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Privat: Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Brucker Zum Kanzleiprofil

Achim Peer Brucker

Prof. Dr. Achim Brucker betreut Sie zum Beispiel bei einer Kündigung oder Abmahnung durch den Arbeitgeber, bei der Entwicklung und Überprüfung von Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen und im Bereich Strafverteidigung.

 

 

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Achim Peer Brucker - Partneranwalt der Deutschen Rechtsanwaltshotline

Rechtsgebiete

  • Arbeitsrecht 50
  • Privatrecht
  • Strafrecht
  • Vertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht

Arbeitsrecht

Die Verschärfung des wirtschaftlichen Wettbewerbs schafft zunehmend Konfliktpotential nicht nur zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sondern auch zwischen den Arbeitnehmern selbst oder ihren Vorgesetzten. Im Rahmen von Kündigung, Betriebsschließung oder Reorganisation bedarf der tragfähige Interessenausgleich auf beiden Seiten einer profunden rechtlichen Begleitung. Primäres Beratungsziel von Rechtsanwalt Prof. Dr. Brucker ist stets die Streitvermeidung im Wege der vertraglichen Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Unterschiedliche Formen der Beschäftigung müssen hierfür auch innovativen Lösungen zugeführt werden.

Selbstverständlich vertritt der Jurist Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte auch im Gerichtssaal. Er berät und vertritt Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsrat bei allen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz, zum Beispiel wegen: Urlaub, Mutterschutz, Fürsorgeverpflichtung, Nebenpflichten im Arbeitsvertrag, Tarifvertragswesen, Mobbing oder Schadenersatz (auch: Schadensersatz). Ein Schwerpunkt der Tätigkeit des Juristen liegt auch in der Prozessführung vor Arbeitsgerichten einschließlich Kündigungsschutzverfahren (Kündigungsschutzrecht), Beschlussverfahren und einstweiligem Rechtsschutz.

Allgemeines Zivilrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Prof. Dr. Brucker liegt im Allgemeinen Zivilrecht (Privatrecht). Das Zivilrecht beinhaltet eine Vielzahl von rechtlichen Problemen. Es ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, wird jedoch von zahlreichen Spezialgesetzen und Nebengesetzen ergänzt. Vertragliche Fragen gehören ebenso zu diesem Bereich wie Fragen rund um Eigentum, Schadensersatz oder Recht der unerlaubten Handlungen (Deliktsrecht). Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden Bereichen: Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht, Reiserecht, Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Schadensersatzrecht, Deliktsrecht und Zwangsvollstreckungsrecht. Rechtsanwalt Prof. Dr. Brucker hilft Ihnen in diesen Bereichen ebenso beratend wie gestalterisch. Selbstverständlich ist er Ihnen aber auch bei der Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen behilflich.

Vertragsrecht

Rechtsanwalt Prof. Dr. Brucker berät und vertritt Sie ferner im Vertragsrecht. Dieses beinhaltet die Entwicklung und Überprüfung von Verträgen sowie die Durchsetzung Ihrer Rechte aus bereits vorliegenden Verträgen. Prof. Dr. Brucker gestaltet oder prüft für Sie beispielsweise Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Geschäftsführervertrag, Handelsvertrag, Handelsvertretervertrag, Kaufvertrag (Mobilien / Immobilien), Leasingvertrag, Liefervertrag, Lizenzvertrag, Mietvertrag (privat und gewerblich) oder Vertragshändlervertrag. Außerdem erörtert er Ihnen gern seine Möglichkeit der Vertragsgestaltung oder Vertragsprüfung.

Strafrecht

Die Berührung mit dem Strafrecht ist für den einzelnen Bürger häufig ein einschneidender Eingriff in das normale Leben. Überwiegend mit der polizeilichen Ladung zur Vernehmung beginnend, werden hier schon entscheidend die Weichen für den weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens gestellt. Gleiches gilt natürlich für den weitaus schlimmeren Fall Haftbefehl und dem Beginn der Untersuchungshaft. Daher ist es unverzichtbar, möglichst frühzeitig, am besten nach eigener Kenntnis des Vorwurfs einer Straftat, Ihren Rechtsanwalt als Strafverteidiger zu beauftragen, da nur er das Recht auf Akteneinsicht ausüben kann und sich mit Ermittlungstaktik und Ermittlungsmethoden von Polizei und Staatsanwaltschaft auskennt. Aussagen sollten, wenn überhaupt, nur nach Absprache mit Ihrem Verteidiger / Pflichtverteidiger erfolgen.

Prof. Dr. Achim Brucker verfügt über Erfahrung auf allen Gebieten des Strafrechts. Er ist Ihr Spezialist für Probleme aus den Bereichen Betäubungsmittelstrafrecht, Steuerstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Jugendstrafrecht, Nebenklagevertretung, Opfervertretung, Pflichtverteidigung, et cetera. Ferner kennt er die Gepflogenheiten von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, um eine Ihren Interessen gerechtwerdende Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren vor Polizei/Staatsanwaltschaft bis hin zur letzten Instanz (Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof) zu gewährleisten.

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Vita

Achim Peer Brucker studierte Rechtswissenschaft in Tübingen und Freiburg sowie Forstpolitik in Freiburg. Er absolvierte das anschließende Rechtsreferendariat in Freiburg und Waldshut.

Herr Brucker ist seit 1975 als Rechtsanwalt zugelassen und tätig. Er promovierte 1981 zu einem verfassungsrechtlichen Thema zum Doktor der Rechte.

Nach der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft arbeitete Herr Prof. Dr. Brucker zunächst für diverse Wirtschaftsunternehmen. Unter anderem war er als Mitglied der zentralen Führungsgruppe für die Daimler Benz AG und als Hauptgeschäftsführer mit weiteren anhängenden Aufgabenbereichen eines Arbeitgeberverbands und Wirtschaftsverbands in Stuttgart tätig.

Herr Dr. Brucker arbeitet seit 1999 als Dozent an Universitäten und Hochschulen. Er ist seit 2001 Honorarprofessor und seit September 2013 Lehrbeauftragter an der Business school Hochschule Pforzheim - Pforzheim University, Fakultät Wirtschaft und Recht.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Achim Brucker ist Mitglied der Juristischen Studiengesellschaft am Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

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Achim Peer Brucker

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