Terror in unserer heutigen Zeit liegt meist in organisierter Form vor und meist wird er im Ausland vorbereitet, in terroristischen Ausbildungslagern. Es gibt auch deutsche Bürger, die ausreisen wollen, um Islamisten und den bewaffneten Dschihad zu unterstützen. Die BRD will dies verhindern. Ein aktuelles Urteil des Berliner Verwaltungsgericht trägt dazu bei.
Mit 4700 Euro und Outdoorgegenständen auf den Weg in den Iran
Von Berlin aus wollten zwei Personen ins Ausland starten. Der eine Mann wollte sich auf den Weg in den Iran machen, für den er ein Visum vorweisen konnte. In seinem Fall wurden die Beamten durch seinen Gepäckinhalt auf seine etwaigen islamistischen Tätigkeiten aufmerksam. 4700 Dollar waren darin enthalten, sowie Ausrüstungsgegenstände für Outdoor-Aktivitäten. Der andere stand auf einer verschlüsselten Liste von Personen, die für den militanten Dschihad agieren sollten. Beide wurden an der Ausreise aus Deutschland gehindert. Beamte des Landeskriminalamtes schritten zu diesem Zweck ein. Bei beiden Männern wird vermutet, dass sie der militanten Islamistenszene zugetan sind und nicht gedenken, sich davon abzuwenden.
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Passentzug bei BRD-Gefährdung
Das VG Berlin bestätigt die Rechtmäßigkeit der Verhinderung der Ausreise der zwei Männer. Auch grundsätzlich fällt das Urteil ins Gewicht: Das Gericht betonte, dass das Passgesetz einen Passentzug vorsieht, wenn der Passbesitzer die innere oder äußere Sicherheit der BRD gefährdet. Belegen Tatsachen die Annahme, dass islamistischer Terror unterstützt wird, ist ein Passentzug gerechtfertigt, so das Gericht. Eilanträge der beiden Personen, die Rechtsschutz verlangten, wies das VG ab.
Quellen:
- dpa
- Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. März 2012, Az.: VG 23 K 58.10 und 59.10
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