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Rechtsnews 07.08.2008 Christian Schebitz

Getunt auf den Schrottplatz

Ein illegal getunter Motorroller darf von den Behörden vernichtet werden, wenn dies notwenig ist um weitere Straftaten mit dem Zweirad zu verhindern. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 15.05.2008 hervor. Es mag nach einem drakonischem Urteil klingen. Bußgelder, Punkte und Fahrverbote sind wohl allen Verkehrsteilnehmern bekannt. Dass bei illegalem Tunen eines Motorrollers auch der Verlust des Gefährts durch die Behörden droht, ist eher neu. So berichtet der ADAC über ein Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz das die Herausgabe eines illegal “aufgemotzten” Rollers verweigerte und der Vernichtung des Zweirads zustimmte (Az.: 1 K 825/07.MZ). Der Roller war offenbar derart baulich verändert, dass “problemlos die erlaubten 50km/h überschritten werden konnten”. Das Gericht sah keine Möglichkeit weitere Straftaten mit dem Roller zu verhindern, als ihn einzubehalten. Eine Vernichtung sei daher zulässig. Der ADAC rät daher Umbaumaßnahmen vom Fachmann und nur innerhalb der erlaubten Grenzen durch führen zu lassen. Quellen und Links

  • ADAC – “Frisierter Roller darf vernichtet werden”

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