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Rechtsnews 28.01.2008 kduda

Feinstaubplakette ab März 2008 für Stadtzentren in vielen Großstädten

Viele deutsche Großstädte planen ab März 2008 sog. Umweltzonen, um die Feinstaubbelastung einzudämmen. In diesen Zonen darf nur noch mit entsprechender Umweltplakette gefahren werden. Eine Pflicht, sein Fahrzeug mit einer solchen Plakette zu versehen, besteht nicht. Wer allerdings in einer Umweltzone ohne entsprechende Plakette erwischt wird, dem drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Ausnahmen bestehen nur für Krankenwagen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Motorräder und Oldtimer mit entsprechenden H- oder 07-Kennzeichen. Eine Ausnahme wird auch gemacht, wenn die Nachrüstung ihres Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Laut Umweltbundesamt planen im ersten Halbjahr 2008 u.A. Augsburg, Berlin, Hannover, Heidelberg, Karlsruhe, Köln, Mannheim, München, Neu-Ulm, Regensburg, Stuttgart und Tübingen Umweltzonen ausweisen. Die Umweltplakette erhalten sie gegen Vorlage des Fahrzeugscheins bei den Kfz-Zulassungsstellen, Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen wie z.B. TÜV, DEKRA oder in autorisierten Kfz-Werkstätten. Sie kostet zwischen 5 und 10 Euro. Je nach Schadstoffgruppe hat die Plakette unterschiedliche Farben – rot, gelb oder grün. Welcher Gruppe ihr Fahrzeug zuzuordnen ist, ist aus dem Emmissionsschlüssel in den Fahrzeugpapieren ersichtlich. In älteren Fahrzeugpapieren, die vor dem 1. Okt 2005 ausgestellt wurden, findet sich der Schlüssel im Feld zu 1 (Fahrzeug- und Aufbauart) and der 5. und 6. Stelle. In neueren Papieren muss man im Feld 14.1 an der 3. und 4. Stelle suchen. Vier Schadstoffgruppen werden unterschieden: Schadstoffgruppe 1 – keine Plakette In diese Gruppe fallen Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator und alle Fahrzeuge, die nicht in die Schadstoffgruppe 4 fallen. Benzinfahrzeuge mit Katalysator der ersten Generation (je nach Emissions-Schlüsselnummer). Dieselfahrzeuge EURO 1 und schlechter. Schadstoffgruppe 2 – rote Plakette Dieser Gruppe ist ihr Diesel-Pkw zuzuordnen, wenn es die Norm EURO 2 erfüllt. Sie können ihr Dieselfahrzeug aus der Gruppe 1 in die Schadstoffgruppe 2 hochstufen, wenn sie es mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten. Für Fahrzeuge der Schadstoffklasse 2 gilt zumeist nur eine Übergangsfrist bis Ende 2011, teils sogar nur bis 2009. Anschließend müssen diese dann auch draußen bleiben. Schadstoffgruppe 3 – gelbe Plakette In diese Gruppe werden Dieselfahrzeuge eingeteilt, die die Norm EURO 3 einhalten oder die durch Partikelminderungssysteme aus vormals EURO 2 nachgerüstet sind. Schadstoffgruppe 4 – grüne Plakette Die grüne Plakette erhalten Bezinfahrzeuge mit geregeltem Katalysator, Fahrzeuge, die nach § 47 Abs. 3 StVZO schadstoffarm sind, mit Erdgas, Flüssiggas oder Biokraftstoff betrieben werden sowie Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge. Auch Dieselfahrzeuge, die die Norm EURO 4 oder EURO 5 einhalten oder entsprechend nachgerüstet sind. Die Gesellschaft für technische Überwachung hat eine Website eingerichtet , auf der Autofahrer ersehen können, welche Feinstaub-Plakette ihrem Fahrzeug zukommt. Quellen und Links

  • swr.de „Sauberere Luft durch Fahrverbote“
  • spiegel.de „Welches Auto bekommt welche Plakette?
  • ard.de „Freie Fahrt nur mit grüner Plakette“
  • Umweltbundesamt – Umweltzonen in Deutschland

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