsetzung von Baugenehmigungen oder nachbarrechtlichen Abwehransprüchen), im kommunalen Abgabenrecht (Ausbaubeitragsrecht und Erschließungsbeitragsrecht), im Kommunalrecht, im Staatshaftungsrecht und im Umweltrecht.

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Vita

Albert Glöckner wurde 1964 in Koblenz geboren. Nach dem Abitur absolvierte er zunächst erfolgreich eine Ausbildung in der gehobenen Verwaltungslaufbahn bei der damaligen Bezirksregierung Koblenz in Kombination mit einem Studium an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung in Mayen. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften an der Universität in Trier. Es folgte der juristische Vorbereitungsdienst. Seit 1995 ist Albert Glöckner als Rechtsanwalt zugelassen. Als Rechtsanwalt arbeitete er zunächst in einer Koblenzer Rechtsanwaltskanzlei, zuletzt als Sozius, und wechselte 2002 zu einer der führenden Rechtsanwaltskanzleien in Rheinland-Pfalz. 2007 machte sich Rechtsanwalt Glöckner erneut selbständig und gründete seine eigene Rechtsanwalts- und Fachanwaltskanzlei. Seit 2000 ist Albert Glöckner Fachanwalt für Verwaltungsrecht und seit 2006 zudem Fachanwalt für Familienrecht.

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