Adelheid D. Kieper - aus Rosche, Deutschland auf rechtsanwalt.com
Gutsweg 12
29571 Rosche
Deutschland
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Adelheid D. Kieper

Rechtsanwältin Kieper ist Ihre Ansprechpartnerin für Arzthaftung, Behandlungsfehler, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung sowie für Mediation und Schlichtung.

Die Kanzlei

Die Fachanwältin für Medizinrecht und Mediatorin Adelheid D. Kieper unterstützt Patienten, die durch einen ärztlichen Behandlungsfehler (Kunstfehler) geschädigt wurden.

Frau Rechtsanwältin Adelheid D. Kieper gründete ihre Kanzlei 1989 zunächst in ihrer Heimatstadt Köln unter ihrem Mädchennamen Przewieslik. Seit 2012 hat die Kanzlei ihren Sitz in Rosche nahe Uelzen in dem zum Gut Göddenstedt gehörenden historischen Forsthaus. Dank umfassender und modernster Kommunikationsmittel ist eine bundesweite Tätigkeit möglich. Darüber hinaus unterhält die Kanzlei eine Zweigstelle in Köln.

Besprechungstermine werden nach persönlicher Absprache bundesweit – auch abends und am Wochenende – durchgeführt.

 

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Adelheid D. Kieper - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arztrecht 50
  • Mediation
  • Medizinrecht

Mediation

„Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ – Grund genug, eigene Konflikte auch selbst zu lösen und so das Ergebnis herbeizuführen, das man als Konfliktbeteiligter akzeptieren kann. Um dieses Ziel zu verwirklichen, ließ sich Adelheid D. Kieper  aufbauend auf ihre Ausbildung zum Master of NLP von der Rechtsanwaltskammer Celle zur Mediatorin ausbilden.

Langwierige kosten- und nervenaufreibende Prozesse, die oft mit einem ungeliebten Vergleich enden, können durch außergerichtliche Konfliktlösung rasch und kostengünstig vermieden werden. Im Rahmen der Mediation bemühen sich die am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fallspezifische und problemspezifische Konfliktregelung oder Konfliktlösung zu erarbeiten. Der Mediator unterstützt die Parteien als Vermittler darin, um Gerichtswege und damit Kosten zu reduzieren oder zu vermeiden. Die staatlich anerkannte Gütestelle Gut Göddenstedt, deren Schlichter Frau Rechtsanwältin Kieper ist, verhilft den Konfliktparteien zu einem vollstreckbaren Titel aus der getroffenen Vereinbarung.Fachanwältin für Medizinrecht

Frau Rechtsanwältin Kieper, zugleich Fachanwältin für Medizinrecht, hat sich ausschließlich auf das Gebiet Medizinrecht spezialisiert, da dieses Gebiet rechtlich und medizinisch hochkomplex ist – und die Betreuung der Mandanten intensiven persönlichen Einsatz fordert.

Die Arzthaftung befasst sich mit der Verantwortlichkeit von Arzt oder Krankenhaus gegenüber den Patienten beim schuldhaften Handeln und/oder Unterlassen oder bei Ausübung der ärztlichen Tätigkeit.

Verstößt ein Arzt gegen seine Pflicht, einen Patienten entsprechend der ihm obliegenden Sorgfalt zu behandeln (sogenannter medizinischer Standard / Facharztstandard), spricht man von einem ärztlichen Behandlungsfehler (ärztlicher Kunstfehler).

Hieran knüpft die ärztliche Haftung an, welche sich im Wesentlichen in die Kategorien Aufklärungsmängel, Diagnosefehler, Therapiefehler, Operationsfehler sowie die unterlassene Befunderhebung gliedern lässt.

Wer Opfer eines Ärztefehlers, von Ärztepfusch geworden ist hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Regelmäßig geht der erlittene Schaden in Arzthaftungsfällen über die rein körperliche Beeinträchtigung hinaus. Die Patienten sind traumatisiert, ratlos und haben Gefühle von Ohnmacht und Hilflosigkeit. Ein zuvor glücklicher und lebensbejahender Mensch verliert schlagartig sein bisheriges Leben, mancher fällt in Depression und Isolation. Der Verursacher bestreitet jeden Fehler. Er redet vom schicksalhaften Heilungsverlauf oder macht den Patienten womöglich sogar selber für die Beschwerden verantwortlich. Daneben steht die finanzielle Übermacht der ärztlichen Haftpflichtversicherer gegen den oft nicht rechtsschutzversicherten Patienten.

Rechtsanwältin Kieper hilft bei der Klärung der Frage, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt und setzt berechtigte Schadensersatzansprüche durch. Dabei unterstützt ihre „Step-by-Step-Methode“ Geschädigte ohne Rechtsschutzversicherung und mit geringen finanziellen Mitteln ebenfalls ihre Rechte wahrzunehmen.

Gemeinsam mit ihren Mandanten entwickelt sie deren individuelle Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht – auch im Scheckkartenformat für die Brieftasche – und unterstützt bei Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse und Rentenversicherung.

Sprachen:

  •  Deutsch
  •  Englisch

Vita

Adelheid D. Kieper wurde 1961 in Köln geboren. Sie studierte Jura an den Universitäten in Marburg und Köln. Das sich daran anschließende Rechtsreferendariat absolvierte sie in Köln. Frau Kieper ist seit 1989 als Rechtsanwältin zugelassen. Seit 2006 ist sie ferner befugt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Medizinrecht" zu führen. Frau Rechtsanwältin Kieper ist die Witwe des verstorbenen Arztes und Neuraltherapeuten Dr. Volkhart Kieper und Mutter von vier Kindern. Die Kommunikation kann in Englisch geführt werden. Ferner verfügt die Rechtsanwältin über Grundkenntnisse in Italienisch und Französisch.

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