Rechtsnews 29.04.2025 Alex Clodo

Wer besitzt Rechtspersönlichkeit?

Warum ist die Frage nach der Rechtspersönlichkeit so wichtig?

Im deutschen Recht ist die Rechtspersönlichkeit ein zentrales Konzept. Sie entscheidet darüber, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Ob Sie einen Vertrag schließen, verklagt werden oder klagen dürfen, hängt davon ab. Wer keine Rechtspersönlichkeit hat, kann rechtlich nicht selbständig auftreten. Diese Unterscheidung ist im Alltag, in Unternehmen, bei Behörden und sogar im Vereinsleben von enormer Bedeutung.

Was bedeutet Rechtspersönlichkeit?

Die Rechtspersönlichkeit bezeichnet die Fähigkeit, selbst Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Das bedeutet, eine Person oder ein Gebilde (zum Beispiel eine GmbH) kann selbst Verträge schließen, verklagt werden oder klagen, Eigentum besitzen oder für Schulden haften.

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Man unterscheidet:

  • Natürliche Personen (alle Menschen)
  • Juristische Personen (Vereine, GmbHs, Stiftungen etc.)

Wer gilt im deutschen Recht als natürliche Person mit Rechtspersönlichkeit?

Jeder lebende Mensch ist eine natürliche Person und besitzt automatisch Rechtspersönlichkeit. Das beginnt mit der Geburt und endet mit dem Tod (§ 1 BGB).

Wichtig: Bereits ein ungeborenes Kind kann unter bestimmten Voraussetzungen Rechte erwerben, etwa durch Erbschaft, wenn es später lebend geboren wird (§ 1923 Abs. 2 BGB).

Welche juristischen Personen haben Rechtspersönlichkeit?

Juristische Personen sind von der Rechtsordnung geschaffene „künstliche“ Personen. Sie existieren nur durch das Gesetz. Beispiele:

  • Vereine (§§ 21 ff. BGB)
  • Kapitalgesellschaften wie die GmbH (§ 13 GmbHG)
  • Stiftungen (§§ 80 ff. BGB)
  • Genossenschaften (§ 17 GenG)
  • Aktiengesellschaften (§ 1 AktG)

Diese Körperschaften können selbständig klagen, verklagt werden, Eigentum besitzen und Verträge schließen.

Gibt es Sonderfälle der Rechtspersönlichkeit?

Ja, es gibt sogenannte Teilrechtsfähigkeiten und Sonderfälle:

  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) (§§ 705 ff. BGB) – seit einer Reform ab 2024 eigenständige Rechtspersönlichkeit
  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften (z.B. Gemeinden, Universitäten, Kammern)
  • Erbengemeinschaften haben beschränkte Rechtsfähigkeit

Wie wird die Rechtspersönlichkeit begründet und beendet?

Natürliche Personen: Geburt (Beginn), Tod (Ende).

Juristische Personen: Gründung durch Rechtsakt (z.B. Vereinsregistereintragung) – Beendigung durch Auflösung und Löschung.

Beispiel 1: Natürliche Person und ihre Rechtspersönlichkeit

Anna wird geboren. Ab diesem Moment ist sie Trägerin von Rechten: Sie kann erben, ist grundrechtlich geschützt und könnte (theoretisch) verklagt werden.

Beispiel 2: Juristische Person – der eingetragene Verein

Ein Sportverein wird gegründet und im Vereinsregister eingetragen. Der Verein wird dadurch Träger von Rechten: Er kann ein Vereinsheim mieten oder Mitarbeiter anstellen.

Beispiel 3: Kapitalgesellschaft und Rechtspersönlichkeit

Drei Freunde gründen eine GmbH. Diese GmbH wird im Handelsregister eingetragen. Ab dann haftet die GmbH selbst für Verträge, nicht die Freunde privat.

Was muss ich tun, wenn ich eine juristische Person gründen will?

Hier sind konkrete Schritte:

  • Wählen Sie die passende Rechtsform (Verein, GmbH, Stiftung)
  • Erstellen Sie eine Satzung oder einen Gesellschaftsvertrag
  • Lassen Sie die juristische Person eintragen (z.B. Vereinsregister, Handelsregister)
  • Eröffnen Sie ein separates Bankkonto
  • Führen Sie Buch über Einnahmen und Ausgaben

Welche Risiken und Hindernisse bestehen?

In der Praxis können folgende Hindernisse auftreten:

Hindernis Beschreibung Mögliche Lösung
Fehlerhafte Gründungsunterlagen Unklare Satzung, Formfehler bei Verträgen Juristische Beratung einholen
Fehlende Eintragung Ohne Registereintragung keine Rechtspersönlichkeit Registrierung sorgfältig vorbereiten und rechtzeitig einreichen
Haftungsrisiken Vorläufige Geschäfte können persönliche Haftung auslösen Keine Verträge vor Eintragung abschließen

Welche Gesetze sind maßgeblich?

Hier finden Sie Links zu den relevanten Gesetzen:

Wo finde ich Hilfe bei weiteren Fragen?

Falls Sie konkrete Hilfe brauchen, suchen Sie am besten eine spezialisierte Kanzlei:

Anwaltssuche für Gesellschaftsrecht

Advocatus Diaboli: Was spricht gegen die Annahme einer Rechtspersönlichkeit?

Aus Sicht eines Kritikers kann Rechtspersönlichkeit Risiken bergen:

  • Verschleierung von Verantwortung: Bei juristischen Personen kann es schwerer sein, die verantwortlichen Personen zu belangen.
  • Missbrauchspotential: Firmenmäntel können zur Haftungsvermeidung missbraucht werden.
  • Komplexität: Die Verwaltung von juristischen Personen ist teuer und aufwändig.

Deshalb muss die Entscheidung zur Schaffung einer juristischen Person sorgfältig geprüft werden.

Zusammenfassung: Das Wichtigste auf einen Blick

Jeder Mensch hat Rechtspersönlichkeit von Geburt bis Tod. Juristische Personen erhalten sie durch gesetzliche Regelungen. Das Verständnis dieser Grundlagen ist wichtig für Verträge, Haftung und Eigentum.

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