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Rechtsnews 12.01.2023 Alex

KFZ: Was ist ein rassistisches Autokennzeichen?

KFZ-Fahrzeuge sind des Deutschen Liebling. Grundsätzlich kann sich jedermann sein Autokennzeichen selbst aussuchen. In dem Beitrag wird es jedoch etwas kurioser, was das Kennzeichen als solches anging. Das Straßenverkehrsamt Viersen vergab das Kennzeichen “HH 1933”. Kann ein solches Nummernschild jedoch überhaupt erteilt werden – Ist es ein rassistisches Kennzeichen? Diese Frage entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf. 

KFZ-Fahrzeug mit “HH 1933”-Kennzeichen

Wie stellte sich der Sachverhalt dar? Das Nummernschild “HH 1933” wurde von dem Straßenverkehrsamt des Kreis Viersen als Wunschkennzeichen vergeben. Daraufhin gab es eine Bürgerbeschwerde. Aufgrund dieser Beschwerde wurde das Kennzeichen wieder eingezogen. Dagegen wandte sich nun der Fahrzeughalter im Wege der Klage und eines Einlrechtschutzverfahrens.

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Gericht hält Einziehung des Kennzeichens für rechtmäßig

Wie entschied nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf? Im Eilrechtschutzverfahren entschied das Verwaltungsgericht, dass das Straßenverkehrsamt des Kreis Viersen hinsichtlich der Einziehung des Kennzeichens rechtmäßig gehandelt hat. Das Kennzeichen “HH 1933” erinnert an die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ist daher sittenwidrig.

Nach Ansicht des Gerichts assoziiert der durchschnittliche Bürger mit dem Nummernschild “HH 1933” den Nationalsozialismus des Dritten Reichs. Die Zahl 1933 stellt das Jahr dar, welches zeitgeschichtlich für die Machtergreifung der Nationalsozialisten steht. Die Buchstaben “HH” stellen eine Abkürzung dar, die in dieser Zeit als üblicher Gruß für “Heil Hitler” verwendet wurden. Dieser wird auch weiterhin in der rechtsextremistischen Szene verwendet.

Weiterhin führte das Gericht Folgendes an: Die Behörde ist nach Auffassung des Gerichts in der Hinsicht zu weit gegangen, da das Straßenverkehrsamt den Halter zugleich verpflichtet hat, die alten Kennzeichen zu entwerten und neue prägen und anbringen zu lassen. Nach der vorhandenen Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist nicht vorgesehen, dass die Behebung von Mängeln des Fahrzeugs mit Befehl und Zwang durchgesetzt werden können. Das Gericht ist der Ansicht, dass der Halter allein entscheidet, ob dieser den Wagen mit einem neuen Kennzeichen ausstatten möchte. Das Straßenverkehrsamt kann allerdings den Wagen solange Still legen, bis ein neues Kennzeichen beantragt und zugelassen wurde.

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Quelle:

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 30.04.2019, Az. 6 L 175/19

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